Greifswald: Anreise und Verkehr

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Allgemeines

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen

Die 2005 fertig gestellte A20 geht südwestlich an Greifswald vorbei, verfügt aber über eine Anschlussstelle an die Stadt. Weiterhin verlaufen durch Greifswald die Bundesstraßen B 105 und B 109.
Wer von Greifswald aus mit dem Auto die Insel Usedom erreichen möchte, kann dies in ungefähr 45 Minuten tun. Etwa eine Autostunde benötigt man bis Rügen.

Höchstgeschwindigkeit:
In Greifswald besteht für Auto- und Motorradfahrer eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Auf Landstraßen darf man bis zu 100 km/h und auf Autobahnen bis zu 130 km/h fahren. Grundsätzlich sind neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt einzuhalten.

Promillegrenze:
In Greifswald herrscht für alle Auto- und Motorradfahrer eine Alkoholpromillegrenze von 0,5 und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.

Sonstige Regeln:
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden.

Im Bereich eines verkehrsberuhigten Bereiches („Spielstraße“) - eine klar ausgewiesene Straße, die durch ein Schild angekündigt und aufgehoben wird – gelten folgende Regelungen:
- Fußgänger dürfen die gesamte Straße benutzen
- Kinderspiele sind überall erlaubt
- Fahrverkehr ist gegenüber spielenden Personen wartepflichtig
- Fahrzeugverkehr nur im Schritttempo erlaubt (max. 4 bis 7 km/h)
- Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht gestattet (nur für Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen)
- Es gilt dann nicht Rechts-vor-Links

Das Ende einer Tempo-30-Zone, einem Gebiet also, in dem die Höchstgeschwindigkeit für das gesamte Gebiet durch wenige Verkehrszeichen auf 30 Stundenkilometer beschränkt wird, wird immer durch ein Extra-Schild angekündigt.

Eisenbahn und Busse

Greifswald verfügt durch die Strecke Berlin–Anklam–Stralsund über einen Zuganschluss, wobei man diese Anbindung über den nahe der Innenstadt gelegenen Hauptbahnhof sowie über den Südbahnhof erreichen kann. Diese Stationen deckt u.a. auch die Usedomer Bäderbahn (UBB) ab, welche zudem einen Direktanschluss an Usedom gewährleistet.

In den Sommermonaten kann Greifswald auch über eine Fernbuslinie erreicht werden.

Boot und Fähre

Greifswald besitzt nicht nur einen Seehafen, sondern mit der schiffbaren Mündung des Ryck auch einen Anschluss an die Ostsee.