Jemen: Diverse Reiseinfos

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise in den Jemen ein Visum. Der deutsche Kinderausweis muss mit einem Lichtbild versehen sein. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepass eines Elternteils ist zur Einreise ausreichend. Bei einem Aufenthalt im Jemen, der vier Wochen übersteigt, wird zur Ausreise ein Ausreisevisum benötigt, das mindestens sieben Tage vor Abreise bei der "Immigration Authority'' beantragt werden muss.
Israelische Einreisestempel im Pass können zu erheblichen Schwierigkeiten führen.

Formalien, Visa

Erteilung von Visa in Deutschland

Botschaft
Budapester Straße 37
10787 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 89 73 05-0
Email: botschaft-jemen@freenet.de
Email: konsulat@botschaft-jemen.de
www.botschaft-jemen.de

Landeswährung
Die Landeswährung des Jemen ist der Rial.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist verboten.
  • Fremdwährungen
    Es besteht keine Beschränkung bei der Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen.

Warenein- und -ausfuhr
Die Einfuhr folgender Güter ist strengstens untersagt:
Jede Art von Drogen (ausgenommen Kath), pornografisches Material, Waffen, Munition, explosive Stoffe und Feuerwerkskörper. Zudem ist die Einfuhr von alkoholischen Getränken, außer von Ausländern bis zu maximal einem Liter Alkoholika, untersagt. Tiere und Pflanzen, die nach dem Artenschutzabkommen geschützt sind, dürfen ebenfalls nicht eingeführt werden. Auch Produkte und Güter, die in Israel produziert werden, sind von der Einfuhr in den Jemen ausgeschlossen.
Aus dem Jemen dürfen keine Antiquitäten, die vor 1948 hergestellt worden sind, ausgeführt werden.

Vertretungen des Jemen in Deutschland

Das Gebäude der Botschaft des Jemen ist ein gläserner moderner Anbau an ein hier befindliches älteres Gebäude. Die Botschaft liegt direkt gegenüber dem Eingang des Zoo-Aquariums und dem Eingang (Elefantentor) zum Zoologischen Garten, in der Budapester Straße - Ecke Nürnberger Straße. Der Bahnhof Zoo mit seinen Fern- und Nahverkehrsverbindungen sowie den U-Bahnlinien U2 und U9 ist nur wenige 100 m entfernt.

Botschaft der Republik Jemen in Berlin
Budapester Straße 37
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 89 73 05 0
Email: info@botschaft-jemen.de
Web: www.botschaft-jemen.de

Generalkonsulat in Frakfurt
Oederweg 11
60318 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 9 59 24 80
Email: konsulat-jemen-ffm@gmx.net

Honorarkonsulat in Hamburg
Paulstraße 3
20095 Hamburg
Tel: 0049 - (0)40 - 4 68 63 96 24

Deutsche Vertretungen im Jemen

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Sana'a
Near Hadda Road / Outer Ring Road
Sana'a
Tel: 00967 - 1 - 41 31 74 /-77 /-78
Email: info@Sana'a.diplo.de
Web.: http://www.sanaa.diplo.de

Österreichische Vertretungen im Jemen

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft im Oman (Siehe hier >>>).

Vertretungen des Jemen in Österreich

Botschaft der Republik Jemen in Wien
Reisnerstrasse 18-20, 1 Stock, Top 3-4
1030 Wien
Tel: 0043 - 1 - 503 29 30
0043 - 1 - 503 29 31
E-Mail: yemenembassy.vienna@aon.at

Schweizer Vertretungen im Jemen

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Saudi Arabien (Siehe hier >>>).

Vertretungen des Jemen in der Schweiz

Botschaft der Republik Jemen in Cointrin
Chemin du Jonc 19
1216 Cointrin
Tel: 0041 - (0)22 - 799 05 10
Email: mission.yemen@ties.itu.int

Infektions-Erkrankungen

Im Jemen ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher seltener vorkommen:

  • Malaria, es besteht ein ganzjähriges Infektionsrisiko in dem Land. Ausgenommen ist die Hauptstadt Sana'a. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana. In Gebieten über 2.000 m Höhe besteht kein Malaria-Infektionsrisiko
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Lambliasis
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen in den Jemen werden dieselben Impfungen wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz empfohlen.

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da das Land selber zu den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten zählt, ist eine Impfung auf jeden Fall dringend zu empfehlen.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de