Italien: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Deutsche, Schweizer und Österreicher können mit einem gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen Reisepass oder einem gültigen Personalausweis nach Italien einreisen. Kinderausweise werden anerkannt. Kinder unter 16 Jahren können einreisen, wenn sie im Pass eines Elternteils eingetragen sind. Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine polizeilich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten mitführen. Italien ist Teil des Schengen-Raumes, sodass zu den Staaten der EU regelmäßige Grenzkontrollen wegfallen.
Personen, die ein Visum benötigen, erhalten dies unter der folgenden Adresse.

Erteilung von Visa in Deutschland
Visa-Abteilung der Botschaft von Italien
Hiroshimastraße 1
10785 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 25 44 00

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Landeswährung ist der Euro = 100 Cent. Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von 10.000 Euro übersteigt, deklariert werden.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wie gelangt man nach Italien?

Von Deutschland aus erreicht man Italien mit dem Auto, Bussen und der Eisenbahn, aber auf schnellstem und mit den so genannten Billigfliegern auch auf preiswertem Wege natürlich mit dem Flugzeug.

Mont Blanc Tunnel
Der rund11,6 km lange Tunnel, der nur aus einer Röhre besteht verbindet die Orte Courmayeur in Italen mit Chamonix auf französischer Seite. Der Tunnel erlangte am 24. März weltweit eine traurige Berühmtheit, als hier ein Großbrand ausbrach, der 39 Menschen das Leben kostete.

Anreise mit dem Zug
Ausführliche Informationen zu den Zugverbindungen von Deutschland aus zu zahlreichen Städten in Italien findet man unter folgendem Link:
https://reiseauskunft.bahn.de

Anreise mit dem Bus
Eine preiswerte und bequeme Anreise von Deutschland aus zu zahlreichen Städten in Italien gelangen ist mit einem Fernbus:
https://www.flixbus.de/busverbindung

Reisen im Land

Flugverbindungen
Die internationalen Flughäfen Italiens sind Ancona, Bologna, Catania, Florenz, Genua, Mailand, Mailand, Neapel, Palermo, Perugia, Pisa, Rom, Triest, Turin, Venedig und Verona, wobei die Flughäfen Mailand und Rom am häufigsten angeflogen werden.

Bahn
Das italienische Schienennetz ist ca. 20.000 km lang.
Seit Oktober 2008 sind Hunde mit einem Gewicht über 6 Kilogramm in den Eisenbahnen des Landes nicht mehr zugelassen. Tiere bis 6 Kilogramm Gewicht müssen zudem in einem Käfig transportiert werden und müssen über ein tierärztliches Zeugnis verfügen, das ansteckende Krankheiten ausschließt. Verstöße können mit Bußgeldern von 100 € geahndet werden.

Bus
Der Busverkehr in Italien ist gut ausgebaut. Überlandbusse verbinden die einzelnen Regionen Italiens miteinander, sowie das Land mit seinen Nachbarn.

Straßen
Das italienische Straßennetz ist ca. 655.000 km lang, mit hervorragend ausgebauten Autobahnen, die allerdings mit Ausnahme in der Umgebung der großen Städte mautpflichtig sind. Das Autobahnnetz umfasst insgesamt 6.740 km. Die Hintergrundfarbe für Schilder, die Autobahnen betreffen ist grün - im Gegensatz zu den blauen Autobahnschildern in Deutschland. Und die Beschilderung von Landstraßen, die in Deutschland gelb ist, wird in Italien mit blauen Schildern durchgeführt.
Für Interessierte sei darauf hingewiesen, dass die weltweit erste Autobahn im Jahr 1924 zwischen Mailand und Como eröffnet wurde.

Mietwagen
In Italien befinden sich alle bekannten Autovermietungen. Beim Mieten eines Autos oder Motorrades (Vespa) sollten allerdings einige Regel beachtet werden, um vermeidbarem Ärger und vermeidbaren Kosten möglichst aus dem Weg zu gehen:
Vergleichen Sie bereits vor der Abreise - z.B. im Internet oder über die heimischen Automobilclubs - die Preise in dem ausgewählten Reiseland. Oft empfiehlt sich auch eine Buchung bereits im Heimatland. Alle Vereinbarungen sollten neben der Landessprache zumindest auch in Englisch vorliegen - es sei denn, man spricht und versteht die Landessprache. Der Gesamtpreis, einschließlich aller Nebenkosten - wie Steuern, Gebühren und Versicherungen - muss klar erkennbar sein. Die Haftpflichtsumme sollte mindestens 1 Mio. € betragen – am Besten mehr. Es sollte eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Vorhandene Mängel am Fahrzeug sollten unbedingt schriftlich im Vertrag aufgeführt sein – hinterher erinnert sich im Konfliktfall oft dann niemand mehr an mündlich gemachte Hinweise oder Absprachen. Es sollte schriftlich festgehalten werden, ob der Wagen voll getankt zurückgegeben werden muss. Und natürlich ist zu klären, wo und zu welchen Uhrzeiten der Wagen am Ende zurück gegeben werden kann bzw. muss.

Notruf
Im Fall eines Unfalls oder anderer Probleme mit dem Auto oder dem Motorrad erreichen Sie Auskünfte und Hilfe unter folgenden Nummern:
Tel.: 039 210 41
Mobil: 0039 - 039 210 41
Den ADAC erreichen Sie 24 h lang in München unter folgender Nummer:
0049 - (0)89 - 22 22 22

Fährverbindungen
Fährverbindungen von und nach dem italienischen Festland bestehen von Griechenland, Korfu, Albanien, Sardinien, Sizilien, Korsika, Tunesien, Elba, Kroatien und Frankreich aus.

Verkehrsregeln

In Italien herrscht bekanntermaßen Rechtsverkehr. Um Ärger zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in Italien detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten. Wer zu schnell fährt hat mit erheblichen Geldbußen zu rechnen, die sofort an Ort und Stelle bezahlt werden müssen - andernfalls droht die vorläufige Beschlagnahmung. Auch kann bei groben Geschwindigkeitsüberschreitungen der Führerschein sofort bis zu 12 Monaten eingezogen werden. Mit Kontrollen ist besonders auf der Brennerautobahn - wo auf italienischem Gebiet teilweise nur 60 km/h erlaubt sind - zu rechnen.
In der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr wird ein Drittel auf die Höhe des sonstigen Bußgelds aufgeschlagen.

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h
  • Schnellstraßen: auf einigen speziellen Schnellstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h
  • Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130 km/h

Besondere Vorschriften
Parken auf schwarz-gelb markierten Bordsteinen ist verboten. Blaue Streifen auf den Bordsteinen kennzeichnen gebührenpflichtige Parkplätze, weiße Streifen markieren kostenfreie Parkplätze.
Das Licht von Motorrädern muss bei Fahrt immer eingeschaltet sein. In Italien besteht auf den Autobahnen mit Ausnahme in der Umgebung der großen Städte Maut-Pflicht. Es gibt keine Vignetten wie z.B. in Österreich oder der Schweiz. Die Maut wird an den zahlreichen Mautstationen direkt bezahlt.
Auf Autobahnen und außerhalb geschlossener Ortschaften muss stets - auch am Tag bei Sonnenschein - mit Abblendlicht gefahren werden.
Bei Fahrten über den Brenner benötigt man vom 15. November bis zum 15. April Winterreifen - unabhängig von den Witterungsbedingungen.

Promillegrenze
In Italien besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,5 Promille. Für die Führer von Motorrädern besteht dieselbe Vorschrift.
Bei Verstößen werden Bußgelder bis zu 2.000 € fällig, außerdem kann der Führerschein eingezogen werden. Auch Haftstrafen bis zu einem Monat sind möglich. Bei alkoholbedingten Unfällen können sogar langjährige Haftstrafen verhängt werden.

Bei mehr als 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt und geht entschädigungslos in das Eigentum des italienischen Staates über!


Kleiner Verkehrs-Sprachführer
Im Folgenden finden Sie - in alphabetischer Reihenfolge - für Teilnehmer am Straßenverkehr eine Reihe von wichtigen italienischen Begriffen:

  • attenzione = Achtung
  • autostrada = Autobahn
  • accendere i fari = Licht einschalten
  • area servizio = Tankstelle und Rastplatz an Autobahnen
  • autogrill = Raststätte an Autobahnen
  • centro = (Stadt)Zentrum
  • coda = Stau
  • caduta sassi = Steinschlag
  • catene da neve = Schneeketten
  • deviazione = Umleitung
  • disco orario = Parkscheibe
  • distanza di sicurezza = Sicherheitsabstand
  • distributore = Tankstelle
  • divieto di acesso = Zufahrt bzw. Zutritt verboten
  • divieto di sorpasso = Überholverbot
  • divieto di sosta = Halte- bzw. Parkverbot
  • divieto di transito = Durchfahrt verboten
  • feriale = werktag(s)
  • festivo = sonn- und feiertag(s)
  • ghiaccio = Eis
  • gommista = Reifendienst
  • ingresso = Einfahrt bzw. Eingang
  • inizio zona tutelata = Beginn einer Parkverbotszone
  • lavori in corso = Baustelle
  • limite velocità = Geschwindigkeitsbegrenzung
  • nebbia = Nebel
  • neve = Schnee
  • parcheggio = Parkplatz
  • passo carrabile = Einfahrt freihalten
  • pioggia = Regen
  • posto di rifornimento = Tankstelle
  • rallentare = langsam fahren
  • sbarrato = gesperrt
  • semaforo = Ampel
  • senso unico = Einbahnstraße
  • sosta a pagamento = gebührenpflichtiges Parken
  • sosta camper = Parkmöglichkeit für Wohnmobile, oft auch Campingplatz
  • sosta vietata = Halte- bzw. Parkverbot
  • sottopassaggio = Unterführung
  • strada senza uscita = Sackgasse
  • superstrada = mautfreie autobahnähnliche Straße (100 bzw. 110 km/h)
  • traffico = Verkehr
  • traffico limitato = nur Be- und Entladeverkehr erlaubt
  • tutte le direzioni = alle Richtungen
  • uscita = Ausfahrt, Autobahnabfahrt
  • veicoli lenti = langsame Fahrzeuge
  • vietato l'accesso = Einfahrt verboten / kein Zutritt
  • zona di silenzio = Hupverbot
  • zona disco = Parken nur mit Parkscheibe
  • zona pedonale = Fußgängerzone

Hinweis
Eine umfangreiche Darstellung der Verkehrsregeln in Italien und Bußgelder bei Verstößen finden Sie unter folgendem Link: https://www.bussgeldkatalog.de/italien/

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Italien lautet:

I

Fremdenverkehrsämter

In Deutschland
Barckhausstrasse 10
60325 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 23 70 69
E-Mail: frankfurt@enit.it

Prinzregentenstr. 22
80538 München
Tel: 0049 - (0)89 - 53 13 17
E-Mail: muenchen@enit.it

In Österreich
Kärtnerring 4
1010 Vienna
Tel.: 0043 - 01 - 50 51 63 9-12
E-Mail: vienna@enit.it

In der Schweiz
Uraniastrasse 32
8001 Zürich
Tel: 0041 - 43 46 64 040
E-Mail: zurich@enit.it

Infektions-Erkrankungen

In Italien ist - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht mit in Deutschland bzw. Nordeuropa auch verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Borreliose, als Folge von Zeckenbissen
  • Chikunguya, relativ seltenes Vorkommen
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tollwut

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Italien werden dieselben Impfungen, wie sie in Deutschland, Österreich und der Schweiz üblich sind, empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
https://www.auswaertiges-amt.de/de.

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