Französisch-Polynesien: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Bei der Einreise ist ein 6 Monate gültiger Reisepass, gerechnet ab dem beabsichtigtem Ausreisedatum, und ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket vorzulegen. Es wird dann ein Visum für bis zu vier Monate bei der Einreise ausgestellt.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

Es existiert kein Limit für die Einfuhr von Devisen. Es dürfen jedoch nur Devisen bis zu der eingeführten Menge wieder mit ausgeführt werden.

Warenein- und -ausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Zollfreie Waren
Es dürfen zollfrei 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak eingeführt werden. Außerdem dürfen 2 l Alkohol zollfrei eingeführt werden. Strikt untersagt ist natürlich die Einfuhr von Drogen, Waffen, Munition und Sprengstoff. Segler beispielsweise, die eine Waffe an Bord haben, sollten diese bereits vorher deklariert haben.

Einreise mit Haustieren

Für die Besitzer von Hunden und anderen Tieren stellt sich bei Auslandsreisen die Frage, ob sie ihre Tiere überhaupt mit in das gewählte Reiseland nehmen können, und wenn das möglich ist, stellt sich dann natürlich die Frage nach den jeweils geltenden Bedingungen. Hier bei uns finden Sie, seriös bei den Botschaften oder dem Auswärtigen Amt recherchiert, alle wichtigen Informationen zu dieser Thematik.
Die Einfuhr von Haustieren nach Französisch Polynesien aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ist verboten. Allerdings ist ein Transitaufenthalt erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt.
Für die Einfuhr aus anderen Ländern sollte man sich an die zuständige französische Vertrtung wenden.

Haustiere im Flugzeug
Es gibt für den Transport von Haustieren in Flugzeugen die Möglichkeit, dass das Tier gemeinsam mit einer Begleitperson (Halter) fliegt oder aber auch ohne eine solche.

Tiertransporte mit einer Begleitperson (Halter)
In diesem Fall ist wie folgt vorzugehen: Das Tier wird am Flughafen in eine vom Halter vorher besorgte Transportkiste gesperrt. Dabei muss sicher gestellt sein, dass der Behälter so groß ist, dass das Tier darin stehen und sich umdrehen kann, außerdem muss dafür gesorgt sein, dass keine Flüssigkeiten heraus laufen kann (Urin). Dies geschieht durch geeignetes saugfähiges Material, im einfachsten Fall durch eine ausreichende Menge Zeitungspapier.
Weiterhin sollte ein Wassernapf vorhanden sein und, je nach Länge des Fluges, auch genügend Futter. Der Transportbehälter wird beim Einchecken am Schalter an das Personal übergeben. Die Transportgebühr richtet sich nach dem Gewicht des Tieres. Es ist unbedingt sicher zu stellen, dass für den gebuchten Flug auch Platz für das Tier vorhanden ist, da die Anzahl der Tiere, die transportiert werden können, begrenzt ist.
Das Tier befindet sich in der Maschine in einem klimatisierten Bereich zwischen dem Passagierdeck und dem Cargobereich. Während des Fluges kümmert sich in der Regel kein Mitglied der Besatzung um das Tier, auch nicht um Wasser oder Futter zu geben.
Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass der Stress des Eincheckens und der Startphase für die meistenTiere so belastend ist, dass sie den meisten Teil des Fluges schlafen. Die Gabe von Sedativa vor dem Einchecken wird nicht nur nicht empfohlen, da deren Wirkung unter diesen Bedingungen nicht vorhersehbar ist, sondern ist sogar aus Gründen der Sicherheit (Schmuggel) verboten. Viele Fluggesellschaften schließen eine Reihe von Hunden (Kampfhunde) außerdem vom Transport aus.

Tiertransport ohne Begleitperson
In diesem Fall muss eine Fachfirma mit dem Transport beauftragt werden, die sich dann um alles Weitere kümmert. Es sollte aber sicher gestellt sein, dass das Tier am Ankunftsflughafen von einer dem Hund vertrauten Person abgeholt wird. Und natürlich müssen alle Einfuhrvorschriften für Haustiere für das Land vorher erkundet und exakt eingehalten worden sein.

Hinweis
Es hat sich als sehr hilfreich erwiesen, wenn man das Tier bereits einige Woche vor dem beabsichtigten Flug zu Hause an einen derartigen Transportbehälter gewöhnt hat.

Französisch-Polynesien: Anreise und Verkehr

Wie gelangt man nach Französisch-Polynesien?

Schiffsverbindungen
Papeete besitzt einen Hafen, der von Frachtschiffen, Tankschiffen sowie von Kreuzfahrtschiffen angelaufen wird. Außerdem gibt es Fährverbindungen von Papeete zu der rund 15 km entfernt liegenden Insel Maorea.
Neuerdings werden die Inseln verstärkt von Kreuzfahrtschiffen angefahren wie z. B. von der P+O.

Flugverbindungen
Auf Tahiti befindet sich ein internationaler Flughafen, der von einer Reihe von Ländern und verschiedenen Fluggesellschaften angeflogen wird, so z. B. von Qantas, der Lufthansa, der Airfrance oder der Air New Zealand. Verbindungen bestehen u. a. nach Europa, in die USA, nach Kanada, nach Hawaii sowie nach Australien und Neuseeland.

Reisen im Land

Auf Tahiti kann man sich individuell entweder mit dem Auto, dem Motorrad oder dem Fahrrad fortbewegen und natürlich auch zu Fuß.

Straßen
Es gibt derzeit etwa 2.600 km Straße, von denen 1.740 km geteert sind. Durch die EU-Hilfen wird derzeit die Infrastruktur ausgebaut.

Mietwagen
Die Hauptagenturen für Mietwagen sind Aris Pacifar, hertz und Europcar . Sogar ein Rolls Royce mit Chauffeur ist erhältlich. Die bequemste Art zu reisen ist jedoch die Benutzung eines Taxis, deren Fahrer exzellente Kenner der Insel sind.

Fährverbindungen/Wasserwege
Fährhäfen befinden sich in Papeete, Mataura, Rikitea und Uturoa.

Flugverbindungen
Der Staat hat insgesamt 49 Flughäfen.

Bus
Als Busse fungieren diverse Gefährte wie z. B. "pick ups" oder offene Busse, die so genannten "Le Truck", mit denen man die Insel erkunden kann. Die Haltestellen der Busse sind blaue, mit einem weißen Bus bemalte Pfosten.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Französisch-Polynesien lautet:

PF

Französisch-Polynesien: Botschaften, Konsulate und Fremdenverkehrsamt

Vertretungen von Französisch-Polynesien in Deutschland

Französisch Polynesien besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.
Die Botschaft der Französischen Republik in Berlin befindet sich am Pariser Platz - in unmittelbarer Nähe zum Brandenburger Tor. Die Botschaft steht auf demselben Grund, auf dem sich die frühere Repräsentanz bis zu ihrer Zerstörung 1945 befand. Es sei erwähnt, dass das Grundstück bereits seit 1860 Eigentum des französischen Staates ist. Nach der Wiedervereinigung wurde es an Frankreich zurückgegeben. Das Gebäude wurde nach Plänen des Pariser Architekten Christian de Portzamparc von 1997 errichtet.

Botschaft der Französischen Republik in Berlin
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 590 03 90 00
Fax: 0049 - (0)30 - 590 03 91 10
Email: kanzlei@botschaft-frankreich.de
Web: www.botschaft-frankreich.de

Deutsche Vertretungen in Französisch-Polynesien

Botschaft
Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in Französisch-Polynesien keine eigene Botschaft, sondern ist lediglich mit einem Honorarkonsulat vertreten.
Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris
13/15, avenue Franklin D. Roosevelt
75008 Paris
:
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne
BP 30 221
75364 Paris CEDEX 08
Frankreich
Tel: 0033 - 1 - 5383 4500
Fax: 0033 - 1 - 4359 7418
Email: info@paris.diplo.de
www.paris.diplo.de

Die deutsche Botschaft in Paris ist weiterhin zuständig für:

Honorarkonsulat Deutschland in Papeete
10, rue du Commandant Destremeau
98713 Papeete, Tahiti
:
Consul honoraire de la République fédérale d'Allemagne
B.P. 4567
98713 Papeete, Tahiti
Tel: 00 689 - 42 92 26
Fax: 00 689 - 413828
Email: dieterflach@mail.pf

Österreichische Vertretungen in Französisch-Polynesien

Botschaft
Österreich unterhält in Französisch-Polynesien keine eigene Botschaft, sondern ist lediglich mit einem Honorarkonsulat vertreten.
Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Österreichische Botschaft in Paris
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel: 0033 - (0)1 - 4063 3063
Fax: 0033 - (0)1 - 4555 6365
Email: paris-ob@bmeia.gv.at
www.amb-autriche.fr
www.aussenministerium.at/paris

Vertretungen von Französisch-Polynesien in Österreich

Botschaft
Französisch Polynesien besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.

Botschaft der Französischen Republik in Wien
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 502 750
Fax: 0043 - (0)1 - 502 177
Email: presse@ambafrvienne.at
www.ambafrance-at.org

Schweizer Vertretungen in Französisch-Polynesien

Botschaft
Die Schweiz unterhält in Französisch-Polynesien keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Botschaft, Ambassade de Suisse in Paris
142, rue de Grenelle
75007 Paris
Tel: 0033 - (0)1 - 4955 6700
Fax: 0033 - (0)1 - 4955 6767
Email: par.vertretung@eda.admin.ch

Vertretungen von Französisch-Polynesien in der Schweiz

Botschaft
Französisch Polynesien besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.

Botschaft der Französischen Republik in Bern
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
Tel: 0041 - (0)31 - 359 2111
Fax: 0041 - (0)31 - 359 2191
Email: presse@ambafrance-ch.org
www.ambafrance-ch.org

Fremdenverkehrsamt

Fremdenverkehrsamt von Tahiti-Tourisme
Tel: 0049 - (0)69 - 1753 7100
Fax: 0049 - (0)69 - 753 7111
Email: info@tahiti-tourisme.de
www.tahiti-tourisme.de

Abteilung für Fremdenverkehr der Botschaft der Französischen Republik
Lugeck 1-2/1/7
1010 Wien
Tel: 0043 - 0900 - 25 0015 (0,68 €/Minute)
Fax: 0043 - (0)1 - 503 2872
E-Mail: info.at@franceguide.com
www.franceguide.com

Französisch-Polynesien: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Französisch-Polynesien ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Nordeuropa nicht bzw. nicht stark verbreiteten Erkrankungen zu rechnen:

Mit Malaria oder Gelbfieber ist nicht zu rechnen.

  • Dengue-Fiebererkrankung, im Jahr 2002 gab es eine Häufung von Infektionen mit dem Dengue-Virus.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Tetanus
  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • Filariose

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Französisch Polynesien werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Typhus für spezielle Reisegruppen (Rucksacktouristen), die sich z. B. in der Natur selbst mit Wasser versorgen.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Impfpflicht
Für alle Personen, die aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Leute werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000

Aktuelle Warnhinweise:
www.auswaertiges-amt.de

Französisch-Polynesien: Währung, Wechselkurs und Einkaufen

Die Landeswährung ist der Pazifische Franc (CFP), Comptair Francais du Pacifique Franc, die offizielle Bankabkürzung lautet XFP. Es gibt keine Untereinheit, so dass die kleinste Einheit 1 XPF ist.

Die folgenden Geldscheine sind in dem Land gültig und im Umlauf:

  • 500 XPF
  • 1.000 XPF
  • 5.000 XPF
  • 10.000 XPF

Des Weiteren gibt es folgende Münzen: 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 XPF

Wechselkurs

Einen Währungsrechner finden Sie hier:

www3.forium.de

Banköffnungszeiten

Die Banken haben unterschiedliche Öffnungszeiten:
Entweder:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Oder:
Montag - Freitag: 8:00 Uhr - 11:00 und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Kreditkarten
La Carte Bleue, Visa und MasterCard sind die geläufigsten Kreditkarten.

Einkaufen

Laden-öffnungszeiten
Montag - Donnerstag: 7.30/8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 7:30/8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag: vormittags

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs

  • Schwarze Perlen: Auf Tahiti findet man eine große Auswahl an schwarzen Perlen.
  • Pareu: Dabei handelt es sich um ein um die Hüften geschwungenes Tuch.
  • Vanille von der Insel Tahaa: Das frische Gewürz ist ein phantastisches Mitbringsel.
  • Monoi: Kosmetik, die aus Kokosnussöl hergestellt wird.
  • Noni Saft: siehe unter Heilpflanzen
  • Tätowierung: Ein ausgefallenes Souvenir ist eine original Tätowierung aus der Südsee, aus der Region, aus der die Kunst der Körperverzierung stammt. In Französisch-Polynesien gibt es eine große Anzahl exzellenter Tätowierkünstler, die Tätowierungen z. B. nach traditionellen Mustern der Marquesa-Inseln stechen.

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