USA: Reiseinfos

Formalitäten, ESTA

Touristen aus der EU und der Schweiz wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land zu finanzieren. Für die Einreise benötigt man einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass. Auch der neue maschinenlesbare Kinderpass und der maschinenlesbare vorläufige Reisepass werden für die visafreie Einreise anerkannt.

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die (bordeauxfarben) maschinenlesbaren deutschen Reisepässe (Europapässe) erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ende ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA.
Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-Passport). Seit dem 30. September 2004 werden außerdem von allen Reisenden bei der Einreise ein digitaler Abdruck der Finger und ein digitales Porträtfoto angefertigt.

ESTA (Electronic System for Travel Authorization)
Seit Anfang 2009 müssen sich Besucher der USA, für die der visafreie Einreiseverkehr gilt, mindestens drei Tage (72 h) vor der Abreise über ein spezielles Anmeldeformular beim US-Heimatschutzministerium angemeldet haben. Das Anmeldeformular ist über das Internet abrufbar. Es wird auch in Deutsch angeboten. Die per Internet zugesandte Genehmigung ist auch auch für Transitreisende erforderlich und ist zwei Jahre gültig. Damit besitzt man eine Anreise- aber keine Einreisegenehmigung, die kann am Flughafen vor Ort durchaus noch verweigert werden.

Nach Auskunft der Botschaft der USA kommt die Genehmigung in der Regel innerhalb weniger Stunden. Die "visafreie Einreise" mit ESTA gilt aber nur für Besuche bis zu 90 Tagen. Bei längeren Aufenthalten ist ein Visum erforderlich! In dem ESTA- Formular sind u.a. die folgenden Fragen zu beantworten:
- Name
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-mail
- Reisepassdaten
- Code der Luftfahrtgesellschaft
- Flugnummer
- Abflugort
- Anschrift in den USA
- Nehmen Sie Drogen
Der "visafreie Einreiseverkehr" über ESTA gilt für folgende Länder:

AndorraJapanSan Marino
AustralienLettlandSchweden
BelgienLiechtensteinSchweiz
BruneiLitauenSingapur
DänemarkLuxemburgSlowakei
DeutschlandMonacoSlowenien
EstlandNeuseelandSpanien
FinnlandNiederlandeSüdkorea
FrankreichNorwegenVereinigtes Königreich
IrlandÖsterreichTschechische Republik
IslandPortugalUngarn
ItalienRepublik Malta

Währung, Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Währung der USA ist der Dollar.
1 Dollar ($) = 100 Cent
Erwähnenswert ist, dass alle Dollarnoten mit einer Länge von 15,5 cm und einer Breite von 6,5 cm dieselbe Größe besitzen. Das Gewicht einer Dollarnote beträgt rund 1 g.

Die Ein- bzw. Ausfuhr von Fremd- und Landeswährung ist unbeschränkt möglich. Wird Fremd- oder Landeswährung im Gegenwert von mehr als 10.000 US-Dollar eingeführt, ist jedoch eine spezielle Zollerklärung (Zollformular 790 "Currency Report") nötig. Touristen wird die Mitnahme von US-Dollars, Reiseschecks oder Kreditkarten empfohlen, da nur wenige Banken Fremdwährung umtauschen. Reiseschecks sollten in US-Dollars mitgenommen werden. Geld kann mit Kreditkarte oder EC-Karte (Maestro) am Bankautomaten abgehoben werden. Das Bezahlen mit internationalen Kreditkarten ist mittlerweile fast überall nahezu verpflichtend.

Warenein- und Warenausfuhr
Die Einfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff wird nicht zuletzt nach dem 11. September 2001 mit harten Strafen geahndet. Auch die Einfuhr von illegalen Drogen jeglicher Art ist streng verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschützten Pflanzen und Tieren untersagt. Und reisen Sie unter keinen Umständen mit anstößiger Literatur ein. Es ist schon vorgekommen, dass ein Passagier am Flughafen zurückgeschickt worden ist, da er einen Band von Karl Marx dabei hatte. Gegen die Entscheidung des zuständigen Einreisebeamten gibt es keine Einspruchsmöglichkeit

Reisen im Land

Flugverbindungen
Wegen der teilweise riesigen Entfernungen spielt das Flugzeug in den Vereinigten Staaten als Fortbewegungsmittel eine große Rolle. Fast jede größere Stadt besitzt einen eigenen Flughafen, von dem aus nahezu jede andere Stadt im Land erreicht werden kann. Die Flugpreise variieren zwischen den verschiedenen Fluggesellschaften sehr stark. Neben den gängigen Buchungsklassen First und Economy-Class gibt es zahlreiche Sondertarife und Vergünstigungen. Vor allem für Frühbucher gibt es gute Rabatte. Nachtflüge sind in der Regel preiswerter. Ein Flug vom Westen in den Osten der USA dauert etwa fünf Stunden, von Süd nach Nord etwa zwei. Die Freigepäckgrenze richtet sich eher nach Anzahl und Größe der Gepäckstücke als nach deren Gewicht.

Bus
Geradezu legendär sind die recht preiswerten Grey-Hound-Busse, die mehr oder weniger alle Städte der USA verbinden.

Bahn
Mit der amerikanischen Eisenbahngesellschaft (AMTRAK) können mehr als 500 Zielorte in den Vereinigten Staaten erreicht werden. Grundsätzlich besteht in den USA für Reisen mit der Eisenbahn eine Reservierungspflicht. Für viele Strecken empfiehlt sich auch eine rechtzeitige Buchung mehrere Wochen im Voraus. Für Touristen, die ihren festen Wohnsitz nicht in den USA oder Kanada haben, wird ein spezieller USA Rail Pass angeboten. Dabei gibt es regionale oder nationale Pässe, die eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben (Monate oder eine ganze Reisesaison). Die Preise für Bahntickets variieren nach Auslastung und Verfügbarkeit der Züge. Ermäßigungen für Kinder auf den Grundpreis sind möglich. Aufschläge werden für das Reisen in der Ersten Klasse und für Schlafwagenabteile erhoben.

Schiffsverbindungen
Auf den Flüssen, Seen und an den Küsten gibt es zahlreiche und gute Schiffsverbindungen.

Straßen
Das Auto ist in den USA ein beliebtes und bequemes Fortbewegungsmittel. Die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit auf den Straßen ist ausgeschildert. Generell gilt: Auf Interstate Highways je nach Bundesstaat 55 - 75 m.p.h. (Meilen pro Stunde; das entspricht 89 - 121 km/h); außerhalb von Städten auf freien Strecken 65 m.p.h. (105 km/h); auf US- und State Highways 55 m.p.h., in Ortschaften 25 - 30 m.p.h. (40 - 48 km/h).
Besonders im Osten der USA gibt es zahlreiche gebührenpflichtige Straßen (Maut), Tunnels oder Brücken. Benzin ist preiswerter als in Europa. An Tankstellen muss oft im Voraus bezahlt werden. Getankt wird das Benzin in Gallonen, wobei eine Gallone 3,78 Litern entspricht.

Mietwagen
An allen internationalen Flughäfen und in den Großstädten gibt es große internationale Autovermietungen. Für Touristen gibt es Pauschaltarife und Rabatte. Von Kreditkarteninhabern wird oft keine Anzahlung verlangt. Ein "Economy" oder "Compact" entspricht einem normalen europäischen Auto, "Standard" ist eine große Limousine. Das geforderte Mindestalter des Fahrers ist je nach Autovermieter unterschiedlich. Vor allem Reisende unter 25 Jahren sollten sich hierzu rechtzeitig informieren. Häufig wird neben dem deutschen auch ein internationaler Führerschein verlangt.

USA: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Bei Unfällen, Gewalttaten oder Erkrankungen ist eine gute medizinische Versorgung oft lebensrettend, aber zumindest für den Krankheitsverlauf und die spätere Prognose von entscheidender Bedeutung. In den Großstädten der USA ist die medizinische Versorgung hervorragend - aber nur, sofern man die teilweise extremen Behandlungskosten zahlen kann. Daher ist eine Reisekrankenversicherung speziell für die USA dringend zu empfehlen.

Infektionserkrankungen

In den USA ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • West-Nil-Fieber u.a. in Kalifornien, New York, Neumexiko und Florida
  • Rocky Mountain Spottet Fever
  • Tollwut , vor allem durch Mäuse, Füchse, Stinktiere, Waschbären, Wölfe und vor allem auch Fledermäuse
  • Borreliose , wird durch Zeckenbisse übertragen
  • Dengue-Fieber , vor allem im südlichen Texas (Spätsommer/Herbst)
  • Fuchsbandwurm
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, wird durch Zeckenbisse übertragen
  • Pest , vereinzelte Vorkommen im Westen und mittleren Westen
  • Tetanus
  • Typhus, eine Infektionsgefahr besteht aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen in die USA werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera , aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Tollwut , aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können

Warnhinweise
Aktuelle Hinweise können Sie wie folgt erhalten:
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland (AA)

Vertretungen der USA in Deutschland

Die Botschaft der USA am Pariser Platz - unmittelbar neben dem Brandenburger Tor gelegen - wurde am 4. Juli 2008 - dem Nationalfeiertag der USA - in Anwesenheit von George Bush sen. und Bundeskanzlerin Merkel feierlich eröffnet, und zwar dort, wo sie sich bereits vor dem zweiten Weltkrieg befand. Wegen der besonderen Anforderungen an die Sicherheit des Gebäudes hatte es vor Baubeginn erhebliche Differenzen zwischen den USA und der Berliner Verwaltung gegeben, die aber in einer auch architektonisch akzeptablen Art und Weise gelöst werden konnten..

Botschaft der USA in Berlin
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 830 50
Clayallee 170
14191 Berlin

Generalkonsulat der USA in Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 10
40227 Düsseldorf
Tel: 0049 - (0)211 - 7 88 89 27

Generalkonsulat der USA in Frankfurt
Gießener Straße 30
60435 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 7 53 50

Generalkonsulat der USA in Hamburg
Alsterufer 27/28
20354 Hamburg
Tel: 0049 - (0)40 - 41 17 11 00

Generalkonsulat der USA in Leipzig
Wilhelm Seyfferth-Straße 4
04107 Leipzig
Tel: 0049 - (0)341 - 2 13 84 10

Generalkonsulat der USA in München
Königinstraße 5
80539 München
Tel: 0049 - (0)89 - 2 88 80

Deutsche Vertretungen in den USA

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Washington
4645 Reservoir Road, N.W.
Washington D.C. 20007 - 1998
Tel: 001 - 202 - 298 40 00
Email: info@washington.diplo.de
www.washington.diplo.de

Generalkonsulat in Atlanta
Marquis Two Tower, Suite 901, 285 Peachtree Center Avenue, N.E.
Atlanta GA 30303-1221
Tel: 001 - 404 - 659 47 60
Email: info@atlanta.diplo.de
www.atlanta.diplo.de

Generalkonsulat in Boston
Three Copley Place, Suite 500
Boston, MA 02116
Tel: 001 - 617 - 369 49 34
001 - 617 - 369 49 00
Email: info@boston.diplo.de
www.boston.diplo.de

Generalkonsulat in Chicago
676 North Michigan Avenue, Suite 3200
Chicago, IL 60611
Tel: 001- 312 - 202 04 80
Email: info@chicago.diplo.de

Generalkonsulat in Houston
1330 Post Oak Blvd., Suite 1850
Houston, TX 77056-3018
Tel: 001 - 713 - 627 77 70
Email: info@houston.diplo.de

Generalkonsulat in Los Angeles
6222 Wilshire Boulevard, Suite 500
Los Angeles, CA 90048
Tel: 001 - 323 - 930 27 03
Email: info@los-angeles.diplo.de

Generalkonsulat in Miami
100 N. Biscayne Boulevard
Miami, FL 33132
Tel: 001 - 305 - 358 02 90
Email: info@miami.diplo.de

Generalkonsulat in New York
871 United Nations Plaza
New York, NY 10017, USA.
Tel: 001 - 212 - 610 97 00
E-Mail: info@new-york.diplo.de

Generalkonsulat in San Francisco
1960 Jackson Street
San Francisco, CA 94109
Tel: 001 - 415 - 775 10 61
Email: info@san-francisco.diplo.de

Weitere Honorarkonsulate finden Sie in:
Anchorage, Birmingham, Buffalo, Charlotte, Cincinnati, Cleveland, Dallas, Denver, Des Moines, Detroit, Greenville, Indianapolis, Jackson, Kansas City, Las Vegas, Louisville, Minneapolis, Naples, Nashville, New Orleans, Oklahoma City, Orlando, Philadelphia, Phoenix, Pittsburgh, Portland, Salt Lake City, San Antonio, San Diego, Seattle, St. Louis und Virginia Beach.

Österreichische Vertretungen in den USA

Botschaft der Republik Österreich in Washington
3524 International Court N.W.
DC 20008 Washington D.C.
Tel: 001 - 202 - 895 67 00
Email: washington-ob@bmaa.gv.at
Die österreichische Botschaft in Washington ist weiterhin für die Bahamas zuständig.

Generalkonsulat in Chicago
Wrigley Building, Suite 707, 400 North Michigan Avenue
Chicago, Illinois 60611
Tel: 001 - 312 - 22 21 515
E-Mail: chicago-gk@bmeia.gv.at

Generalkonsulat in Los Angeles
11859 Wilshire Boulevard, Suite 501
Los Angeles, California 90025
Tel: 001 - 310 - 44 49 310
E-Mail: los-angeles-gk@bmeia.gv.at
Web: www.aussenministerium.at/losangeles

Generalkonsulat in New York
31 East 69th Street
New York, N.Y. 10021
Tel: 001 - 212 - 737 6400
E-Mail: new-york-gk@bmeia.gv.at
Web: www.aussenministerium.at/newyorkgk

Honorarkonsulate
Honorarkonsulate finden Sie in: Anchorage, Atlanta, Boston, Charlotte, Columbus, Denver, Detroit, Fort Myers, Honolulu, Houston, Kansas City, Las Vegas, Miami, New Orleans, Orlando, Philadelphia, Pittsburgh, Portland, Richmond, Saint Paul, Salt Lake City, SanFrancisco, San Juan, Scottsdale, Seattle, St. Louis und St. Thomas.

Vertretungen der USA in Österreich

Botschaft der USA in Wien
Boltzmanngasse 16
1090 Wien
Tel: 0043 -1 - 313 39
Email: embassy@usembassy.at

Schweizer Vertretungen in den USA

Botschaft der Schweiz in Washington
2900 Cathedral Avenue N.W.
DC 20008 Washington D.C.
Tel: 001 - 202 - 745 79 00
Email: was.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in Atlanta
1349 W Peachtree Street NW
Suite 1000
Atlanta, GA 30309
Tel: 001 - 404 - 870 2000
E-Mail: atl.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in Chicago
737 North Michigan Avenue
Suite 2301
Chicago, IL 60611
Tel: 001 - 312 - 915 4500
001 - 312 - 915 0061
E-Mail: chi.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in Los Angeles
11766 Wilshire Boulevard
Suite 1400
Los Angeles, CA 90025
Tel: 001 - 310 - 575 1145
E-Mail: los.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in New York
633 Third Avenue, 30th floor
New York, NY 10017-6706
Tel: 001 - 212 - 599 5700
E-Mail: nyc.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in San Francisco
456 Montgomery Street
Suite 1500
San Francisco, CA 94104-1233
Tel: 001 - 415 - 788 2272
E-Mail: sfr.vertretung@eda.admin.ch

Honorarkonsulate
Honorarkonsulate finden Sie in:
Boston, Buffalo, Charlotte, Cleveland, Dallas, Denver, Detroit, Honolulu, Houston, Indianapolis, Kansas City, Las Vegas, Miami, Minneapolis, New Orleans, Oklahoma City, Orlando, Philadelphia, Phoenix, Pittsburgh, Salt Lake City, San Juan und Seattle.

Vertretungen der USA in der Schweiz

Botschaft der USA in Bern
Sulgeneckstrasse 19
3005 Bern
Telefon: 0041 - (0)31 - 357 70 11

Konsularagentur in Zürich
c/o Zurich America Center, Dufourstrasse 101
8008 Zürich
Tel: 0041 - (0)43 - 499 29 60

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