Politisches System

Inhaltsverzeichnis

Die Politik der Palästinensischen Autonomiebehörde hat die Errichtung eines unabhängigen eigenen Staates für die palästinensischen Araber zum Ziel, was aber u.a. dadurch erschwert wird, dass die unterschiedlichen palästinensischen Gruppen verschiedene Ziele in Hinblick auf das Staatsgebiet verfolgen. Während die PLO einen Staat auf dem Gebiet des gesamten Westjordanlandes sowie in Gaza anstrebt, mit (Ost-)Jerusalem als Hauptstadt, beansprucht die radikalislamische Hamas das gesamte Gebiet West-Palästinas vor 1948.
Das schließt auch das heutige Staatsgebiet Israels ein. Weiterhin kollidieren die Vorstellungen in Hinsicht auf die Ausrichtung des neuen Staates. Strebt die Fatah im Westjordanland einen säkularen Staat an, will die Hamas im Gazastreifen einen islamistischen Gottesstaat schaffen. Die linke PFLP oder DFLP bevorzugt sozialistische Umwälzungen.

Die offizielle Bezeichnung der Gebiete lautet:

Palästinensische Autonomiegebiete
as-Sulṭa al-waṭaniyya al-filasṭīniyya
(السلطة الوطنية الفلسطينية)

"Staatsgebiet"

Während der Gazastreifen vollständig zu den Autonomiegebieten gerechnet werden kann, ist das im Falle des Westjordanlandes nicht so einfach: Dieses wurde nämlich als Ergebnis des 1995 verabschiedeten Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen in drei Zonen eingeteilt – Zone A (18%), Zone B (20%) und Zone C (62%). In diesen Zonen haben die Palästinensische Autonomiebehörde und das israelische Militär jeweils unterschiedliche Befugnisse. Einige Autonomieregelungen umfassen auch die Zone C, sodass diese von vielen teilweise auch den Autonomiegebieten zugerechnet wird. Im Abkommen wurde geregelt, die Gebiete der Zone C (mit gewissen Ausnahmen) nach und nach in die palästinensische Autonomie zu überantworten. Erschwerend für diese Bestrebungen sind u.a. die israelische Siedlungspolitik und der israelische Sperrzaun, der innerhalb der Zone C gebaut wird.

Politische Bereiche

Beobachterstatus (engl. non member observer state)
Am 29. November 2012 hat die Generalversammlung der UNO die Resolution 67/19 verabschiedet. Mit diesem Beschluss wurde den Palästinensischen Autonomiegebieten der Status eines Beobachterstaates zugestanden. Dieser neue Status gilt bei den Vereinten Nationen als Vorstufe zur Vollmitgliedschaft. Doch noch sind die Gebiete zwischen Mittelmeer und Jordan kein Staat, auch wenn die PLO bereits 1988 einen Staat Palästina ausgerufen und damals die Anerkennung von etwa 130 Staaten gewonnen hat. Seit dem 31. Oktober 2011 ist das von Israel, den USA und anderer überwiegend westlicher Staaten nicht anerkannte Palästina Mitglied der UNESCO. Der 2012 erreichte Beobachterstatus hat symbolischen, keinen dezidiert politischen Charakter. Eine Stimme haben die Palästinensischen Autonomiegebiete bei Abstimmungen der Generalversammlung (noch) nicht. Trotzdem dürfen die Palästinenser jetzt auf die Mitgliedschaft in UN-Unterorganisationen hoffen sowie auf eine breitere internationale Anerkennung und die erfolgreiche Inanspruchnahme des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.

Parlament und Regierung
Der Palästinensische Legislativrat übt die Funktionen eines Parlaments aus. Präsident der Palästinensischen Autonomiebehörde ist Mahmud Abbas von der Fatah. Als Premierminister der Palästinensischen Autonomiebehörde löste Salam Fayyad von der Partei Dritter Weg Ismail Haniyya ab. Letzterer aber erkennt seine Amtsenthebung nicht an und amtiert mit seinem Kabinett nun im Gazastreifen als Regierungsoberhaupt. Der Gazastreifen steht nun dem Recht nach unter der Verwaltung der Palästinensischen Autonomiebehörde, wird aber seit 2007 de facto von der islamistischen Hamas kontrolliert. Zwar war ein Vermittlungsversuch des saudischen Königshauses zwischen Hamas und Fatah im Jahre 2007 erfolgreich, der eine nationale Einheitsregierung unter Führung der Hamas etablierte. Doch noch im gleichen Jahr kam es zu bewaffneten Konflikten zwischen beiden Parteien. Die Hamas übernahm die alleinige Regierung über den Gazastreifen, während es im Westjordanland zu einer Fatah-geführten Notstandsregierung kam.

Verfassung
1968 entstand der erste Entwurf einer palästinensischen Verfassung. 1994 folgte der zweite. 2003 der jüngste. Das sind aber alles nur Entwürfe. Eine Verfassung im eigentlichen Sinne gibt es nicht. In den Entwürfen, die aus osmanischen, britischen, jordanischen, israelischen und religiösen Gesetzen bestehen, werden die Grenzen eines souveränen Palästinenserstaates auf den Linien vom 4. Juni 1967 festgelegt und der Islam als Staatsreligion – mit Anerkennung von Christentum und allen andern monotheistischen Religionen.

Probleme
Strukturmängel überschatten ein funktionierendes Staatswesen. So gibt es keine einheitliche Staatsstruktur, während Verwaltung, Bildung, Infrastruktur und Gesundheitswesen unterentwickelt sind. Eine Armee gibt es auch nicht. Korruption und Paternalismus sind häufig und die öffentliche Sicherheit mangelhaft. Flüchtlingslager, Analphabetentum, hohe Kindersterblichkeit, Unterernährung und Arbeitslosigkeit sind nur einige der Probleme, denen sich der "Staat auf Abruf" entgegensieht.

Rechtssystem
Die Autonomiebehörde darf nicht einfach Gesetze erlassen oder verändern, denn Israel kann mit einem Vetorecht Neuerungen verhindern, insbesondere, wenn es um Belange der Sicherheit geht. So nutzt die Palästinensische Autonomiebehörde (alte) Militärverordnungen aus und vollstreckt (wenn auch selten) noch immer die Todesstrafe. Im palästinensischen Strafrecht gibt es noch immer das so genannte Blutgeld. Das greift, wenn Angehörige von Opfern bei Bestrafung und/oder Wiedergutmachung ein Mitspracherecht haben. Im Gazastreifen etwa herrschen große Clans und Organisationen, die Druck auf Polizei und Gerichte ausüben und Strafen beeinflussen können.

Nationalhymne

Die Nationalhymne der Palästinensischen Autonomiegebiete heißt Bilādī - zu Deutsch "Mein Land". Das von Ali Ismael komponierte Werk wurde im Jahre 1996 vom palästinensischen Nationalrat als Landeshymne verabschiedet. Der Text stammt aus der Feder von Said Al Muzayin.

D
eutsche Übersetzung

Mein Land, mein Land
Mein Land, das Land meiner Großväter

Fidai, Fidai
Fidai, meine Nation, die Nation der Ewigkeit

Mit meiner Entschlossenheit, meinem Feuer und dem Vulkan meiner Rache
Dem Verlangen meines Blutes nach meinem Land und Heim
Ich habe die Berge bestiegen und die Kriege ausgefochten
Ich habe das Unmögliche erobert und die Fesseln zerbrochen

Fidai, Fidai
Fidai, meine Nation, die Nation der Ewigkeit

Bei dem Stürmen des Windes und dem Feuer der Waffen
Und der Entschiedenheit meiner Nation den Kampf aufzunehmen
Palästina ist meine Heimat, Palästina ist mein Feuer,
Palästina ist meine Rache und das Land des Widerstands

Fidai, Fidai
Fidai, meine Nation, die Nation der Ewigkeit

Bei dem Schwur im Schatten der Fahne
Bei meinem Land und Nation und dem Feuerkreis des Schmerzes
Ich werde als Fidai (Guerillero) leben, ich werde Fidai bleiben
Und werde als Fidai sterben, bis wir in unser Land zurückkehren

Fidai, Fidai
Fidai, meine Nation, die Nation der Ewigkeit

Nationalflagge

Die Nationalflagge (Landesflagge) eines Landes symbolisiert u.a. bestimmte historische Entwicklungen oder besondere Eigenschaften dieses Landes. Sie dient z.B. bei Schiffen der Kennzeichnung des Herkunftslands oder bei Soldaten ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Land. Fahnen, Feldzeichen, Flaggen oder Wappen besaßen seit Alters her oft einen hohen Symbolwert, so wurden und werden beispielsweise Soldaten zur Fahne gerufen, ein Fähnrich trug früher in der Schlacht zur Orientierung der Soldaten der Einheit eine Fahne bzw. ein Feldzeichen. Heutzutage besitzt jedes Land eine eigene Nationalflagge, die oft durch zahlreiche weitere Flaggen im Inneren ergänzt werden.

Die Flagge der Palästinensischen Autonomiegebiete ist auch die Flagge des Staates Palästina. Sie wurde in den panarabischen Farben schwarz, weiß und grün, die in drei gleichgroßen horizontalen Streifen vertreten sind. Die palästinensische Flagge, die der des Königreiches Jordanien ähnelt und fast identisch mit der der Baath Partei ist, wird von der linken Seite her von einem roten Dreieck bestimmt, das zu etwa einem Viertel nach rechts in die Flagge hineinragt.

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