Oman: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Oman ein Visum. Es ist ab der Einreise für einen Monat gültig und kostet rund 13 Euro. Zudem ist für die Einreise ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von weiteren 6 Monaten notwendig. Der Personalausweis sowie der Kinderausweis sind nicht ausreichend. Kinder können jedoch im Reisepass der Eltern eingetragen werden.

Erteilung von Visa in Deutschland
Botschaft
Clayallee 82
14195 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 84 41 69 70
Email: botschaft-oman@t-online.de

Wie gelangt man nach Oman?

Am schnellsten gelangt man mit dem Flugzeug in den Oman. Die Flugzeit beträgt von Deutschland aus ca. 6,5 Stunden. Mehrere internationale Fluggesellschaften bieten täglich Flüge in den Oman an. Die nationale Fluggesellschaft heißt Oman-Air.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Oman-Air bietet Flüge zwischen Maskat und Salalah an.

Bus
Mit dem Bus erreicht man alle größeren Orte des Oman sowie Abu Dhabi und Dubai.

Straßen
Das Straßennetz des Oman beträgt insgesamt ca. 35.000 km. Asphaltiert sind davon ca. 9.700 km. Die Länge der Autobahnen beträgt ca. 550 km.

Mietwagen
Gegen Vorlage eines internationalen Führerscheins kann man in den größeren Städten ohne Probleme einen Mietwagen bekommen.

Taxi
In Maskat gibt es Taxis sowie Sammeltaxis, die wesentlich preiswerter als die Taxis sind. Sammeltaxis muss man per Zeichen stoppen. Der Preis wird bei Ausstieg entrichtet. Der Fahrpreis sollte allerdings vorab geklärt werden.

Fährverbindungen
Die Seewege Omans sind bedeutend. Die größten internationalen Umschlagplätze befinden sich in Salalah sowie in Matrah.

Verkehrsregeln

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs des Omans detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h.
  • Autobahnen: Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt im Oman für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,0 Promille.

Währung, Einkaufen

Landeswährung
Die Landeswährung von Oman ist der Omani Rial = 1.000 Baizas

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
In Oman kann man sehr gut Schmuck, insbesondere Silberwaren erwerben. Landestypische Souvenirs sind zudem Schwerter und Dolche, mit Schnitzereien verzierte Holztruhen sowie Töpferwaren.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Es bestehen keine Devisenbestimmungen für den Oman. Israelische Schekel allerdings dürfen nicht eingeführt werden.

Warenein- und -ausfuhr
Die Einfuhr von Drogen, frischen Lebensmitteln, mehr als einer Flasche Alkoholika sowie pornographischen Medien und Waffen ist streng verboten. Für Schmerzmittel sowie halluzinogene Medikamente wie Antidepressiva und andere Psychopharmaka sollte ein mehrsprachiges ärztliches Attest mitgeführt werden, da eine Reihe dieser Medikamente in Oman als illegale Drogen angesehen werden, deren Besitz und Einfuhr unter Strafe steht. Prinzipiell gilt, dass nur Gegenstände des persönlichen Bedarfs zollfrei eingeführt werden dürfen.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Oman lautet:

OM

Fremdenverkehrsämter

Ministry of Tourism
P.O. Box 200, P. C. 115, Madinat Al-Sultan Qaboos
Maskat, Sultanate of Oman
Tel: 00968 - 24 58 87 00
Email: info@omantourism.gov.om
Web: www.omantourism.gov.om

Vertretung in Deutschland
Sultanate of Oman, Ministry of Tourism

c/o Interface International GmbH
Karl-Marx-Allee 91A
10243 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 42 08 80 12
Email: info@omantourism.de
Web: www.omantourism.de

Infektions-Erkrankungen

In Oman ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher selten vorkommen.

  • Malaria, es besteht im Norden des Landes ein nahezu vernachlässigbares Restrisiko
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Oman werden dieselben Impfungen wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz empfohlen.

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in Oman besteht für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Land einreisen eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist keine Malariaprophylaxe erforderlich.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Referat 040 D-11013 Berlin
Tel,: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de