Medizinisches Cannabis in Europa

Rechtsgrundlage und neue Möglichkeiten

Innerhalb der Mitgliedstaaten der EU gibt es keine einheitliche Rechtsgrundlage für den Cannabis-Konsum, vor allem für das medizinische Cannabis. Jedes Land entscheidet selbst, ob die Präparate zugelassen sind und wenn ja, mit welchen Grenzwerten und Abgaberichtlinien. Häufig müssen jedoch gerade Patienten, die auf schnelle Lösungen für ihre Schmerztherapien angewiesen sind, einige Umwege gehen. Doch es gibt neue Ansätze, mit denen sich die legale Beschaffung erleichtern lässt.

Keine einheitliche Rechtsgrundlage

Chancen für CannabisKonsumenten
Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine einheitlichen Rechtsrahmen, wenn es um das Thema Cannabiskonsum geht. Jedes Land setzt seine eigenen Gesetze durch, was für Konsumenten grenzüberschreitende Chancen bietet. In Deutschland ist medizinisches Cannabis beispielsweise seit 2017 legal auf Rezept erhältlich. Allerdings müssen dafür strenge Vorgaben erfüllt werden: Die Verschreibung erfolgt durch Ärztinnen oder Ärzte, meist bei schwerwiegenden Erkrankungen, und häufig ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich.

Etwas liberaler ist die Handhabung in den Niederlanden. Hier werden nur staatlich kontrollierte Produkte über Apotheken für medizinische Zwecke abgegeben. Im Vergleich zu Deutschland ist der bürokratische Aufwand für Patientinnen und Patienten geringer. Sehr restriktiv ist der Umgang mit medizinischem Cannabis in Frankreich. Es wird nur im staatlichen Pilotprojekt produziert. Der Zugang ist außerdem nur für wenige Erkrankungen beschränkt und erfolgt ausschließlich unter enger ärztlicher Kontrolle.

Die verschiedenen nationalen Regelungen zur Abgabe von medizinischem Cannabis machen deutlich, dass der Zugang für Patientinnen und Patienten in Europa meist mit administrativen Hürden verbunden ist. Telemedizinische Angebote wie bei CannGo könnten eine echte Alternative darstellen. Damit haben Betroffene die Möglichkeit, ärztliche Beratungen ortsunabhängig wahrzunehmen und medizinische Einschätzungen digital einzuholen.

Wie bekomme ich ein Cannabis-Rezept?

Ein Rezept für medizinisches Cannabis gibt es auch bei den Telemedizin-Plattformen nicht ohne eine fachkundige Beurteilung eines approbierten Mediziners. Im ersten Schritt müssen Patienten meist ein Formular ausfüllen und dort Angaben zu ihrer gesundheitlichen Situation, der Erkrankung und möglichen bereits stattgefundenen Behandlungen machen. Diese Informationen werden an Ärzte weitergeleitet, die den Einzelfall betrachten und entscheiden, ob ein Patient überhaupt für ein Cannabis-Rezept infrage kommen würde.

Fällt die Entscheidung zugunsten der Patienten aus, wählt der Arzt medizinisches Cannabis als Medikament aus. Erst danach wird das Rezept ausgestellt und digital an eine Apotheke übermittelt. Diese können Patienten in der Regel selbst auswählen. Der Vorteil bei diesem gesamten Ablauf liegt vor allem in der Zeitersparnis und der besseren Zugänglichkeit.

Kein medizinisches Cannabis-Rezept bekommen

Hilft auch Cannabis für den Privatkonsum?
Das Cannabis für den Privatkonsum und das für eine medizinische Therapie unterscheiden sich deutlich. Medizinisches Cannabis wird gezielt nach Wirkstoffgehalt (THC/CBD) ausgewählt. Die genaue Dosierung, Einnahmeform und Sorte erfolgt unter ärztlicher Kontrolle passend zum Krankheitsbild. Dafür muss der THC- und CBD-Gehalt (z. B. 5 %, 10 % oder 22 % THC) exakt definiert und sichergestellt werden.

Beim Cannabis für den Privatkonsum ist ein maximaler Wirkstoffgehalt zwar teilweise festgelegt, jedoch können weder Qualität noch Reinheit oder genaue Zusammensetzung zuverlässig kontrolliert werden. CBD-Produkte, die in Deutschland und der EU freiverkäuflich sind, haben maximal einen THC-Gehalt von 0,2 %. Der geringere THC-Gehalt hat Auswirkungen auf den therapeutischen Nutzen. Die stark psychoaktive Wirkung, etwa bei starken Schmerzen oder Spastiken, setzt bei den freiverkäuflichen CBD-Produkten nicht ein.

Stattdessen haben sie eher milde, unterstützende Effekte, die je nach Person unterschiedlich wahrgenommen werden können. Oft beschreiben Konsumenten eine beruhigende oder entspannende Wirkung, die jedoch keine vergleichbare schmerzlindernde Wirkung entfaltet.

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