Französisch-Guayana: Anreise und Verkehr

Wie erreicht man Französisch Guyana?

Flugzeug
Cayenne, die Hauptstadt Französisch Guyanas, verfügt über den Hauptflughafen des Landes. Dieser Cayenne-Rochambeau Airport befindet sich im Stadtteil Matoury und ist für fast alle Reisenden das Erste, was sie vom Land zu sehen bekommen.
Air France oder Air Caraïbes bieten eine tägliche Flugverbindung zwischem Cayenne und Paris-Orly an. Wer aus Brasilien kommt, fliegt mit der Tam oder der Air Caraïbes von Belém aus. Die TAF bietet Flüge zu den brasilienischen Zielen Belém, Macapá, São Luiz, Fortaleza und Recife an. Die Air Caraïbes gewährleistet neben den genannten auch Flüge nach Fort-de-France (Martinique), Pointe-à-Pitre (Guadeloupe), Santo Domingo (Dominikanische Republik) und Port-au-Prince (Haiti). Die Air France fliegt ebenfalls nach Fort-de-France, Pointe-à-Pitre, Port-au-Prince, aber auch nach Miami (USA).

Auto
Mit dem Auto einzureisen bedeutet, entweder den Fluss Oyapoque (natürliche Grenze zu Brasilien) oder den Fluss Maroni (natürliche Grenze zu Surinam) zu überqueren. Über eine asphaltierte Straße kann man dann aber den ganzen Weg von Saint-Laurent-du-Maroni an der Grenze zu Surinam bis zur Grenzstadt Saint-Georges de l'Oyapock bewältigen. Im Jahre 2008 soll eine seit langer Zeit im Bau befindliche Brücke über den Oyapock-Fluss fertig gestellt sein. Diese Brücke wird dann die erste Landüberquerung zwischen beiden Ländern sein sowie zwischen Französisch Guyana und dem Rest der Welt überhaupt. Nach ihrer Vollendung kann man zwischen Cayenne und dem brasilianischen Macapá ohne Probleme hin- und herfahren. Der Maroni-Fluss als Grenze zu Surinam verfügt bisher über keine Brücke.

Bus
Von Brasilien und Surinam kann man die Grenzen mit dem Bus bewältigen. Für weitere Informationen siehe oben unter „Auto“.

Schiff
Mit einer Fähre erreicht man Französisch Guyana von Brasilien aus sowie von Surinam (Albina). Dabei überquert man entweder den Fluss Oyapoque (von Brasilien) oder den Le Maroni (von Surinam). Diese Touren dauern jeweils 15 Minuten und sind nicht allzu teuer. Man sollte indes den Preis gut aushandeln. Ab 2008 wird eine Brücke zwischen Brasilien und Französisch Guyana bestehen, die eine Flussüberquerung hinfällig macht.

Reisen im Land

Flugzeug
Das Flugzeug ist unentbehrlich, wenn man die Städte im Landesinneren erreichen will. Das liegt daran, dass diese meist in dichten Waldgebieten liegen und keine Straßenanbindung haben.

Auto
Das Auto eignet sich gut, die Städte entlang der Küste des Landes zu erreichen. Im Gegensatz dazu sind die Siedlungen im Landesinneren nur über das Flugzeug an die Außenwelt angeschlossen, da bisher noch keine Straßen dorthin existieren. Das wird verständlicher, wenn man sich die Tatsache vor Augen hält, dass das Land zu 90% aus Urwald besteht und daher mit wenigen Ausnahmen nur die Küste besiedelt ist.

Bus
Busse fahren kaum in Französisch Guyana. Es gibt einen in Cayenne, nur ist dieser leider nicht unbedingt zuverlässig. Man sollte sich wirklich nicht auf ihn verlassen. Im Land gibt es zudem noch Minibusse, die zwischen größeren Städten verkehren. Leider sind wie rar. Die Fahrpreise sind festgelegt und können nicht heruntergehandelt werden.

Schiff
3.300 von Französisch Guyanas Wasserwegen sind schiffbar, teilweise aber nur für sehr kleine Schiffe und Fähren.

Verkehrsregeln

In Französisch Guyana herrscht Rechtsverkehr.

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Französisch-Guyana lautet:

F

Französisch-Guayana: Botschaften, Konsulate und Fremdenverkehrsamt

Vertretungen von Französisch-Guayana in Deutschland

Französisch-Guayana besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen. Zuständig ist die Botschaft in Berlin. Die Botschaft der Französischen Republik in Berlin befindet sich am Pariser Platz - in unmittelbarer Nähe zum Brandenburger Tor. Die Botschaft steht auf demselben Grund, auf dem sich die frühere Repräsentanz bis zu ihrer Zerstörung 1945 befand. Es sei erwähnt, dass das Grundstück bereits seit 1860 Eigentum des französischen Staates ist. Nach der Wiedervereinigung wurde es an Frankreich zurückgegeben. Das Gebäude wurde nach Plänen des Pariser Architekten Christian de Portzamparc von 1997 errichtet.

Botschaft der Französischen Republik in Berlin
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 590 03 90 00
Fax: 0049 - (0)30 - 590 03 91 10
Email: kanzlei@botschaft-frankreich.de
Web: www.botschaft-frankreich.de

Deutsche Vertretungen in Französisch-Guayana

Botschaft, Honorarkonsulat
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in Französisch-Guayana keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Paris (Siehe hier >>>)
bzw.das Honorarkonsulat auf Guadeloupe (Siehe hier >>>).

Österreichische Vertretungen in Französisch-Guayana

Botschaft
Österreich unterhält in Französisch-Guayana keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Paris (Siehe hier >>>).

Vertretungen von Französisch-Guayana in Österreich

Botschaft
Französisch-Guayana besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen. Zuständig ist die Botschaft in Wien (Siehe hier >>>).

Schweizer Vertretungen in Französisch-Guayana

Botschaft
Die Schweiz unterhält in Französisch-Guayana keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Paris (Siehe hier >>>).

Vertretungen von Französisch-Guayana in der Schweiz

Botschaft
Französisch-Guayana besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen. Zuständig ist die Botschaft in Bern (Siehe hier >>>).

Fremdenverkehrsämter

Fremdenverkehrsamt in Französisch-Guyana
12 Rue Lalouette
P.O. Box 801
97300 Cayenne
Tel: 00594 - 29 65 00
Fax: 00594 - 29 65 01
Email:

Französisch-Guayana: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für Bürger der Mitgliedsstaaten der EU, der Schweiz und der USA besteht keine Visapflicht bei der Einreise als Tourist. Der Reisepass muss jedoch noch mindestens 6 Monate gültig sein, Kinder benötigen einen Reisepass mit Lichtbild.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Einfuhr von Drogen und pornographischem Material ist verboten. Das Mitbringen von Waffen und Munition zu Sport- oder andern Zwecken erfordert eine spezielle Genehmigung der Behörden vor der Reise.

Einreise mit Tieren

Für die Einreise nach Französisch-Guyana mit Haustieren gilt die EU-Heimtierverodnung vom 1.10.2004. Derzufolge benötigen benötigen die Halter der Tiere für die Einreise nach Französisch-Guyana einen EU-Heimtierausweis. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Außerdem müssen die Heimtiere eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch einen implantierten Mikrochip oder durch eine Tätowierung gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2011 allerdings muss das Tier gechippt sein.
Alle Heimtiere müssen bei der Einreise nach Französisch-Guyana gegen Tollwut geimpft sein. Bei der Tollwutschutzimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht älter als zwölf Monate sein.
Allerdings ist es auch möglich, mit Tieren, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, nach Französisch-Guyana einzureisen. Dazu muss für das Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, es muss über einen Chip oder eine Tätowierung verfügen und es muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt am selben Ort gehalten wurde, an welchem es nicht in Kontakt mit Wildtieren gekommen sein darf.
Für Französisch-Guyana gilt zudem, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Tierhalter einreisen dürfen. Bestimmte Hunderassen sind von der Einreise ganz ausgeschlossen. Dazu gehören Pittbulls, Boerbulls und Tosas.

Französisch-Guayana: Reisemedizin, Risiken

Infektions-Erkrankungen

In Französisch-Guyana ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht landesweit ein Risiko, jedoch mit Ausnahme von Georgetown und New Amsterdam, sich mit dem Malariaerreger zu infizieren. Bis zu ca. 80% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana
  • Chagas-Erkrankung, insbesonders beim Aufenthalt in Holz- oder Lehmbauten
  • Cholera, aber in der Regel nur für Risikoreisende, die mit kontaminiertem Wasser oder infizierten Lebensmitteln in Kontakt kommen, so wie z.B. Rucksacktouristen
  • Dengue-Fiebererkrankung, landesweites Vorkommen
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose, landesweites Vorkommen
  • Gelbfieber, landesweites Vorkommen
  • Hepatitis A und B, eine Gefährdung, sich mit Hepatitis B zu infizieren besteht aber nur für die Personen, die mit menschlichem Blut in Berührung kommen können
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Tollwut
  • Typhus, aber nur für Risikoreisende, die mit kontaminiertem Wasser oder infizierten Lebensmitteln in Kontakt kommen

Impfempfehlungen
Bei der Einreise nach Französisch-Guyana werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Gelbfieber (unbedingt!!)
  • Hepatitis A und B
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfpflicht
Wie bereits oben erwähnt, besteht für alle Personen mit einem Alter über ein Jahr, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand by-Präparat" mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Gefährdungen / Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de

Französisch-Guayana: Währung und Einkaufen

Die Landeswährung von Französisch-Guyana ist der:
Euro (EUR) = 100 Cent.

Die folgenden Geldscheine sind in dem Land gültig und im Umlauf:

  • 5 €
  • 10 €
  • 20 €
  • 50 €
  • 100 €
  • 200 €
  • 500 €

Bank-Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07:45 bis 11:30 Uhr und 15:00 bis 17:00 Uhr

Einkaufen

Laden-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Post-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 07:30 bis 13:30 Uhr

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs

Die traditionellen Waren wie Hängematten, Keramik, Schmuck, Holzfiguren und Strohhüte sind sehr beliebt bei Touristen. In den Duty-Freeshops muss man das Rückflugticket vorlegen, um einen zusätzlich Rabatt auszuhandeln.

Neuen Kommentar hinzufügen