Liberia: Einige Reiseinfos

Wie gelangt man nach Liberia?

Flugzeug
Es gibt keine direkte Flugverbindung von Europa nach Liberia. Reisende müssen daher Flüge über Accra (Ghana), Abidjan (Côte d'Ivoire) oder Freetown (Sierra Leone) nach Monrovia buchen.

Schiffe
Seehäfen befinden sich in Monrovia, Buchanan, Greenville, Harper und Robertsport. Für Passagiere aus Europa besteht die Möglichkeit, in den Passagierkabinen der Frachtschiffe nach Liberia zu reisen.

Auto
Fernstraßen führen von Guinea, Sierra Leone und Côte d'Ivoire nach Liberia, sie sind jedoch in der Regenzeit meist unbefahrbar.

Reisen im Land

Flugzeug
Liberia verfügt über mehr als 60 Landepisten für Kleinflugzeuge.

Eisenbahn
Das Eisenbahnstreckennetz des Landes umfasst etwa 490 km. In Liberia gibt es jedoch zurzeit keinen Eisenbahnverkehr.

Busse
Die Busverbindungen zwischen den Städten sind sehr unregelmäßig.

Fährverbindungen
Fährverkehr besteht zwischen Monrovia und Buchanan. Auch Küstenschiffe befördern teilweise Passagiere. Innerhalb des Landes gibt es keine schiffbaren Wasserwege, auf den Flüssen des Landes dienen jedoch kleine Boote als Verkehrsmittel.

Straßen und Mietwagen
Das Land verfügt über etwa 660 km befestigte Straßen, diese sind jedoch in einem relativ schlechten Zustand. Für Mietwagen ist ein internationaler Führerschein empfehlenswert. Anderenfalls kann gegen Vorlage des nationalen Führerscheins eine befristete Fahrerlaubnis erworben werden.

Verkehrsregeln

In Liberia herrscht Rechtsverkehr. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

Promillegrenze
In Liberia besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Liberia lautet:

LB

Ein- und Ausreisebestimmungen

Touristen aus den EU-Ländern benötigen für die Einreise nach Liberia einen über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültigen Reisepass und ein Visum. Bei der Einreise muss eine gültige Gelbfieber-Impfung nachgewiesen werden.

Botschaft von Liberia
Kurfürstenstr. 84
10787 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 26 39 11 94

Honorargeneralkonsulat mit Visumerteilung
Frankfurt/Main
Tel: 0049 - (0)069 - 707 24 09).

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Liberia in Österreich und Vertretungen von Liberia in der Schweiz.

Landeswährung, Devisenbestimmungen

Landeswährung
Die Landeswährung von Liberia ist der Liberianische Dollar
1 Liberianischer Dollar = 100 Cents

Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet. Die Ausfuhr ist ab einem Betrag im Gegenwert von 7.500 US $ deklarationspflichtig.

Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet. Für eine Einfuhr im Wert von mehr als 10.000 US $ sowie eine Ausfuhr im Wert von mehr als 7.500 US $ besteht jedoch Deklarationspflicht.

Waren und Zollbestimmungen

Günstige Waren, Souvenirs
Beliebte Souvenirs aus Liberia sind Specksteinschnitzereien (z.B. Fruchtbarkeitssymbole der Kissi), Statuetten, Strohpuppen der Loma, rituelle Masken, Metallschmuck und verschiedene kunsthandwerkliche Produkte.

Zollbestimmungen
Folgende Artikel können zollfrei nach Liberia eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 250 g Tabak
1 l Spirituosen und 1 l Wein, 100 g Parfüm
1 l Eau de Toilette sowie Artikel bis zu einem Wert von 125 US $.

Liberia: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Liberia ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht in Liberia ein ganzjähriges Risiko, sich mit Malaria zu infizieren. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • AIDS,HIV
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Lassafieber
  • Meningokokken Meningitis
  • Schlafkrankheit
  • Tetanus
  • Tollwut - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da Liberia selbst zu den Gelbfieber-Infektionsgebieten gehört, ist auf jeden Fall eine Impfung dringend angeraten.

Gelbfieberimpfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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