Réunion: Anreise und Verkehr

Wie gelangt man nach Réunion?

Flugverkehr
Die meisten Reisenden werden La Réunion höchstwahrscheinlich über den Roland Garros International Airport erreichen, der bei Saint-Denis liegt. Zu den Fluggesellschaften, die nach Réunion fliegen, gehören natürlich die Air France, die Air Austral, die Corsair und die Air Mauritius. Diese Fluggesellschaften bieten Direktflüge u.a. über Paris, Bangkok, Mauritius und Sydney an. Flüge von Frankreich aus werden als Inlandsflüge angesehen und auch so ausgepreist. Sie sind daher viel billiger als Flüge von anderen Abflughäfen.

Mit dem Schiff
Mit dem Schiff kann man zwischen Réunion und Mauritius hin- und herfahren.

Reisen im Land

Flugverkehr
Die Größe der Insel Réunion verlangt nicht nach inländischen Flügen. Aber es gibt einige Helikopter- und Fluggesellschaften, die touristische Flüge anbieten. Diese finden meist sehr früh am Morgen statt. Hubschrauberflüge sind bspw. nach La Nouvelle in Mafate möglich.

Busverkehr
Die Busverbindungen zwischen den Städten La Réunions werden von Car Jaune gewährleistet, deren Busse an der gelben Farbe sofort zu erkennen sind. Insgesamt gibt es 13 Fernlinien, die ergänzt werden von diversen innerstädtischen Linien. Die meisten dieser innerstädtischen Linien verkehren zwischen 6 und 18 Uhr.

Autoverkehr
Es gibt nur eine Hauptstraße auf Réunion: Diese verläuft auf vier Spuren über 74 Kilometer um die Insel herum. Aufgrund der Wetterverhältnisse kann diese Straßen auch schon mal auf zwei Spuren zusammenschrumpfen. Eine weitere wichtige Route ist die Straße von Saint-Pierre nach Saint-Benoit; sie verläuft durch den inneren Teil der Insel. Durch die hohe Autokonzentration kommt es auf La Réunion regelmäßig zu Verkehrsstaus, sodass man es vermeiden sollte, in der Hauptverkehrszeit zu fahren. Außerdem ist wegen der Vulkangefahr die Straße auf der östlichen Seite öfter gesperrt.
Beim Fahren sollte man niemals die Fahrzeiten unterschätzen. Selbst wenn die Insel einem nicht sehr groß vorkommt, so sind die Straßen der Insel oft überfüllt oder gesperrt. Die Straßen im Inneren der Inseln sind Bergstraßen, die teilweise scharfe Kurven und Löcher aufweisen.

Verkehrsregeln

Verkehrsregeln
In Réunion herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h

Besondere Vorschriften
Abblendlicht ist bei Regen vorgeschrieben. Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Kreisverkehr hat Vorfahrt soweit entsprechend beschildert.

Promillegrenze

In Réunion besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,5 Promille. Für die Fahrer von Motorrädern besteht dieselbe Vorschrift.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Réunion ist das von Frankreich:

F

Réunion: Diplomatische Vertretungen

Deutsche Vertretungen in Réunion

Die Bundesrepublik Deutschland unterhält in Tahiti keine eigene Botschaft, sondern ist lediglich mit einem Konsulat vertreten. Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Paris
13/15, avenue Franklin D. Roosevelt
75008 Paris
:
Ambassade de la République fédérale d'Allemagne
BP 30 221
75364 Paris CEDEX 08
Frankreich
Tel: 0033 - 1 - 5383 4500
Fax: 0033 - 1 - 4359 7418
Email: info@paris.diplo.de
www.paris.diplo.de

Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
9C, rue de Lorraine
97400 Saint Denis
Tel: 00262 - (0)2 - 62 21 62 06
Fax: 00262 - (0)2 - 62 21 74 55

Vertretungen von Frankreich (Réunion) in Deutschland

Réunion besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.

Botschaft der Französischen Republik in Berlin
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5 90 03 90 00
Fax: 0049 - (0)30 - 5 90 03 91 10
kanzlei@botschaft-frankreich.de
presse@botschaft-frankreich.de
www.botschaft-frankreich.de

Österreichische Vertretungen in Réunion

Österreich unterhält in Réunion keine eigene Botschaft. Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Österreichische Botschaft in
Paris
6, Rue Fabert
75007 Paris
Tel: 0033 - (0)1 - 4063 3063
Fax: 0033 - (0)1 - 4555 6365
Email: paris-ob@bmeia.gv.at
www.amb-autriche.fr
www.aussenministerium.at/paris

Vertretungen von Frankreich (Réunion) in Österreich

Réunion besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.

Botschaft der Französischen Republik in Wien
Technikerstraße 2
1040 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 502 750
Fax: 0043 - (0)1 - 502 177
Email: presse@ambafrvienne.at
www.ambafrance-at.org

Schweizer Vertretungen auf Réunion

Die Schweiz unterhält in Réunion keine eigene Botschaft, sondern ist lediglich mit einem Konsulat vertreten. Zuständig ist die Botschaft in Paris, Frankreich.

Botschaft, Ambassade de Suisse in Paris
142, rue de Grenelle
-75007 Paris
Tel: 0033 - (0)1 - 4955 6700
Fax: 0033 - (0)1 - 4955 6767
Email: par.vertretung@eda.admin.ch

Konsulat der Schweiz
107 Chemin de Crève Coeur
97460 Saint Paul
Tel: +262 - (0)2 - 62 45 55 74
Fax: +262 - (0)2 - 62 45 55 74

Vertretungen von Frankreich (Réunion) in der Schweiz

Réunion besitzt keine eigene Auslandsvertretung, diese werden von Frankreich wahrgenommen.

Botschaft der Französischen Republik in Bern
Schosshaldenstrasse 46
3006 Bern
Tel: 0041 - (0)31 - 359 2111
Fax: 0041 - (0)31 - 359 2191
Email: presse@ambafrance-ch.org
www.ambafrance-ch.org

Fremdenverkehrsamt

Fremdenverkehrsamt von Réunion in Deutschland
Zeppelinallee 37
60325 Frankfurt/Main
Tel: 0049 - (0)69 - 97 59 04 94
Fax: 0049 - (0)69 - 97 59 04 95
Email: insel-la-reunion@franceguide.com
Email: crt@la-reunion-tourisme.com

Abteilung für Fremdenverkehr der Botschaft der Französischen Republik
Lugeck 1-2/1/7
1010 Wien
Tel: 0043 - 0900 - 25 0015 (0,68 €/Minute)
Fax: 0043 - (0)1 - 503 2872
E-Mail: info.at@franceguide.com
www.franceguide.com

Réunion: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für Reisende aus EU-Mitgliedsstaaten besteht keine Visumspflicht. Ein gültiger Personalausweis ist ausreichend. Personen, die ein Visum benötigen, können dies unter folgender Adresse erhalten..

Botschaft

Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: +49 - (0)30 - 590 03 90 00
Fax: +49 - (0)30 - 590 03 90 67
Email: consulat.berlin-amba@diplomatie.gouv.fr
Email: consulat@botschaft-frankreich.de

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Réunion in Österreich bzw. Vertretungen von Réunion in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt möglich.
  • Fremdwährungen
    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist gestattet, Bargeld im Gegenwert von über 7.600 € muss deklariert werden.

Warenein- und Warenausfuhr

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Die Einfuhr von Hunden und Katzen ist nur erlaubt, wenn die Tiere gut identifizierbar sind, entweder durch Tätowierung oder einen Microchip. Einfuhr aus EU-Ländern: Erlaubt sind drei Tiere, die über vier Monate alt sein müssen und für die man mindestens einen Monat vor der Einreise per Zertifikat eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Außerdem benötigt wird ein Gesundheitszeugnis, das nicht älter als fünf Tage ist und von einem offiziellen Tierarzt des Herkunftslands ausgestellt wurde.

Reisen mit Tieren

Für die Einreise nach Réunion mit Haustieren gilt die EU-Heimtierverodnung vom 1.10.2004. Für die Einreise nach Réunion benötigen die Halter der Tiere dieser Verordnung nach einen EU-Heimtierausweis. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Außerdem müssen die Heimtiere eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch einen implantierten Mikrochip oder durch eine Tätowierung gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2011 allerdings muss das Tier gechippt sein.

Alle Heimtiere müssen bei der Einreise nach Réunion gegen Tollwut geimpft sein. Bei der Tollwutschutzimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Allerdings ist es auch möglich, mit Tieren, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, nach Réunion einzureisen. Dazu muss für das Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, es muss über einen Chip oder eine Tätowierung verfügen und es muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt am selben Ort gehalten wurde, an welchem es nicht in Kontakt mit Wildtieren gekommen sein darf.

Für Réunion gilt zudem, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Tierhalter einreisen dürfen. Bestimmte Hunderassen sind von der Einreise ganz ausgeschlossen. Dazu gehören Pittbulls, Boerbulls und Tosas.

Réunion: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

Auf Réunion ist mit den folgenden Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria : Es besteht auf Réunion kein Malariarisiko.
  • Chikungunya - eine für einen gesunden erwachsenen Menschen ncht tödliche, aber schwere Virusinfektions-Erkrankung, die durch die Stechmücke "Aedes albopictus" (Tigermücke) übertragen wird. Der Name der Erkrankung stammt aus der Swahili (Kisuaheli)-Sprache und bedeutet in etwa: "der gekrümmt geht".
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B
  • Lambliasis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Menschen werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei. Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Warnhinweise und Gefährdungen

Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes, der WHO und anderer Stellen gibt es keine über das übliche Maß hinausgehenden Gefahren auf La Réunion.

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de

Réunion: Währung, Einkaufen und Wechselkurs

Die Landeswährung von Réunion ist der

Euro (EUR) = 100 Cent.

Die folgenden Geldscheine sind in dem Land gültig und im Umlauf:

  • 5
  • 10
  • 20
  • 50
  • 100
  • 200
  • 500 Euro

Bank-Öffnungszeiten

  • Montag - Freitag: 08:00-16:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag: geschlosen

Einkaufen

Die Läden in Réunion sind in der Regel montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr sowie von 14:30 bis 18:00 Uhr geöffnet. Samstag und Sonntag sind die Läden meistens geschlossen.

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs

Spitzen und Stickereien
Korbwaren
Rum
Bourbon-Vanille.

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