Die Große Röder

Große Röder

Kurzübersicht
Die Große Röder ist ein 105 Kilometer langer, linker Nebenfluss der Schwarzen Elster, die durch Sachsen und
Brandenburg fließt. Die Quelle der Großen Röder liegt im Lausitzer Bergland, nahe dem Rammenauer Ortsteil
Röderbrunn. Die Mündung befindet sich nördlich von Gröditz, wo sie in die Schwarze Elster fließt.
* Quelle: Lausitzer Bergland, Sachsen
* Mündung: in die Schwarze Elster bei Gröditz, Brandenburg
* Gesamtlänge: 105 Kilometer

Teilstrecken

Oberlauf (Lausitzer Bergland)
In ihrem Oberlauf, auch als Weiße Röder bekannt, fließt die Große Röder durch eine hügelige Landschaft mit
Wäldern und Wiesen. Dieser Abschnitt ist geprägt von zahlreichen Teichen, die zur Fischzucht, insbesondere zur Karpfenzucht, genutzt werden. Hier finden sich auch kleinere Moore und Feuchtgebiete.

Mittellauf (Sächsisches Tiefland)
Im Mittellauf erreicht die Große Röder das Sächsische Tiefland. Die Landschaft wird flacher, und der Fluss fließt durch landwirtschaftlich genutzte Gebiete. Hier befinden sich auch einige Städte und Ortschaften, die von der Röder geprägt sind. In Radeberg vereinigt sich die Große Röder mit der Schwarzen Röder.

Unterlauf (Elbe-Elster-Niederung)
Im Unterlauf, in der Elbe-Elster-Niederung, ist die Große Röder ein typischer Tieflandfluss mit langsamer Fließgeschwindigkeit. Hier fließt der Fluss durch ein flaches, von Wiesen und Feldern geprägtes Gebiet. Nördlich von Gröditz mündet sie in die Schwarze Elster.

Inseln

Im Verlauf der Großen Röder gibt es einige kleinere Inseln.

Schleusen

Die Große Röder ist nicht mit Schleusen ausgebaut. Es gibt jedoch Wehre, die den Flusslauf regulieren.

Städte an der Großen Röder

Großenhain
Radeberg
Radeburg

Natura 2000-Netzwerk

Die Große Röder ist Teil des Natura 2000-Netzwerks. Das 2000-Netzwerk ist ein europawei-tes Netz von Schutzgebieten, das sich dem Erhalt der biologischen Vielfalt verschrieben hat. Es wurde im Jahr 1992 durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europä-ischen Union ins Leben gerufen und ergänzt durch die Vogelschutz-richtlinie. Das Hauptziel von Natura 2000 ist der Schutz und die Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es soll ein kohärentes ökologisches Netz bilden, das die biologische Vielfalt in Europa langfristig sichert. Dabei wird ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und wirtschaftlicher Nutzung angestrebt.

Das Netzwerk besteht aus zwei Hauptkomponenten:
FFH-Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung): Diese Gebiete dienen dem Schutz von Lebensraumtypen und Arten, die im Anhang I bzw. II der FFH-Richtlinie aufgeführt sind.
Vogelschutzgebiete (Besondere Schutzgebiete): Diese Gebiete dienen dem Schutz von Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, sowie regelmäßig auftretenden Zugvogelarten.

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, Gebiete für das Natura 2000-Netzwerk vorzuschlagen und zu benennen. Für jedes Gebiet werden Erhaltungsziele festgelegt und Maßnahmenpläne entwickelt. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit regionalen und lokalen Akteuren.