Mauretanien: Reiseinfos

Wie gelangt man nach Mauretanien?

Flugzeug
Mauritanian Airways unterhalten ihre Hauptniederlassung am Internationalen Flughafen von Nouakchott. Diese Airline bietet regelmäßige Flugverbindungen nach Paris, Dakar, Abidjan und Nouadhibou an. Außerdem werden von der Air Algérie Verbindungen von und nach Algier gewährleistet und durch die Air France von und nach Paris.

Schiff
Der wichtigste Schiffshafen ist Nouâdhibou. Nouakchott hat ebenfalls einen Hafen.

Busse und Taxis
Gegenwärtig gibt es keine Busverbindungen zwischen Mauretanien und Marokko, obwohl die marokkanisch-nationale Busgesellschaft CTM eine solche plant. Diese soll von Dakhla nach Nouakchott führen.

Vor allem vom Camping Moussafir im Norden Dakhlas oder von der mauretanischen Botschaft in Rabat können Fahrer angeheuert werden, die einen über die Grenze bringen. Die Kosten liegen bei mindestens 250 Dirhams pro Person. Zurück wird man Fahrer vor einigen Hotels in Nouadhibou finden. Zwischen dem Senegal und Mauretanien verkehren Buschtaxis. Diese fahren von/nach Dakar und St. Louis nach/von Rosso, von wo aus es mit der Fähre weitergeht. Von dort geht es mit einem weiteren Buschtaxi bis nach Nouakchott. Nach/von Mali verkehren Trucks, die zwischen Kayes und Selibaby verkehren.

Autoverkehr
Man kann Mauretanien über eine Landverbindung erreichen – von der Westsahara, von Mali oder dem Senegal aus. Die Verbindung von der Westsahara aus beinhaltet ein nicht asphaltiertes Teilstück von etwa 4 km Länge zwischen der marokkanischen und der mauretanischen Grenze. Die früher bestehende Konvoipflicht in der Westsahara ist mittlerweile aufgehoben. Indes sollte man sich daran erinnern, dass das Grenzgebiet beider Regionen noch immer vermint ist. Von einem Verlassen der Spur ist daher unbedingt abzuraten.

Geteerte Straßen führen von Dakar im Senegal nach Nouakchott sowie von Mali und von Westsahara nach Mauretanien. Die letztere Strecke ist u.U. nicht sicher genug. Auch ist die Route du Mauritanie durch Algerien nicht mehr passierbar.

Für ausländische Fahrer, die Mauretanien mit dem eigenen Auto bereisen, ist eine international gültige Versicherung obligatorisch. Diese sollte auch in einer französischen Übersetzung vorliegen. Wer eine solche Versicherung nicht hat, muss bei Einreise oder in Nouadhibou eine abschließen. Einen Carnet de Passage benötigt man nicht. Bei Verlust des eigenen Fahrzeugs sollte unbedingt ein polizeiliches Protokoll erstellt werden, denn ansonsten müssen die hohen Entzollungsgebühren bei der Ausreise gezahlt werden.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflüge verkehren zwischen Nouakchott und Nouâdhibou sowie anderen größeren Städten.

Bus
Mauretanien verfügt über ein nationales Busnetz. Ein klimatisierter Reisebus verkehrt täglich zwischen Nouadhibou und Nouakchott. Insgesamt ist man für diese Fahrt etwa 6 Stunden unterwegs.

Eisenbahn
Die wichtigste Eisenbahnlinie und Verkehrsverbindung überhaupt innerhalb des Landes führt von einer Mine im mauretanischen Norden durch die Sahara (über Choum und Zouérat) bis hin zur Hafenstadt Nouadhibou. Eine solche Fahrt ist sehr ratsam, denn man fährt dann mit einem Zug, von dem gesagt wird, er sei der längste der Welt. Mehr als 150 Waggons zieht die starke Lokomotive hinter sich her und durch den Staub des Landes. Fast alle Wagen dienen dem Warentransport. Es gibt nur ein Passagierabteil, das meist hoffnungslos überfüllt ist. Es ist aber möglich, in einem der Laderäume mitzufahren – ein Abenteuer für sich, das zudem noch völlig gratis ist. Man sollte aber wegen des Staubes unbedingt einen Schal oder Ähnliches mitnehmen, um sein Gesicht zu bedecken

Fährverbindungen
Schiffshäfen befinden sich in Nouâdhibou und Nouakchott. Ferner besteht Fährverkehr auf dem Fluss Senegal.

Autoverkehr
Das Straßennetz von Mauretanien umfasst insgesamt etwa 8.000 km Strecke. Befestigte Straßen verbinden Nouakchott mit Rosso im Süden, Néma im Südosten und Akjoujt im Norden des Landes. Eine weitere Straße führt in den Osten nach Mali. Die restlichen Straßen sind Sandpisten und nur mit Allradantrieb befahrbar. Einige Straßen sind während der Regenzeit nicht passierbar, in der Trockenzeit gibt es das Problem des Treibsandes.
Für das selbständige Fahren in Mauretanien wird ein Internationaler Führerschein empfohlen.

„Route de l’espoir“ – auf der „Strasse der Hoffnung“

Die Route de l’Espoir oder der Tariq al-Amal (Straße der Hoffnung), ist die einzige mauretanische Fernstraße in west-östlicher Richtung, die 1985 fertiggestellt wurde. Mit einer Länge von 1.100 km verläuft sie von der Hauptstadt Nouakchott im Westen bis zur Stadt Néma im Osten des Landes.

Die Straße ist durchgängig asphaltiert, muss aber regelmäßig vom Sand der Sahara befreit werden, besonders, da ab der Landeshauptstadt bis etwa Boutilimit sie durch Bereiche mit Sanddünen (Erg) führ). Entlang der Straße liegen die Ortschaften Boutilimit, Aleg, Kiffa, Ayoun el-Atrouss und Timbédra. Piste Impériale In Nord-Süd-Richtung führt die Piste Impériale entlang der Küste, die ein Teil des Kairo-Dakar-Highway ist.

Der Kairo-Dakar-Highway verfügt über eine Länge von 8.636 km und führt entlang der Mittelmeerküste von Nordafrika und anschließend weiter entlang der Atlantikküste von Nordwestafrika, wobei der größte Teil asphaltiert ist. Im Jahr 2005 wurde das letzte Teilstück zwischen Nouakchott und Nouadhibou in Mauretanien fertiggestellt.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Mauretanien lautet:

RIM

Mauretanien: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Touristen benötigen für die Einreise nach Mauretanien einen gültigen Reisepass, ein Visum sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket.´Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Visa-Abteilung der Botschaft von Mauretanien
Kommandantenstraße 80
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 206 58 83
Email: ambarimbonn@aol.com

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unten Vertretung von Mauretanien in Österreich bzw. in der Schweiz.

Devisen

Die Landeswährung von Mauretanien ist der:

Ouguiya (1 Ouguiya = 5 Khoums).

Madagaskar und Mauretanien sind die beiden einzigen Länder der Welt, deren Währung nicht auf dem dezimalen System beruht. So besteht eine Ouguiya also nicht aus zehn, sondern aus fünf Khoums.

  • Ein- und Ausfuhr Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.
  • Ein- und Ausfuhr Fremdwährungen
    Devisen können unbeschränkt eingeführt werden, es besteht jedoch eine Deklarationspflicht. Die Ausfuhr darf nur in Höhe des deklarierten Betrags abzüglich umgetauschter Beträge erfolgen.

Warenein, Souvenirs

Günstige Waren, Souvenirs
Landestypische Souvenirs sind gefärbte Lederwaren, gravierte Silbergegenstände und Silberschmuck, Teppiche und Holzschnitzereien sowie neolithische Pfeilspitzen, Ahlen und Tonwaren aus der Tagant- Region.

Einfuhrbedingungen
Von Europa aus können 200 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 g Tabak zollfrei eingeführt werden. Für den persönlichen Gebrauch sind die Einfuhr von 2 l Wein und 0,5 l Alkohol über 22% gestattet. Dies ist jedoch unbedingt bei der Einreise zu deklarieren. Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist streng verboten. Jagdwaffen dürfen nur mit einer vorherigen Genehmigung eingeführt werden. Ansonsten droht erheblicher Ärger.

Mauretanien: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Mauretanien ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria : Bis auf die nördlichen Gebiete besteht in dem Land ein ganzjähriges Infektionsrisiko mit Malaria. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Guineawurm-Infektion
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Kala-Azar
  • Leishmaniose
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber -Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieber impfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über ein Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber -Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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