Aserbaidschan: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise einen für die Dauer des Aufenthalts gültigen Reisepass und ein Visum. Reisenden, deren Pässe Visa der „Republik Berg-Karabach” enthalten, wird die Einreise nach Aserbaidschan verweigert. Bei einem länger als 30 Tage dauernden Aufenthalt besteht Registrierungspflicht bei der Meldeabteilung der örtlich zuständigen Polizeibehörde. Die Grenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ist gesperrt und ein Grenzübertritt nach Russland ist für Ausländer, die nicht Angehörige eines der GUS-Staaten sind, ebenfalls nicht möglich. Erteilung von Visa in Deutschland Visa- Abteilung der Botschaft der Republik Aserbaidschan Axel-Springer-Straße 54 D-10117 Berlin Tel.: 0049 - (0)30 - 20 64 80 63 https://berlin.mfa.gov.az/az
Infos zu Einfuhrverboten diverser Souvenirs finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/reisen-nach-deutschland-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz Vertretungen von Aserbaidschan in Österreich: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/land/aserbaidschan/ Vertretungen von Aserbaidschan in der Schweiz: https://www.botschaft-bern.com/ch/Azerbaijan-Vertretung-Schweiz-Bern

Anreise und Verkehr

Fliegen
Der internationale Flughafen des Landes befindet sich bei Baku. Flüge von Europa nach Baku gehen u. a. über Kiew, Moskau, St. Petersburg oder Istanbul. Fähren
Passagierfähren über das Kaspische Meer verkehren zwischen Baku und Krasnowodsk in Turkmenistan sowie den iranischen Hafenstädten Bandar Anzali und Bandar Nowshar. Eisenbahn
Eisenbahnverbindungen gibt es nach Tbilisi in Georgien und nach Machatschkala in der Russischen Föderation. Eine weitere Zugstrecke führt von der in Armenien gelegenen Exklave Nachitschewan nach Tabriz im Iran. Das Zugfahren ist jedoch in Aserbaidschan nicht empfehlenswert. Kraftfahrzeuge
Fernverkehrsstrecken führen von Aserbaidschan in den Iran, nach Georgien und in die Russische Föderation. Öffentliche Fernbusverbindungen bestehen zwischen Baku und Teheran, Tbilisi sowie Derbent in der Russischen Föderation.

Reisen im Land

EisenbahnDas Streckennetz des Landes umfasst etwa 3.000 km. Die Benutzung der Züge wird jedoch nicht empfohlen, es sollen sogar Raubüberfälle vorkommen. MietwagenIn Baku gibt es Niederlassungen internationaler Autoleihfirmen. Ein internationaler Führerschein ist erforderlich. TaxisEs ist ratsam, nur die lizenzierten Taxis mit dem offiziellen "Taxi"-Schild zu benutzen. StraßenDas Gesamtstraßennetz umfasst etwa 57.800 km, davon sind 13.700 befestigt. Ein Großteil der Straßen befindet sich in schlechtem Zustand. PromillegrenzeDie offizielle Promillegrenze liegt in Aserbaidschan für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,0 Promille.

Ein- und Ausfuhr von Devisen und Waren

Landeswährung Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten. Fremdwährung Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbeschränkt gestattet und muss bei der Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr ist maximal in der Höhe des angegeben eingeführten Betrages erlaubt. Warenein- und -ausfuhr Folgende Artikel können zollfrei nach Aserbaidschan eingeführt werden: 1.000 Zigaretten oder 1 kg andere Tabakerzeugnisse, 1,5 l Spirituosen und 2 l Wein (von Personen ab 16 Jahren) sowie Parfüm für den persönlichen Gebrauch und Geschenke bis zu einem Wert von 10.000 US$. Ein Einführverbot besteht für Waffen, Munition, Drogen, lebende Tiere (Sondergenehmigung erforderlich), staatsfeindliches propagandistisches Material sowie für Obst und Gemüse. Für einige Waren gelten Ausfuhrbeschränkungen. So dürfen maximal 125g Kaviar, 3 l alkoholische Getränke und 3 Stangen Zigaretten ausgeführt werden. Für Gold, Antiquitäten und Kunstgegenstände ist eine Genehmigung des Kultusministeriums erforderlich. Die Ausfuhr von Waffen, Munition und Edelmetallen aus Aserbaidschan ist untersagt.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Aserbaidschan lautet:

AZ

Infektionskrankheiten

In Aderbaidschan ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher selten verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, vor allem in den Monaten Mai bis November besteht ein landesweites Malariarisiko. Etwa 95-98% der Infektionen sind auf die Malaria tertiana, der Rest auf die sehr gefährliche Malaria tropica zurückzuführen. In Gebieten über 2.000 m Höhe besteht allerdings kein Risiko einer Malaria-Infektion.
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Darminfektionen, durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Leishmaniose
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht nur für Reisende, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Aderbaidschan werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera, bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können. Des Weiteren wird Hepatitis B durch sexuellen Kontakt übertragen.
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Tollwut, nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus, nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Impfpflicht
Es besteht für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
https://www.auswaertiges-amt.de/de/

Touristeninformationen

Die Landeswährung von Aserbaidschan ist der Manat

1 Neuer Manat = 100 Gyapik Wechselkurs Einen Währungsrechner finden Sie hier: https://bankenverband.de/service/waehrungsrechner/
Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs Touristen kaufen in Aserbaidschan gern Teppiche, Seidenwaren und Keramik. Waren, die vor 1960 hergestellt wurden, müssen versteuert werden und dürfen nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums ausgeführt werden.

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