Deutschland: Verkehr und Verkehrsregeln

Allgemeine Hinweise

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 600 verschiedene Straßenverkehrsschilder. Insgesamt stehen in Deutschland rund 20 Millionen Verkehrsschilder.
Die angegebenen Höchstgeschwindigkeiten können selbstverständlich durch aktuelle Verkehrsschilder verringert sein. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen für Touristen aus dem Ausland empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen. Der ADAC wurde am 24. Mai 1903 als "Deutsche Motorradfahrer-Vereinigung" in Stuttgart gegründet und erhielt 1911 seine heutige Bezeichnung.

Ab Juli 2014 sind Warnwesten verpflichtend, jedes Auto muss dann mindestens eine an Bord haben.

Ab Mai 2014 ist das neue Punktesystem in Kraft, dabei verliert man seinen Führerschein bereits bei 8 Punkten in Flensburg. Von Oktober bis April sollte man Winterreifen fahren, die allerdings nur bei entsprechender Witterung verpflichtend sind.

Besondere Vorschriften
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.
In Spielstraßen ist das Parken nur in ausdrücklich dafür vorgesehenen Parkbuchten o.ä. gestattet.
Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo.
In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen werden, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h bis die Zone durch das entsprechende Schild wieder aufgehoben worden ist.

In zahlreichen deutschen Städten wurden im Laufe des Jahres 2008 Umweltzonen eingerichtet und durch Schilder ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Das gilt auch für Besucher aus anderen Städten und aus dem Ausland.

Mofas
Mofas dürfen innerstädtisch keine Fahrradwege benutzen. Es sei, dass dies durch Verkehrsschilder ausdrücklich erlaubt ist.
Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen sie dagegen benutzt werden, es sei, dass es durch Verkehrsschilder ausdrücklich verboten ist.

E-Tretroller
E-Tretroller sind seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland zugelassen. Sie dürfen maximal bis zu 20 Kilometer pro Stunde schnell sein. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht erforderlich. Sie dürfen von Personen in einem Alter ab 14 Jahren benutzt werden. Jedoch ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend, die mittels einer Plakette am Roller erkennbar sein muss.
Sie dürfen innerorts nur auf Radwegen fahren. Sind diese nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt. Zur Ausrüstungspflicht gehören zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf.
Ebenfalls vorgeschrieben sind seitliche Reflektoren und eine Klingel.
Steuer-Elemente für den Motor, wie Drehgriffe oder Knöpfe, müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden.

Richtgeschwindigkeit
Die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen beträgt für Kfz. bis 3,5 t in der Regel 130 km/h. Ein Überschreiten führt jedoch zu keinerlei Sanktionen. Wer aber - ohne eigenes Verschulden - mit einer höheren Geschwindigkeit in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss mit einer Mithaftung von ca. 25% rechnen. Eine Ausnahme davon ist nur zu erwarten, sofern eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Unfall mit der Überschreitung der Richtgeschwindigkeit in keinem Zusammenhang steht - was meist ziemlich schwierig sein dürfte!

Geschwindigkeitsübertretung
Wer innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften 16 km/h zu schnell fährt, muss jetzt mit einem Punkt rechnen. Dazu wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften erhoben. De innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h führt zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg sowie zu einem einmonatigen Fahrverbot. Außerorts werden ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 26 km/h sogar 95 Euro und ein Fahrverbot für einen Monat fällig.

Rettungsgasse
Wer keine Rettungsgasse bildet muss, mit einem Bußgeld von 200 € sowie zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei einer Gefährdung oder Behinderung beträgt das Bußgeld zudem bis zu 320 €. Wer eine Rettungsgasse widerrechtlich benutzt zahlt ein Bußgeld von mindestens 240 € und erhält zudem zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Winterreifen
Mit Zustimmung des Bundesrates wurde es ab Anfang Dezember 2010 für Kraftfahrzeuge - einschließlich von motorisierten Zweirädern - Pflicht, bei Schnee, Schneematsch oder bei Schnee- und Reifglätte sowie bei Eisglätte Winterreifen oder Ganzjahresreifen zu verwenden. Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld in Höhe von 40 € plus 1 Punkt in Flensburg fällig.
Sofern es zu Behinderungen oder Sachschäden kommt, erhöht sich das Bußgeld auf 80 €.
LKWs und Busse mit mehr als acht Plätzen müssen nur die Antriebsräder mit einer derartigen Bereifung versehen.

Taxis
Im August 2021 wurde das Personenbeförderungsgesetz dahingehend geändert, dass Taxis ein modernes Navigationssystem an Bord haben müssen. Infolge der Gesetzesänderung entfiel die oft sehr zeitaufwendige Kenntnis des Straßennetzes, an dem mancher Bewerber gescheitert war.

Alkohol im Straßenverkehr
In Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille.
Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze. Verstöße werden mit 250 € und einem Punkt in Flensburg geahndet. Die Gerichte gehen davon aus, dass der Blutalkeholwert pro Stunde um 0,1 Promille sinkt.

Am 1. Mai 2014 traten folgende Neuerungen in Kraft, so wird bereits ab 8 Punkten der Führerschein entzogen und kann frühestens 6 Monate später neu beantragt werden.

Illegale Drogen
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann der Führerschein bei einer Konzentration von 1 ng (1ng = 10-9 g) pro Millimeter Blut an THC entzogen werden. THC (Tetrahydrocannabinol) ist der wichtigste Wirkstoff von Hasch bzw. Cannabis. Der Führerschein wird danach in der Regel erst nach bestandener MPU neu ausgestellt oder muss neu erworben werden. Dasselbe gilt auch für eine Reihe von Medikamenten, so beispielsweise für die bei einer ambulanten Magen- oder Darmspiegelung verwendete Narkosemittel. In der Schweiz liegt die Grenze übrigens bei 3 ng.

Drogen am Steuer haben große Auswirkungen auf den Fahrer. Vor allem die Reaktionszeit des Fahrers kann erheblich beeinträchtigt werden, wodurch er sich nicht nur selbst sondern auch seine Mitmenschen in Gefahr bringt. Die Reaktionszeit verdoppelt sich unter Drogeneinfluss, weshalb im Falle einer Unfallsituation meist nicht rechtzeitig reagiert und gebremst werden kann. Konsumenten überschätzen ihre Fähigkeiten unter Drogeneinfluss und glauben, sie wären noch im Stande das Auto sicher zu lenken. Das Betäubungsmittelgesetz regelt die Strafen für den Besitz und Konsum von Drogen. Laut Verkehrsrecht ist der Konsum am Steuer verboten, doch dieser kann auch nach dem STGB strafrechtlich verfolgt werden. Dann können Konsumenten vor Gericht und im schlimmsten Fall in Haft landen.
Im Gegensatz zu einigen anderen Verkehrswidrigkeiten können Bußgelder beim Konsum von Drogen sehr hoch werden

Auf den Besitz von Drogen und dem Handel damit stehen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe. Um die Drogen festzustellen, muss ein Bluttest gemacht werden, der von einem Richter angeordnet werden muss.
Drogen, darunter auch THC können im Gegensatz zu Alkohol auch noch nach Tagen festgestellt werden.
Drogenfahrten die mit einem Unfall enden, werden mit dem dauerhaften Entzug des Führerscheins belangt. Dieser kann nur wiedererlangt werden, indem er neu erworben wird. Dazu ist eine MPU (Medizinisch – Psychologische Untersuchung) notwendig.

Hinweis
Es ist sicherlich von großem Interesse, für welche Verfehlungen man ein wie hohes Bußgeld oder gar Punkte in Flensburg zu erwarten hat. Der folgende Link hilft Ihnen dabei: https://www.bussgeldkataloge.de/

Straßen in Deutschland

Etwas Historisches
Die erste längere Autofahrt in Deutschland wurde von Cäcilie Bertha Benz (1849-1944) und ihren beiden Kindern - der Ehefrau von Carl Benz - am August 1888 von Mannheim nach Pforzheim (ca. 105 km) durchgeführt. Sie benötigte für die Strecke mit dem 1,5 PS starken Gefährt etwas weniger als 13 Stunden. In einer Apotheke in Wiesloch erstand sie 3 Liter Waschbenzin, damit war dies die erste Tankstelle weltweit.
Anfangs galt in Deutschland bei Dunkelheit eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die dem eines gestreckten Trab eines Pferds entsprach - etwa 15 km/h. Im Jahr 1925 wurde sie auf 25 km/h erhöht.

Im Jahr 1939 waren es dann innerorts 40 km/h und außerorts 60 km/h. 1953 wurde das Tempolimit aufgehoben, aber bereits 1957 auf den noch heute gültigen Wert von 50 km/h innerorts festgelegt. Im Jahr 1972 folgte dann die Begrenzung von 100 km/h auf Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Auf Autobahnen gibt es bis heute keine generelle Begrenzung.
In Deutschland gab es Mitte der 1920er Jahre rund 250.000 Autos. Im Jahr 2020 waren es rund 47,5 Millionen.

Bundesstraße mit Hinweisschild auf Autobahn

Allgemeines
Deutschland hat eines der am besten ausgebauten Straßennetze der Welt.
Es gliedert sich vor allem in Autobahnen, Kraftfahrstraßen (Schnellstraßen), Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen. Dazu kommt das Straßennetz in Ortschaften oder Städten.
Die Länge der Bundesstraßen liegt bei ca. 40.000 km. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt hier für PKWs 100 km/h.
Das Netz der Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen ist rund 600.000 km lang.

Kraftfahrstraßen
Kraftfahrstraßen - auch als Schnellstraßen bezeichnet - dürfen nur von Kraftfahrzeugen benutzt werden, die aufgrund ihrer Bauart schneller als 60 km/h fahren können. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland rund 3.500 km autobahnähnlich ausgebaute Schnellstraßen.
Für Fahrradfahrer und Fußgänger sind sie gesperrt. Ihr Beginn und Ende werden durch die abgebildeten Verkehrszeichen angezeigt.
Für die maximal erlaubten Geschwindigkeiten gilt folgendes:

  • Auf Kraftfahrstraßen außerhalb von Ortschaften ohne bauliche Trennung (es gibt nur eine durchgezogene Linie zwischen den Fahrtrichtungen), jedoch mit mindestens zwei Fahrspuren pro Richtung, gilt für PKWs und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht keine Geschwindigkeitsbeschränkung, es sei denn, dass diese durch Schilder angeordnet wird. Für andere Fahrzeuge gelten jedoch die gleichen Höchstgeschwindigkeiten, wie sie auch sonst auf außer örtlichen Straßen gelten.
  • Auf Kraftfahrstraßen mit einer baulicher Trennung der Richtungsfahrbahnen (z. B. durch einen Grünstreifen oder eine Mittelleitplanke) gelten – unabhängig von der Zahl der Fahrspuren – für alle Fahrzeugtypen dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie auf Autobahnen.
  • Innerorts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - es sei, dass Verkehrszeichen etwas anderes erlauben.

Dies kann man aus § 18 Abs. 5 der StVO entnehmen, obwohl Absatz 5 ein ziemliches bürokratisches Kauderwelsch ist.

Autobahnen
Das deutsche Autobahnnetz umfasst rund 13.000 km (Stand 2014), wobei Deutschlandeines der wenigen Länder ist, in dem es auf der Autobahn keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung gibt.
Mittelstreifen und Leitplanken, ein befestigter Randstreifen, Notrufsäulen sowie zahlreiche Raststätten lassen das Reisen auf deutschen Autobahnen in der Regel als sehr schnelle, sichere und bequeme Art des Reisens erscheinen.
Für LKW´s besteht auf Autobahnen und seit dem 1. August 2012 auch auf vierspurigen Bundesstraßen mit Autobahnanschluss Mautpflicht. PKWs fahren mautfrei.
Die Nummerierung der Autobahnen erfolgt mit der Buchstabenkombination BAB bzw. A und der entsprechenden Nummer von A 1 bis A 999. Mit ungeraden Nummern sind alle Autobahnen von Nord nach Süd und mit geraden die von West nach Ost gekennzeichnet.
Mit einer Länge von 961,7 km ist die A7 von Flensburg bis nach Füssen die längste deutsche Autobahn.

Übrigens
Für historisch Interessierte sei darauf hingewiesen, dass die erste deutsche Autobahn mit einer Länge von rund 20 km im August 1932 zwischen Köln und Bonn durch den damaligen Oberbürgermeister von Köln, Konrad Adenauer, eingeweiht wurde.
Die weltweit erste Autobahn wurde übrigens in Italien im Jahr 1924 zwischen Mailand und Como eröffnet. Der längste Straßentunnel Deutschlands ist der Rennsteigtunnel im Verlauf der A71, der auf einer Länge von 7.916 m (westliche Röhre) und 7.878 m (östliche Röhre) den Kamm des Thüringer Waldes unterquert und Erfurt/Thüringen mit Schweinfurt in Bayern verbindet.

Flugverbindungen

Es gibt in Deutschland zahlreiche kleinere und größere Flughäfen mit internationalen Verbindungen, vor allem zu europäische Zielhäfen.
Durch den Einsatz von Billig-Flügen fliegen immer mehr Menschen auch innerhalb des Landes.
Fernreisen nach Asien, Australien, Afrika oder Amerikalassen sich oft nur vom Flughafen in Frankfurt/Main aus durchführen.

Größere Flughäfen

Flughafen Berlin-Brandenburg
(noch nicht eröffnet)

Bremen
Dortmund
Dresden
Düsseldorf
Erfurt/Thüringen
Köln/Bonn (Wahn)
Frankfurt/M.
Hahn/Rheinland-Pfalz
Hamburg
Hannover
Leipzig/Halle
München
Münster/Osnabrück
Nürnberg
Saarbrücken
Stuttgart

Eisenbahnen

Deutschland verfügt über ein hervorragendes Eisenbahnnetz mit einer Länge von rund 33.300 km, auf denen täglich ca. 39.000 Züge verkehren.

Es gibt Inter City Expresszüge (ICE) und weitere schnelle Verbindungen mit EC (Euro City), IC (Inter City), IR (Inter Regio) oder auch RE (Regional Expresszüge).
Leider ist das Reisen mit der Bahn in Deutschland sehr teuer.
So kostet beispielsweise eine "normale" Fahrt, also ohne Bahncard oder Sonderangebote, in der 2. Klasse von Berlinnach München mit dem ICE rund 121 Euro.
Daher empfiehlt es sich für Menschen, die häufiger mit der Bahn fahren, eine Bahncard zu erwerben.
Da es zudem zahlreiche Verbilligungen und unterschiedliche Sparpreisangebote gibt, ist eine intensive Information vor jeder Zugreise dringend anzuraten.

Busverkehr

Es gibt zahlreiche Buslinien, die deutsche Städte untereinander verbinden. Einer der größten Anbieter ist dabei das Unternehmen, das aus dem Zusammenschluss von "Mein Fernbus" und Flixbus" entstand
Auch viele ausländische Großstädte werden angefahren. Die jeweiligen Haltestellen und Verbindungen kann man bei den entsprechenden Städten erfragen.
Seit dem 1. Januar 2013 ist das langjährige Verbot gefallen, dass private Busse der Deutschen Bahn AG auf ihren Strecken keine Konkurrenz machen durften.
Ab diesem Termin gibt es zahlreiche Busverbindungen zwischen deutschen Städten - allerdings mit einer Entfernung von mehr als 50 km - die meist erheblich preiswerter als der Zug sind.
Allerdings ist die Fahrzeit in der Regel erheblich länger, besonders natürlich gegenüber den ICE-Verbindungen.

Busspuren

Auf Busspuren dürfen nur Busse, Krankenwagen, Taxis und Fahrräder fahren. Dabei gibt es Busspuren, die dauerhaft gelten und solche, die nur für die angezeigte Zeit gelten.
Wer illegalerweise auf Busspuren parkt muss mit einem Bußgeld rechnen und damit, abgeschleppt zu werden. Das illegale Befahren einer Busspur ohne Behinderung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 15 € geahndet - bei einer Behinderung sind es 35 €.

Fährverbindungen

Es gibt in Deutschland zahlreiche Fährverbindungen auf den Binnenseen wie der Müritz, dem Bodensee, dem Wannsee. Fährverbindungen bestehen weiterhin zu den Nordseeinseln.
Weiterhin verkehren Fähren nach England, Skandinavien, in die baltischen Staaten, nach Polen sowie nach Finnland.
Wichtige Fährhäfen sind Stralsund, Rostock-Warnemünde, Kiel, Lübeck, Bremerhaven, Emden oder Hamburg, um nur einige zu nennen.

Fahrradfahren

Ausrüstung von Fahrrädern
Für die Ausrüstung und Verwendung von Fahrrädern bestehen eine Reihe von Vorschriften bzw. Regeln:

  • Es müssen zwei voneinander unabhängige Bremsen vorhanden sein (§ 65 Abs. 1 StVZO)
  • Rennräder mit einem Gewicht bis 11 kg dürfen anstelle einer fest installierten Lichtanlage auch batterie- bzw. akkubetriebene Leuchten verwenden. (Paragraph 67 StVZO)
  • An den Rädern und Pedalen müssen Reflektoren vorhanden sein (Paragraph 67 StVZO)
  • Eine Klingel bzw. Glocke ist erforderlich (§ 64a StVZO)
  • Vorne und hinten sind Rückstrahler (Reflektoren) erforderlich (Paragraph 67 StVZO)
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Fahrräder
  • Hunde dürfen vom Fahrrad aus geführt werden - andere Tiere jedoch nicht (Paragraph 28 StVO)
  • Es besteht keine Helmpflicht
  • Empfehlenswert, aber nicht verpflichtend sind: Gepäckträger, Schutzbleche sowie ein Kettenschutz.

Fahrradwege
Es sei darauf hingewiesen, dass auch ein Fahrrad als Fahrzeug gilt. Motorräder und Autos sind Kraftfahrzeuge, aber zugleich auch Fahrzeuge.
Fahrradwege, die nicht mit dem abgebildeten Verkehrszeichen (Zeichen 237, 240, 241) gekennzeichnet sind, müssen nicht benutzt werden.
Das Verkehrszeichen 240 kennzeichnet einen gemeinsamen Fuß- und Fahrradweg, während das Zeichen 241 einen getrennten Fußgänger und Fahrradweg kennzeichnet.
Von dieser Regel kann abgewichen werden, sofern der beschilderte Fahrradweg objektiv unbenutzbar ist.
Dies kann z.B. der Fall sein, wenn er baulich nicht befahrbar ist, vereist ist, von Pflanzen überwuchert oder von falsch geparkten Autos blockiert ist.
Nach § 27 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen geschlossene Verbände mit mehr als 15 Radfahrern die Fahrbahn auch dann zu zweit nebeneinander befahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen.

Hinweise, Hunde
Nach § 21 der StVO dürfen auf Fahrrädern Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von einer mindestens 16 Jahre alten Person mitgenommen werden.
Dazu ist erforderlich, dass für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und dass durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können.
Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden.
Die Begrenzung auf das vollendete siebte Lebensjahr gilt nicht für die Beförderung eines behinderten Kindes.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO). Inline-Skater oder Skateboarder müssen den Gehweg benutzen und dürfen nicht auf dem Radweg oder der Straße fahren.

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen werden dort eingerichtet, wo Fahrradfahrer vorherrschend sind. Außer Fahrrädern dürfen hier andere Fahrzeuge nur ausnahmsweise verkehren - beispielsweise Anlieger.
Das muss aber durch entsprechende Zusatzzeichen angezeigt werden. Auf Fahrradstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h.
Der Beginn und das Ende von Fahrradstraßen werden durch die abgebildeten Verkehrszeichen angezeigt.

Umweltzonen

Umweltzonen wurden 2008 in Deutschland eingeführt, um die Umweltbelastung durch den Kfz.-Verkehr in den Städten zu verringern
Anfangs durfte die Umweltzone der Stadt mit einer roten, gelben oder grünen Plakette, also von Fahrzeugen mit den Schadstoffgruppen 2,3 und 4 befahren werden.
Mittlerweile dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit der grünen Plakette die Umweltzonen befahren.
Die Plakettenpflicht in der Umweltzone einer Stadt gilt auch für ausländische Fahrzeuge und für die Fahrzeuge von Besuchern aus anderen Städten oder Regionen Deutschlands.
Verstöße dagegen werden seit dem 1. Mai 2014 mit einem Bußgeld von 80 € geahndet - es entfällt seit diesem Termin der Punkt in Flensburg. Mit weiteren Einschränkungen - besonders für Dieselfahrzeuge, die es auf einer Reihe von Straßen in einigen Städten bereits gibt - ist im Verlauf des Jahres 2019 zu rechnen.

30er-Zonen

Der Beginn dieser Zonen wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit.

20er-Zonen

Auch das gibt es. Der Beginn einer 20er-Zone wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die maximal erlaubte Geschwindigkeit 20 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung.

10er- Zonen

Der Beginn dieser Zonen wird mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. In der gesamten Zone beträgt die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h.
Diese Zone endet erst, sofern das rechts abgebildete Schild erscheint. Bis dahin gilt - unabhängig davon, wie lang das Gebiet ist und wie viele Kreuzungen man überquert hat, die angegebene Geschwindigkeit von 10 km/h.

Spielstraßen

Verkehrsberuhigter Bereich
In einer Spielstraße, die korrekterweise einen verkehrsberuhigten Bereich darstellt, darf nur Schritt gefahren werden, das sind maximal 7 km/h, obwohl die Polizei in einer Reihe von Bundesländern noch 10 km/h toleriert.
Das gilt übrigens auch für Fahrradfahrer. Hier ist zudem ganz besondere Vorsicht geboten, besonders gegenüber Kindern.
Eine weitere Besonderheit von Spielstraßen besteht darin, dass nur da geparkt werden darf, wo es ausdrücklich erlaubt ist.
Was viele nicht wissen: Wer aus einer Spielstraße herausfährt, hat nach § 10 der StVO keine Vorfahrt.
Ohne Vorfahrtsschilder hat daher hier auch ein von links kommendes Fahrzeug Vorfahrt.
Wer hier schneller als Schrittgewindigjkeit fährt muss mit einem entsprechenden Bußgeld rechnen.

Spielstraße
In einer (echten) Spielstraße ist das Ein- und Durchfahren von Kfz. verboten. Die (echte) Spielstraße eird mit einen Durchfahrtsschild mit einen darunter befindlichen rechteckigen schwarz.weißen Scild angezeigt. Auf dem Schild befindet sich ein Kind mit einem Ball.

Fußgängerzonen

Eine Fußgängerzone ist eine Straße bzw. eine Verkehrsfläche, die vom Prinzip her für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt ist.
Es können davon jedoch - oft zeitlich begrenzt - Ausnahmen zugelassen werden, so für Einsatz-, Entsorgungs-, und Reinigungsfahrzeuge sowie hier und dort auch für Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs.
Die erste Fußgängerzone in Deutschland war die Treppenstraße in Kassel, die am 9. November 1953 eröffnet wurde.

Behindertenparkplatz

Auf einem Behindertenparkplatz dürfen nur die Kraftfahrzeuge einer Person parken, die über einen erforderlichen Behindertenausweis verfügt. die muss mit einem im Fahrzeug sichtbar angebrachten Parkausweis belegt werden.
Diese Parkausweise werden - je nach Bundesland - meist durch die Straßenverkehrsstelle oder das Ordnungsamt ausgestellt. Dabei gibt es Behindertenparkplätze, die per Kennzeichnung nur für eine bestimmte Person reserviert sind und allgemeine,
auf denen jeder Berechtigter parken kann.
Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 35 € geahndet, zudem muss man damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt bzw. umgesetzt wird - was teuer wird.

Achtung
Das Bußgeld in Höhe von 35 € wird unter der Voraussetzung erhoben, dass der Verstoß fahrlässig geschehen ist. Bei der Annahme von Vorsatz, kann der Verstoß um einiges teurer werden.
Vorsatz wird beispielsweise unterstellt, wenn man seine Handynummer auf einem Zettel auf dem Armaturenbrett hinterlassen hat - auch wenn es gut gemeint ist.

Abgesenkter Bordstein

Wer aus einer Straße kommt, die über einen abgesenkten Bordstein in eine andere Straße einmündet, hat keine Vorfahrt - es gilt also nicht die Regel "rechts vor links".
Sollten jedoch Vorfahrtsschilder vorhanden sein, so gelten natürlich diese.
Diese recht unbekannte Vorfahrtsregel wird in § 10 der StVO geregelt, der etwas gekürzt, wie folgt lautet:

"Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich, aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.

Zebrastreifen

Fußgängerüberwege - kurz als Zebrastreifen bezeichnet - werden mittels des abgebildeten Verkehrszeichens angezeigt. Außerdem befinden sich auf der Fahrbahn eine Reihe von parallel zur Straße verlaufende weiße Streifen.
An Zebrastreifen haben nach § 26 der StVO (Straßenverkehrsordnung) Fußgänger absoluten Vorrang, dazu zählen auch Rollstühle und Krankenfahrstühle. Kein Vorrang haben Fahrradfahrer, es sei denn, sie schieben das Rad und gelten damit als Fußgänger.
Diese Vorrangsregel gilt jedoch nicht gegenüber dem Schienenverkehr, wie Straßenbahnen.
Es ist verboten in einem Abstand von weniger als 5 m vor einen Zebrastreifen zu halten bzw. zu parken, außerdem ist hier das Überholen verboten. Ihren Namen haben sie von der Bezeichnung: "Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers" und nicht von den gestreiften Zebras. In die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepulik wurde dieser Fußgängerüberweg am 24. August 1953 aufgenommen und der Vorrang für Fußgänger wurde am 1. Juni 1964 eingeführt.

Internationales Kfz-Kennzeichen

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