Kanada: Diverse Reiseinfos

Wie gelangt man nach Kanada?

Von Deutschland aus ist die Reise per Flugzeug am schnellsten und wird auch von der überwiegenden Mehrzahl der Reisenden in Anspruch genommen.
Kanadas 14 internationale Flughäfen befinden sich in Calgary, Edmonton, Gander, Halifax, Hamilton, London (Ontario), Montréal-Trudeau, Montréal-Mirabel, Ottawa, St. John´s, Saskatoon, Toronto, Vancouver und Winnipeg. Die nationale Fluggesellschaft des Landes ist Air Canada (AC).
Von Frankfurt am Main beträgt die durchschnittliche Flugzeiten nach Montréal 8 Stunden, nach Toronto 8,5 Stunden und nach Vancouver 11 Stunden. Bei internationalen Flügen wird auf allen Flughäfen eine Sicherheitsgebühr von derzeit 24 kanadischen Dollar pro Flugticket erhoben.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Auch im Land selbst ist das Fliegen aufgrund der teilweise großen Entfernungen eine günstige Fortbewegungsart. Um 75 Fluggesellschaften bieten Flüge innerhalb Kanadas an. Die Flugzeiten betragen je nach Entfernung 0,5 (z.B. Ottawa-Montréal) bis 5 Stunden (z.B. Ottawa-Vancouver). Bei Flügen im Inland wird auf allen Flughäfen eine Sicherheitsgebühr von derzeit 12 kanadischen Dollar pro Flugticket erhoben.
Nach einem im November 2008 ergangenen Gerichturteil müssendie kanadischen Airlines im Inlandverkehr stark übergewichtigen Pssagieren zwei Sitzplätze zum Preis von einem anbieten. Alles andere ist nach Auffassung des Gerichts eine Diskriminierung.

Eisenbahn
Die kanadische Bahngesellschaft VIA Rail Canada kooperiert mit der amerikanischen AMTRAK. Aus diesem Grund führen viele Eisenbahnstrecken in die USA, v.a. nach New York, Chicago, Detroit und Buffalo. Das Bahnnetz innerhalb des Landes ist gut ausgebaut.
Dreimal pro Woche fährt der transkontinentale Zug "The Canadian" von Toronto nach Vancouver über Winnipeg, Saskatoon, Edmonton und Jasper- und zurück. Der Zug umfasst 24 Wagen mit eigener Küche und 3 Mahlzeiten a la carte. Am Ende des Zuges befindet sich ein Aussichtswagen. Für die rund 5.000 km lange Fahrt schläft und sitzt der Passagier in eigenen Abteilen.
InterCity-Züge verbinden die großen Städte Québec, Montréal, Halifax, Toronto, Windsor und Ottawa. Die Langstreckenzüge in Kanada gelten als bequem und gut ausgestattet (Speisewagen etc.).
Durch die Rocky Mountains reist es sich am besten mit dem Rocky Mountaineer (von Vancouver nach Calgary) oder in den luxuriösen Oldtimerwagen der Royal Canadian Pacific. Den gesamten Sommer über (Ende Juni bis Ende September) fährt der Polar Bear Express fast täglich von Toronto über North Bay, Cochrane und Moosonee quer durch Kanadas Landschaft.
Kinder unter zwei Jahren reisen kostenlos, Kinder zwischen zwei und elf Jahren für den halben Preis. Eine Ermäßigung von 10% gibt es für Reisende über 60 Jahre und Studenten. Verschiedene Rail-Pässe ermöglichen vergünstigte Fahrten auf bestimmten Strecken oder zu bestimmten Zeiten (Informationen darüber bei VIA Rail Canada).

Bus
Neben dem Auto ist der Überlandbus das gebräuchlichste Verkehrsmittel in Kanada. Das Land verfügt über ein ausgedehntes Busnetz. Allein das Streckennetz der größten Busgesellschaft Kanadas, die Greyhound Bus Company, umfasst in Nordamerika rund 193.000 km. Aufgrund der teilweise riesigen Entfernungen sind mitunter sehr lange Reisezeiten einzuplanen, z.B. von Ottawa nach Montréal etwa 2 Stunden, von Ottawa nach Vancouver dagegen rund 60 Stunden.
Personen jenseits des 65. Lebensjahres erhalten in einigen Provinzen Ermäßigungen auf den Fahrpreis. Spezielle Bus-Reisepässe ermöglichen auch anderen Reisenden vergünstigte Fahrten zu bestimmten Zeiten bzw. auf bestimmten Überlandstrecken. In Stadtbussen sollte passendes Kleingeld bereitgehalten werden, da der Fahrer in der Regel kein Wechselgeld herausgibt.

Straßen
Das Auto ist das am meisten genutzte Fortbewegungsmittel in Kanada. Der Trans-Canada-Highway verbindet den Osten des Landes von St. John`s in der Provinz Neufundland und Labrador mit dem Westen in Victoria in der Provinz British Columbia und ist mit etwas weniger als 8.000 km die längste Autostraße weltweit. Genau genommen ist der Highway ein System von Highways. Der Highway wurde über 20 Jahre mit Baukosten von über 1 Milliarde US-Dollar. Für ADAC-Mitglieder gibt es eine Notrufzentrale in den USA, die auch für Kanada zuständig ist. Sie bietet Mitgliedern und Inhabern eines ADAC-Auslandskranken- und Unfallschutzes im Notfall Hilfe (Unterkunft, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransport). Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet: www.adac.de

Mietwagen
Mietwagen - darunter auch Wohnwagen - können an Flughäfen und in vielen größeren Städten angemietet werden. Beim Ausleih muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Gefordert ist außerdem ein Mindestalter des Fahrers von 21 Jahren, mitunter auch von 25 Jahren. Bezahlung erfolgt auf Kreditkarte.

Fährverbindungen
V.a. an der West- und Ostküste des Landes gibt es viele und meist preiswerte Fährverbindungen.

Verkehrsregeln

In Kanada herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs Kanadas detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
  • Auf Autobahnen und Schnellstraßen (Highways, Expressways, Thruways, Freeways) besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden. Die Geldbußen bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind hoch.

Besondere Vorschriften
Die Verkehrsregeln entsprechen im Großen und Ganzen denen in Deutschland bzw. Europa. In Kanada besteht Gurtpflicht. In vielen Provinzen muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Mit Ausnahme einiger Gebiete Québecs ist in ganz Kanada das Rechtsabbiegen an roten Ampeln erlaubt, wenn es nicht anders angegeben ist. Zu beachten ist, dass sich die für den jeweiligen Fahrer geltenden Ampellichter jenseits der Kreuzung befinden und nicht wie in Deutschland direkt an der Haltelinie. Schulbusse haben grundsätzlich Vorfahrt. An parkenden Schulbussen vorbeizufahren, bei denen die Warnblinkanlage und das Schild "STOP/ARRET" leuchten, ist untersagt!
Der deutsche Führerschein ist bei einem Aufenthalt bis zu sechs Monaten im Land erlaubt.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt in Kanada für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,8 Promille. Dies gilt auch für Fahrer von Motorrädern. Ein Verstoß gegen diese Grenze wird äußerst streng geahndet, zumal in Kanada der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit eher verpönt ist. Der völlige Verzicht auf Alkohol vor dem Fahren ist daher dringend zu empfehlen.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Kanada lautet:

CDN

Botschaften und Konsulate

Das Gebäude der kanadischen Botschaft in Berlin am Potsdamer Platz wurde im April 2005 eingeweiht. Vorher war die Botschaft provisorisch im "Internationalen Handelszentrum" in der Nähe des Bahnhofs Friedrichstraße untergebracht. Die Botschaft besitzt insofern eine Besonderheit, da einige Teile des Botschaftsgeländes öffentlich zugänglich sind - unter anderem ein Multimediaraum, in dem zahlreiche Informationen zu Geschichte, Kultur, Politik und Wirtschaft geboten werden. Außerdem führt eine für Fußgänger benutzbare Passage durch das Gebäude, die den Leipziger Platz mit der Ebertstraße verbindet. In der Passage befindet sich ein erstklassiges Restaurant, das zwar im Gebäude der Botschaft liegt, aber ansonsten eigenständig ist.

Botschaft von Kanada in Berlin
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 31 20
Fax: 0049 - (0)30 - 20 31 25 90
Email: brlin@international.gc.ca
www.kanada-info.de



Konsulat Düsseldorf
Benrather Straße 8
40213 Düsseldorf
Tel: 0049 - (0)211 - 17 21 70
Fax: 0049 - (0)211 - 35 91 65
Email: ddorf@international.gc.ca

Konsulat in München
Tal 29
80331 München
Tel: 0049 - (0)89 - 2 19 95 70
Fax:0049 - (0)89 - 21 99 57 57
Email: munic@international.gc.ca

Honorarkonsulat in Stuttgart
Langestraße 51
70174 Stuttgart
Tel: 0049 - (0)711 - 2 23 96 78
Fax: 0049 - (0)711 - 2 23 96 79
Email: stuttgart@kanada.de

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ottawa
1 Waverley Street
P.O. Box 379
Ottawa, Ontario K2P OT8
Tel: 001 - 613 - 232 11 01
Email: info@ottawa.diplo.de
www.embassy-worldwide.com/embassy-of-germany-in ottawa-canada

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Montreal
1250, Boulevard René-Lévesque Ouest, Suite 4315
Montreal, Quebec H3B 4W8
Tel: 001 - 514 - 931 24 31
001 - 514 - 931 22 77
001 - 514 - 931 75 88
Fax: 001 - 514 - 931 72 39
001 - 514 - 931 53 57
Email: info@montreal.diplo.de
Web: www.montreal.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Toronto
2 Bloor Street East, 25th Floor
Toronto, Ontario, M4W 1A8.
Tel: 001 - 416 - 925 28 13
Fax: 001 - 416 - 925 28 18
Email: info@toronto.diplo.de
Web: www.toronto.diplo.de

Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Vancouver
Suite 704, World Trade Centre, 999 Canada Place<
Vancouver, B.C.
Tel: 001 - 604 - 684 83 77
Fax: 001 - 604 - 684 83 34
Email: info@vancouver.diplo.de
Web: www.vancouver.diplo.de

Weitere Honorarkonsulate finden Sie in: Edmonton, Halifax, Prinve George, Saskatoon, St. John's und Winnipeg.

Österreichische Botschaft in Ottawa
445 Wilbrod Street
Ottawa, Ontario K1N 6M7
Tel: 001 - 613 - 789 14 44
Fax: 001 - 613 - 789 34 31
Email: ottawa-ob@bmaa.gv.at
www.aussenministerium.at/ottawa
www.austro.org
Die Botschaft ist weiterhin zuständig für Jamaika.



Honorarkonsulat Calgary (ohne Passbefugnis)
Demiantschuk Milley Burke & Hoffinger, Barristers and Solicitors, # 1200, 1015 - 4th Street S.W.
Calgary, AB, T2R, 1J4
Tel: 001 - 403 - 283 65 26
Fax: 001 - 403 - 263 85 29
Email: nick.demiantschuk@legalsolutions.ca

Honorargeneralkonsulat Halifax (ohne Passbefugnis)
1718 Argyle Street, Suite 410
Halifax, NS, B3J 3N6
Tel: 001 - 902 - 429 82 00
Fax: 001 - 902 - 425 05 81
Email: austrianconsulatehalifax@sonco.ca

Honorargeneralkonsulat Montreal (mit Passbefugnis)
1350 ouest, rue Sherbrooke, Suite 1110
Montréal, QC H3G 1J1
Tel: 001 - 514 - 845 86 61
Fax: 001 - 514 - 845 93 97
Email: at.cons.mont@qc.aira.com

Honorarkonsulat Regina (ohne Passbefugnis)
2401 Saskatchewan Drive, Suite 100
Regina, SK S4P 4H9
Tel: 001 - 306 - 359 77 77
Fax: 001 - 306 - 522 32 99
Email: tmerchant@merchantlaw.com

Honorargeneralkonsulat Toronto (ohne Passbefugnis)
30 St.Clair Ave.W., Suite 607
Toronto, ON, M4V 3A1
Tel: 001 - 416 - 967 48 67
Fax: 001 - 416 - 967 41 01
Email: consulate.toronto@advantageaustria.org

Honorargeneralkonsulat Vancouver (mit Passbefugnis)
1160-595 Howe Street
Vancouver, BC, V6C 2T5
Tel: 001 - 604 - 687 33 38
Fax: 001 - 604 - 681 35 78
Email: austrianconsulatebc@gmail.com

Honorarkonsulat Winnipeg (ohne Passbefugnis)
1001 Sherwin Road
Winnipeg, Manitoba, Canada R3H 0T8
Tel: Fax: 001 - 204 - 833 0103
Email: bjhutchison@bisontransport.com

Kanadische Botschaft in Wien
Laurenzerberg 2/III
1010 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 531 38 30 00
Fax: 0043 - (0)1 - 531 38 33 21
Email: vienn@dfait-maeci.gc.ca
www.kanada.at

Schweizer Botschaft in Ottawa
Embassy of Switzerland
5 Marlborough Avenue
Ottawa, ON, K1N 8E6
Tel: 001 - 613 - 235 18 37
Fax: 001 - 613 - 563 13 94
Email: ott.vertretung@eda.admin.ch


Konsulat in Calgary
4053 Edgevalley Landing N.W.
Calgary, AB, T3A 5H5
Canada
Tel: 001 - 403 - 208 32 96
Fax: 001 - 403 - 206 71 57
Email: calgary@honorarvertretung.ch

Konsulat Halifax
Consulate of Switzerland
139 Capri Drive
West Porter's Lake, NS, B3E 1L6
Tel: 001 - 902 - 827 55 48
Fax: 001 - 902 - 827 35 90
Email: halifax@honorarvertretung.ch

Konsulat Québec
Consulat de Suisse
2170, Bois-Joli
Sillery, QC, G1T 1E5
Tel: 001 - 418 - 527 37 87
Fax: 001 - 418 - 656 28 17
Email: quebec@honorarvertretung.ch

Generalkonsulat in Toronto
Consulate General of Switzerland
154 University Avenue, Suite 601
Toronto, ON, M5H 3Y9
Tel: 001 - 416 - 593 53 71
Fax: 001 - 416 - 593 50 83
Email: tor.vertretung@eda.admin.ch

Generalkonsulat in Vancouver
Consulate General of Switzerland
World Trade Centre, 790-999 Canada Place
Vancouver, BC, V6C 3E1
Tel: 001 - 604 - 684 22 31
Fax: 001 - 604 - 684 28 06
Email: van.vertretung@eda.admin.ch

Botschaft von Kanada in Bern
Kirchenfeldstrasse 88, Case postale
3000 Bern 6
Tel: 0041 - (0)31 - 357 32 00
Fax: 0041 - (0)31 - 357 32 10
Email: bern@international.gc.c
Web: www.switzerland.gc.ca

Konsulat von Kanada in Genf
5, Avenue de l'Ariana
1202 Genf
Tel: 0041 - (0)22 - 919 92 00
Fax: 0041 - (0)22 - 919 92 71
Email: genev-cs@international.gc.ca

Ein- und Ausreisebestimmungen

eTA-Genehmigung, Visum

Mit einem gültigen Reisepass können deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige ohne Visum bis zu sechs Monate zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken einreisen. Nach kanadischen Vorschriften muss der Reisepass bis zum Ende der vorgesehenen Rückreise in das Heimatland gültig sein. Angehörige bestimmter Staaten, z.B. der Türkei oder Polen, benötigen ein spezielles Besuchervisum.
Mitreisende Kinder müssen im Reisepass eines Elternteils registriert sein. Darüber hinaus wird für Kinder unter 14 Jahren der deutsche Kinderausweis als gültiges Reisedokument anerkannt. Ein Foto ist für Kinder nicht erforderlich, wird von den kanadischen Behörden jedoch gerne gesehen. Allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des nicht mitreisenden Elternteils in englischer oder französischer Sprache sowie eine Kopie ihrer Geburtsurkunde mitführen. Sind die Eltern geschieden, ist die Mitnahme einer Kopie des Sorgerechtsurteils notwendig. Fälle von Kindesentzug sollen so ausgeschlossen werden.
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket bzw. ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um die Rückkehr in das Heimatland zu sichern. Außerdem müssen ausreichend Geldmittel für den Aufenthalt im Lande nachgewiesen werden.
Seit März 2016 benötigen Reisende neben ihrem Pass eine gültige elektronische Reisegenehmigung (eTA-Genehmigung). Der Antrag ist Online zu stellen.
Das Verfahren ist mit den ESTA-Verfahren für die Einreise in die USA vergleichbar. Der Antrag ist rechtzeitig vor Reiseantritt zu stellen.

Visa- und Einwanderungsabteilung der Botschaft von Kanada

Leipziger Str. 17
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 31 24 47

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Siehe unter Vertretungen von Kanada in Österreich bzw. Vertretungen von Kanada in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Zahlungsmittel in der Landeswährung dürfen unbeschränkt eingeführt werden. Ab einem Wert von 10.000 kanadischen $ sind sie bei der Einreise zu deklarieren.
  • Fremdwährungen
    Fremdwährung kann unbeschränkt eingeführt werden. Auch sie ist ab einem Gegenwert von 10.000 can $ bei der Einreise zu deklarieren.

Ausreisegebühr / Departure Fee
Eine Gebühr wird bei der Ausreise aus Kanada nicht erhoben.

Formalien, Visa

Warenein- und Warenausfuhr
Personen ohne ständigen Wohnsitz in Kanada müssen bei der Einreise mitgeführte Feuerwaffen, Munition oder Sprengstoff deklarieren. Nicht deklarierte Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten. Außerdem muss mit strafrechtlicher Verfolgung gerechnet werden. Besucher, die keine kanadische Waffenlizenz haben, müssen darüber hinaus eine Erklärung ("non-resident firearms declaration form") in dreifacher Ausfertigung ausfüllen und beim Grenzübertritt zusammen mit den Waffen vorzeigen. Diese Erklärung gilt nach Bearbeitung durch kanadische Zollbeamte und der Bezahlung einer Gebühr von etwa 50 can $ als vorübergehende Waffenlizenz für maximal 60 Tage, wobei eine kostenlose Verlängerung möglich ist. Die meisten Provinzen und Territorien in Kanada haben zusätzlich eigene Bestimmungen über das Mitführen von Feuerwaffen. Besucher sollten sich vor der Einreise nach Kanada entsprechend informieren.
Die Mitnahme von Messern ist erlaubt, ausgenommen sind Messer mit einem Federmechanismus. Alle Messer müssen bei der Einreise deklariert werden.
Neben Kleidung und Gegenständen des persönlichen Bedarfs können begrenzte Mengen an Waren steuer- und zollfrei eingeführt werden, sie sind allerdings bei der Einreise zu deklarieren. Geschenke mit Ausnahme von Tabak, alkoholischen Getränken und Werbematerial dürfen im Wert von bis zu 60 can $ pro Artikel zollfrei eingeführt oder per Post nach Kanada geschickt werden.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs können zollfrei mitgenommen werden (z.B. Angelgeräte, Camping- und Sportartikel, Kinderwagen, Fahrräder, Radios, Videokameras, Musikinstrumente, Laptops). Sie müssen allerdings bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgezeigt werden.
Lebensmittel dürfen nur zum eigenen Verzehr eingeführt werden. Tabak kann zollfrei in Form von bis zu 50 Zigarren oder Zigarillos, 200 Zigaretten oder 200 Gramm Pfeifentabak mitgenommen werden - allerdings nur von Personen, die älter als 16 Jahre sind. Alkohol darf von Personen, die älter als 19 Jahre sind, in Form von 1,1 Liter Spirituosen oder Wein bzw. 8 Liter Bier in Flaschen oder Dosen zollfrei eingeführt werden. Alle alkoholischen Getränke sind beim Zoll anzumelden. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist verboten. Ein Verstoß gegen die Zollvorschriften kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Kanada ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Bilharziose , als Folge von Zeckenbissen
  • Trichinose, beim Verzehr von nicht ausreichend durchgebratenem Fleisch von Bären, Robben oder Walrössern
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen
  • Fuchsbandwurm
  • Hepatitis A und B
  • Tetanus
  • Tollwut
  • West-Nil-Fieber

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Kanada werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tollwut , aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel.: 0049 - (0)30 - 5000 - 200
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kanada-node/ka…

Währung, Einkaufen

Landeswährung
Die Landeswährung Kanadas ist der
Kanadische Dollar (can $) = 100 Cents (c).
Im Volksmund wird er "Loonie" genannt, weil auf der Münze ein "Loon" (Seevogel) abgebildet ist.

Einkaufen

Ladenöffnungszeiten
Die meisten Geschäfte in Kanada haben folgende Öffnungszeiten.

  • Montag - Mittwoch: 9:00 - 17:30 Uhr
  • Donnerstag und Freitag: 9:00 - 21 Uhr
  • Samstag und Sonntag: geschlossen

Kleinere Läden (v.a. Lebensmittelgeschäfte) und viele Geschäfte in größeren Städten wie Montreal haben meist bis spätabends und teilweise auch das ganze Wochenende geöffnet.

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Beliebte Mitbringsel aus Kanada sind Holzschnitzereien (v.a. Inuitschnitzereien), Keramikgegenstände, Baumwollartikel, Wandteppiche arktischer Textilkünstlerinnen, Inuitschmuck, die berühmten Nunavut-Puppen und Kunstdrucke.

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