Tunesien: Diverse Reiseinfos

Wie gelangt man nach Tunesien?

Der Tourist aus Europa wird in der Regel mit dem Flugzeug nach Tunesien reisen. Aber wer in Südeuropa lebt, kann auch eine Fähre benutzen.

Flugzeug
Direktflüge nach Tunis gehen ab Berlin-Schönefeld, Hamburg, Düsseldorf, München, Wien und Zürich. Ferner gibt es Flüge nach Djerba, Monastir und Tabarka von diversen europäischen Städten.

Fähre
Zwischen Tunis und Frankreich sowie Italien verkehren regelmäßig moderne Autofähren.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Die wichtigsten Inlandflugverbindungen sind die zwischen Tunis und der Insel Djerba sowie Tunis und Tozeur.

Bus
Ein Busnetz verbindet alle größeren Städte sowie die ländlichen Regionen Tunesiens miteinander. Daneben gibt es Sammeltaxis (Louages), die in den abgelegenen Regionen des Landes das wichtigste Transportmittel darstellen.

Eisenbahn
Das staatliche Eisenbahnstreckennetz umfasst etwa 2.200 km. Die Hauptstrecke führt von Bizerte über Tunis und Sfax nach Metlaoui. Ferner verkehrt zwischen Mahdia und Sousse die Schnellbahn Metro du Sahel.

Straßen
Das Straßennetz Tunesiens umfasst etwa 19.000 km, davon rund 100 km mautpflichtige Autobahnen.

Fährverbindungen
Zwischen der Insel Djerba und dem Festland besteht ein regelmäßiger Fährverkehr.

Verkehrsregeln

In Tunesien herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden.
Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in Tunesiendetaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h, auf Djerba von 70 km/h
  • Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h

Promillegrenzen
In Tunesien besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für Blutalkohol von 0,3 Promille.

Handyverbot
Das Benutzen eines Handys (Mobiltelefon u.ä.) ist am Steuer verboten. Zuwiderhandlungen können teuer werden.

Anschnallpflicht
Für die Vordersitze besteht eine Anschnallpflicht. Zuwiderhandlungen können teuer werden.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Tunesien lautet:

TN

Fremdenverkehrsämter

Tunesisches Fremdenverkehrsamt in Deutschland
Bockenheimer Anlage 2
60322 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 13 38 35-0
Email: fvatunesien@aol.com

Fremdenverkehrsamt Tunesien
Goetheplatz 5
60313 Frankfurt
Tel.. 0049 - (0)69 - 2970640

Tunesisches Fremdenverkehrsamt in Österreich
Opernring 1/R/109
1010 Wien
Tel: 0043 (0)1 - 58 53 480
Email: office@tunesieninfo.at

Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien und Visa

Reisende aus der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Tunesien einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum beträgt für Deutsche vier Monate, für Österreicher und Schweizer drei Monate. Es reicht aber auch ein ebenfalls noch sechs Monate gültiger Personalausweis, sofern der Einreisendeeisende die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führt (Hin- und Rückflugticket und den Hotelvoucher für die Dauer des vorgesehenen Aufenthalts).

Der deutsche Kinderreisepass wird von den tunesischen Behörden anerkannt, wobei der Eintrag von Kindern in den Reisepass eines Elternteils ist (mit Lichtbild) grundsätzlich ausreichend ist. Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht des bzw. der Sorgeberechtigten (Erziehungsberechtigten) mit sich führen.

Visa-Abteilung der Botschaft in Berlin
Lindenallee 16
14050 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 36 41 07 - 0

Währung, Devisenbestimmungen

Die Landeswährung von Tunesien ist der Tunesische Dinar
1 TND = 1.000 Millimes

  • Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
    Dinare dürfen weder ein- noch ausgeführt werden.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
    Fremdwährungen müssen bei der Einreise deklariert werden, wenn der Wert 1.000 Tunesische Dinar übersteigt. Bei der Ausreise muss die Höhe des mitgeführten Betrages angegeben werden.

Waren, Zollbestimmungen

Günstige Waren, Souvenirs
Touristen kaufen in Tunesien gern geknüpfte und gewebte Teppiche aus der Sahel-Region, sowie die dicken Nomadenteppiche mit geometrischen Mustern aus den Oasen des Djerid und von Djerba. Aber auch Silberschmuck im Berberstil wie Armreifen, Ketten, Broschen und Haarklammern, Keramik (vor allem von Djerba), so genannte Sandrosen (zu bizarren kristallinen Strukturen geformte Gipsausblühungen), schöne Mineralien und Versteinerungen aus dem Gebiet des Phosphatabbaus, Leder- und Holzarbeiten, Kupferschmiedeartikel, Korbwaren aus Halfagras, sowie traditionelle Kleidungsstücke (Kaftan, Djelaba, Burnus), Folklorepuppen, Stickereien, Kacheln, Silberwaren und emaillierten Schmuck.

Zollfreie Einfuhr
Von Personen über 16 Jahren dürfen folgende Waren zollfrei eingeführt werden:
- 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 400 g Tabak
- 1 Liter Alkohol über 25% und 2 Liter Alkohol unter 25%
- 1/4 l Parfüm, 1 l Eau de Toilette sowie Geschenkartikel bis zum Gegenwert von 10 TD.
Zollfrei eingeführt werden dürfen neben dem üblichen persönlichen Reisebedarf auch 2 Fotoapparate und 1 Videokamera mit Filmen, 1 Tonband- bzw. Kassettengerät, 1 Kofferradio, 1 Laptop, 1 Fernglas sowie Sport- und Campingausrüstung (auch Schlauchboot und Fahrrad).

Verboten
Strengstens verboten ist die Einfuhr von Rauschgift, Pornographie (hier sind die Grenzen enger gezogen als in Deutschland), Gold (persönlicher Schmuck ausgenommen), Waffen (für Jagdwaffen gelten besondere Bestimmungen) sowie Sprechfunkgeräte jeder Art (auch CB-Funk).

Genehmigungspflichtig
Die Ausfuhr von Antiquitäten bedarf einer staatlichen Genehmigung. Von anderen im Land gekauften höherwertigen Gegenständen sollte man sicherheitshalber die Rechnung und die Umtauschquittung der für den Kauf benötigten Zahlungsmittel aufbewahren.

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Tunesien ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: In dem Land besteht kein Malaria-Infektionsrisiko.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten von Viren und Bakterien
  • Fleckfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Lambliasis
  • Meningokokken-Meningitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Schlafkrankheit
  • Tollwut
  • Typhus

Impfempfehlungen

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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