Namibia: Einige Reiseinfos

Wie gelangt man nach Namibia?

Flug
Direktflüge gehen von Frankfurt, München, Düsseldorf und Paris nach Windhuk. Ein weiterer internationaler Flughafen befindet sich in der Hafenstadt Walvis Bay.

Bahn
Es führt eine Eisenbahnverbindung nach Johannesburg und Kapstadt in Südafrika. Außerdem fährt Südafrikas historischer Rovos Rail über 2.600 km von Johannesburg nach Swakopmund.

Auto/ Bus
Eine regelmäßige Busverbindung besteht zwischen Windhuk und Kapstadt, Upington, Pretoria und Johannesburg in Südafrika. Ferner gibt es Busverbindungen nach Botswana und Sambia sowie zu den Victoria-Fällen in Simbabwe.

Schiff
Hochseehäfen befinden sich in Walvis Bay und in Lüderitz.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflugverbindungen bestehen zwischen Eros bei Windhuk und allen größeren Städten des Landes sowie dem Etosha National Park. Chartergesellschaften bieten Rund-, Safari- und Inlandsflüge an.

Bus
Busse fahren regelmäßig von Windhuk nach Walvis Bay und Tsumeb und zurück.

Eisenbahn
Das Schienennetz des Landes umfasst insgesamt 2.382 km, es fahren Züge von Windhuk nach Gobabis, Otjiwarongo, Tsumeb, Keetmanshoop, Upington und Walvis Bay. Ferner verkehrt der Luxuszug Desert Express zwischen Windhuk und Swakopmund.

Fährverbindungen
In Namibia gibt es keine schiffbaren Wasserwege.

Straßen und Mietwagen
Das Straßennetz von Namibia umfasst insgesamt 65.000 km und ist relativ gut ausgebaut, ca. 9.000 km sind befestigt. Für Mietwagen wird ein Internationalen Führerschein benötigt.

Unfallgefahren
Es kommt auf den Straßen von Namibia immer wieder zu schweren Unfällen, da beispielsweise ohne Rücksicht überholt wird und man daher schnell in Frontalzusammenstöße verwickelt werden kann.
Es gibt in keinem Land relativ zur Bevölkerungszahl so viele tödliche Unfälle wie hier.
So starben hier am 29. Dezember 2014 ein Berliner Arztehepaar mit ihrer 19-jährigen Tochter infolge eines Frontalzusammenstoßes. Auch drei Insassen des Toyotas aus Namibia kamen bei dem Unfall ums Leben.

Verkehrsregeln

In Namibia herrscht Linksverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h
  • Schotterstraßen: auf Schotterstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h
  • Asphaltstraßen: auf Asphaltstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h

Promillegrenzen
In Namibia besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,79 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Namibia lautet:

NAM

Fremdenverkehrsamt

Namibia Tourismusbüro
Schillerstraße 42-44
60313 Frankfurt/Main
Tel: 0049 - (0)69 - 133 73 60
Email: info@namibia-tourism.com
www.namibia-tourism.com

Namibia: Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Touristen dürfen sich ohne Visum bis zu 90 Tage pro Jahr in Namibia aufhalten. Für die Einreise werden ein noch mindestens sechs Monate über den Aufenthalt hinaus gültiger Reisepass sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket benötigt. Bei der Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa-Abteilung in Berlin
Wichmannstraße 5
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 254 09 50
Email: namibiaberlin@aol.com

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz:
Siehe unter Vertretungen von Namibia in Österreich bzw. Vertretungen von Namibia in der Schweiz.

Devisen, Landeswährung

Die Landeswährung von Namibia ist der
Namibische Dollar (N $) = 100 Cents.

  • Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist bis zu einem Betrag von N $ 50.000 gestattet.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährung unbegrenzt erlaubt, jedoch deklarationspflichtig.
    Die Ausfuhr ist nur bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag gestattet.

Warenein- und Warenausfuhr

Gegenstände für den persönlichen Bedarf dürfen zollfrei eingeführt werden. Hierzu gehören auch wahlweise 400 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak, 2 Liter Wein bzw. 1 Liter Spirituosen sowie 300 ml Parfum und Geschenke bis zu einem Betrag von N$ 1.250,-.
Hinsichtlich der Ausfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt. Der Export von Lebensmitteln unterliegt einer Genehmigungspflicht. Für Jagdtrophäen und Felle werden Ausfuhrgenehmigungen verlangt, die von allen seriösen Präparatoren und Fachgeschäften ausgestellt werden.

Günstige Waren, Souvenirs
In Namibia werden vor allem Holzschnitzereien (meist Tierfiguren), sowie Korbwaren feilgeboten. Aber auch geologisch besondere Steine z.B. Quarze sowie Diamanten, die auf jeden Fall von einem lizenzierten Händler stammen sollten. Um Probleme beim Zoll zu vermeiden, sollten die Kaufquittungen unbedingt aufbewahrt werden.

Namibia: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Namibia ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Mit Ausnahme der Städte und Südnamibia besteht ein ganzjähriges Malaria-Infektionsrisiko. Etwa 80 bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • HIV-Infektionen, AIDS
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Lassafieber
  • Pest - vereinzeltes Vorkommen im Norden des Landes
  • Schlafkrankheit
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, Paratyphus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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