Stade: Anreise und Verkehr

Allgemeines

Stade erreicht man mit dem PKW sowohl von Cuxhaven als auch von Hamburg aus mit Hilfe der Bundesstraßen B73 und B74 und spätestens ab 2015 auch über die Autobahn A26. Von Schleswig-Holstein aus kann man die Fähre zwischen Glückstadt und Wischhafen verwenden, wobei man dann von Wischafen aus über die L111 nach Stade gelangt (22 km). Weiterhin wurden die Küstenautobahnen A20 und A22 ausgebaut.

Eine etwas beunruhigende Information betrifft die Unfallzahlen und die Verkehrstoten im Landkreis Stade. So hat man nach verschiedenen Erhebungen den Landkreis Stade verkehrstechnisch als sehr gefährlich eingestuft.

Einige Verkehrsregeln

Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland. Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen. Aber erfahrungsgemäß bieten die folgenden Hinweise auch einheimischen Verkehrsteilnehmern einige bisher nicht gekannte Regeln.

Höchstgeschwindigkeiten
In Stade besteht - wie in allen geschlossenen Ortschaften in ganz Deutschland - für Kraftfahrzeuge generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h. In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen sind, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.

Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer. Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“. Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet. Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.

Promillegrenzen
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.

Weitere Regeln, Fahrräder, Hunde
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO). Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO). Inline-Skater oder Skateboarder müssen den Gehweg benutzen und dürfen nicht auf dem Radweg oder der Straße fahren. Fahrradfahrer müssen einen Fahrradweg dann benutzen, sofern er mit einem blauen Schild (Verkehrszeichen 237) gekennzeichnet ist, ansonsten dürfen sie auch die Straße benutzen.
Wo kein Verkehrsschild die Geschwindigkeit regelt, gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Kraftfahrzeuge innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Radfahrer dürfen daher hier so schnell fahren, wie sie wollen. Sofern jedoch beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, haben sich auch Radfahrer daran zu halten, ansonsten wird ein Bußgeld fällig.
Die Regeln für Unfallflucht nach § 142 StGB gelten auch für Fußgänger und Radfahrer.

Fahrradstraße
Eine Fahrradstraße ist prinzipiell dem Radverkehr vorbehalten. Dadurch sollen Behinderungen und Gefährdungen für Radfahrer vermieden werden, die hier auch beispielsweise nebeneinander fahren dürfen. Ohne Zusatzschilder dürfen hier Kraftfahrzeuge nicht verkehren. Aber mittlerweile gibt es in vielen Städten Fahrradstraßen, die auch von Autos und Motorrädern befahren werden dürfen. Ein Zusatzschild erlaubt dies. Aber sie sind hier nur geduldet. Vorrang hat auch dann der Radverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrkehrsteilnehmer 30 km/h.

Umweltzonen
In zahlreichen deutschen Städten, so auch in Wolfsburg, wurden im Laufe des Jahres 2008 Umweltzonen eingerichtet und durch entsprechende Schilder am Beginn und Ende ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden. Mit weiteren Einschränkungen besonders für Dieselfahrzeuge ist zu rechnen. Die Umweltzonen und Verbote für Dieselkraftwagen gelten auch für Besucher aus dem Ausland.

Flughäfen

Stade besitzt im Stadtteil Ottenbeck einen kleinen Flugplatz, der von Privatpersonen benutzt wird und über eine Segelflugzeug-Schleppvorrichtung verfügt. Der Flughafen von Hamburg ist der am nächsten gelegene internationale Flughafen.

Eisenbahn

Stade liegt verkehrsgünstig an der Eisenbahnstrecke Hamburg-Harburg–Buxtehude–Cuxhaven, welche von der metronom-Eisenbahngesellschaft betrieben und im Stunden-Takt bedient wird. Endhaltestelle des metronom sind der Hamburger Hauptbahnhof bzw. der Hauptbahnhof von Cuxhaven.
Von Stade nach Bremerhaven und Bremen gelangt man an den Wochenenden der Sommermonate mit dem so genannten Moorexpress, einem nostalgischen Ausflugszug aus Schienenbussen.

S-Bahn

Zwischen Stade und dem Hamburger Hauptbahnhof fährt ein S-Bahn-Wagen der Hamburger Linie S3 im Stader Regionalbahnverkehr (betrieben vom HVV). Die bis Pinneberg verlaufenden S-Bahnen fahren am Tage im Stunden-Takt und in der Hauptberufszeit alle 20 Minuten. Zwischen Stade und Neugraben muss man teilweise mit überfüllten oder verspäteten Zügen rechnen. Außerdem ist es weniger gut, dass in den Nächten an den Wochenenden keine Zugverbindung nach Hamburg gewährleistet wird.

Busse

Das von der Kraftverkehr GmbH (KVG) betriebene Busnetz ist sehr gut ausgebaut und setzt sich aus sieben Linien zusammen, die von montags bis freitags am Tage die Stader Innenstadt mit den Außenbezirken anbinden. Sie beginnen am Bahnhof oder am Pferdemarkt und fahren im 15- bis 60-Minuten-Takt von 06:00 bis 20:00 Uhr. Ab 20:00 Uhr wird dann eine Ringlinie eingesetzt, und an den Sonntagen sind nicht sieben, sondern nur zwei Linien unterwegs.
Mit Hilfe von Überlandlinien kann man größere Städte des Landkreises Stade erreichen (bspw. Freiburg und Jork).

Fahrrad

Stade kann man mit Hilfe mehrerer ausgeschilderter Radfernwege erreichen. Diesbezüglich zu nennen wären da der Elbradweg, der Nordseeküstenradweg und der Weg Vom Teufelsmoor zum Wattenmeer. Und was den Zugverkehr betrifft: Fahrräder können selbstverständlich in allen Regionalzügen und dem Elbe-City-Jet sowie im nostalgischen Moorexpress mitgenommen werden.
Wer sich für eine der vielen angebotenen Fahrradtouren interessiert oder einfach Kartenmaterial, Adressen, Unterlagen o.ä. benötigt, kann sich wenden an

STADE Tourismus-GmbH
Tourist-Information am Hafen
Hansestr. 16
21 682 Stade
Tel.: 0049 – (0)4141 – 409170
Fax: 0049 – (0)4141 – 409150

Gegenüber der Stade Tourismus GmbH liegen Fahrradmietboxen, mit deren Hilfe man Fahrräder und Gepäck sicher parken kann, um sich ohne viel Ballast der schönen Altstadt zu widmen. Der Preis für das Mieten einer solchen Box liegt bei gerade einmal 2 Euro am Tag.

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