Demokratische Republik Kongo: Civerse Reiseinfos

Formalien, Visa

Touristen aus den EU-Ländern benötigen für die Einreise in die Demokratische Republik Kongo einen gültigen Reisepass und ein Visum. Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Visa-Abteilung der Botschaft der Demokratischen Republik Kongo
Im Meisengarten 133
53179 Bonn
Tel: 0049 - (0)228 - 85 81 60

Anreise und Verkehr

Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo abgeraten. Ausdrücklich gewarnt wird vor Reisen in den Osten und Nordosten des Landes. Wer dennoch in das Land muss oder will kann auf verschiedene Art und Weise einreisen:

Flugzeug
Es bestehen Flugverbindungen von Frankfurt, Wien und Zürich nach Kinshasa. In Kinshasa befindet sich der einzige internationale Flughafen des Landes.

Schiff
Es gibt einen internationalen Hafen in Matadi am Kongo-Fluss. Unregelmäßiger Fährverkehr besteht zur Republik Kongo und zur Zentralafrikanischen Republik.

Eisenbahn
Bahnverbindungen führen nach Dar es Salaam in Tansania sowie nach Sambia, Simbabwe, Mosambik und Südafrika. Die Strecke nach Lobito in Angola sollte wegen der unsicheren politischen Lage vermieden werden.

Auto
Die Verbindungsstraßen zu den Nachbarstaaten sind in sehr schlechtem Zustand und in der Regenzeit oft unbefahrbar. Die Grenzen sind meist geschlossen und außerdem gefährlich.

Reisen im Land

Reisen innerhalb des Landes sind für Ausländer nur begrenzt möglich und außerordentlich gefährlich. Außerhalb der Provinz Kinshasa wird stets eine Genehmigung der "Direction Générale de Migration" (DGM) benötigt. Öffentliche Verkehrsmittel oder Fahrzeuge mit ausländischem Nummernschild dürfen nicht benutzt werden.

Flugverbindungen
In der Demokratischen Republik Kongo gibt es sehr viele Inlandflugverbindungen. Es können auch Kleinflugzeuge gechartert werden.

Bus
Ein Busnetz verbindet alle größeren Städte. Die Busse sind jedoch überfüllt und unpünktlich.

Eisenbahn
Das Schienennetz des Landes umfasst etwa 5.000 km. Eisenbahnverbindungen bestehen zwischen Lubumbashi und Ilebo sowie nach Kalemie und Kindu und zwischen Kinshasa und Matadi.

Straßen, Mietwagen
In der Demokratischen Republik Kongo wurden ca. 5.600 km befestigte Straßen gebaut. Die Straßen sind insgesamt in einem schlechten Zustand und nur in der Nähe größerer Städte befahrbar. Im Landesinneren sind Geländewagen erforderlich. Es ist mit Straßensperren, Autodiebstählen und Raubüberfällen zu rechnen. Während der Regenzeit sind viele Straßen unpassierbar. Ein internationaler Führerschein wird benötigt.

Fährverbindungen
Es gibt etwa 1.500 km schiffbare Wasserwege im Land. Fähren verkehren auf dem Kongo zwischen Kinshasa, Kisangani und Ilebo.

Die Landeswährung der Demokratischen Republik Kongo ist der Kongo-Franc (Franc Congolais)
1 Franc Congolais = 100 Centimes
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

Für die Einfuhr von Fremdwährungen besteht ab einer Höhe von 10.000,- US-Dollar (oder dem entsprechenden Gegenwert) Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist nur bis zu einer Höhe von 10.000,- USD (oder dem entsprechenden Gegenwert) gestattet, es besteht Deklarationspflicht.

Über die zollrechtlichen Vorschriften der Demokratischen Republik Kongo liegen kaum Kenntnisse vor. Die Ausfuhr von Kunstgegenständen, insbesondere aus Elfenbein und Malachit, ist verboten. Die Ausfuhr von in der Demokratischen Republik Kongo geförderten Edelmetallen wie Gold und Silber sowie von Diamanten bedarf der Genehmigung.

Kfz- Landeskennzeichnung

Das internationale Kfz-Kennzeichen der Demokratischen Republik Kongo lautet:

CD

Infektionskrankheiten

In der Demokratischen Republik Kongo ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria : Es besteht landesweit und ganzjährig ein Malaria-Infektionsrisiko, auch in den Städten. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Bilharziose , landesweit
  • Cholera
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Ebola , es kommt immer wieder zu, allerdings meist lokal begrenzten, Ausbrüchen dieser extrem gefährlichen Virus-Infektionserkrankung
  • Filariose
  • Gelbfieber - vor allem in der Region nördlich einer südlichen Breite von etwa 10°
  • Hepatitis A und B
  • Kala-Azar
  • Leishmaniose
  • Lambliasis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Meningokokken Meningitis
  • Pest, Lungenpest, aber nur regional begrenzt
  • Schlafkrankheit
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Meningokokken-Meningitis
  • Gelbfieber
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber -Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber .

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieber impfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber -Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

Neuen Kommentar hinzufügen