Eritrea: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Reisende benötigen für einen touristischen Aufenthalt in Eritrea von bis zu 30 Tagen einen Reisepass, der noch mindestens einen Monat über den Aufenthalt hinaus gültig ist, ein Visum (ausgenommen sind Staatsbürger von Kenia und Uganda) sowie einen Buchungsbeleg über die Hin- und Rückreise.

Botschaft von Eritrea in Berlin
Stavangerstraße 18
10439 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 446 7460

Botschaft von Eritrea in Wien
Rabengasse 2-10/62/2
1030 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 713 1900

Botschaft von Eritrea in Genf
Rue de Vermont 9
Case postale 85
1211 Genf 20
Tel: 0041 - (0)22 - 740 4940/2840

Anreise und Verkehr

Flugzeug
Direktflüge gehen von Frankfurt am Main, Rom, London, Madrid und Paris nach Asmara.

Schiff
Es besteht regelmäßiger Schiffsverkehr zwischen verschiedenen europäischen Häfen und Massawa sowie Assab in Eritrea. Ein kleinerer Hafen befindet sich in Tio. Darüber hinaus verkehrt wöchentlich eine Fähre zwischen Massawa und Jeddah in Saudi Arabien.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflugverkehr besteht zwischen Asmara, Massawa, Sawa und Assab.

Eisenbahn
Das Schienennetz von Eritrea umfasst ca. 300 km. Von Asmara fahren regelmäßig Passagierzüge nach Massawa sowie nach Agordat im westlichen Tiefland.

Bus
Ein nationales Busnetz verbindet die Städte und ländlichen Regionen miteinander.

Straßen
Eritrea verfügt über ein gut ausgebautes Straßennetz von etwa 990 km.

Fährverbindungen
Passagierschiffe verkehren zwischen Massawa, Assab und Tio.

Verkehrsregeln

In Eritrea herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 35 km/h
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h

Promillegrenzen
In Eritrea besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen ein absolutes Alkoholverbot.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Eritrea lautet:

ER

Devisen

Die Landeswährung von Eritrea ist der:
Nakfa = 100 Cents.

Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet.
Von Reisenden nach Eritrea wird eine schriftliche Erklärung über die mitgeführten Devisenbestände gefordert. Die Einfuhr von Devisen ist unbeschränkt gestattet, der Umtausch muss jedoch in offiziellen Einrichtungen (Banken und Himbol-Wechselstuben) erfolgen, der Nachweis hierüber ist unbedingt aufzubewahren. Ein Rücktausch der Landeswährung bis zu einer Höhe von 3.000 Nakfa darf nur im Hauptbüro der staatlichen Wechselstelle Himbol in Asmara erfolgen. Verstöße gegen diese Devisenvorschriften werden mit hohen Geldbußen sowie auch Haftstrafen geahndet.

Warenein- und Warenausfuhr

Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Eritrea eingeführt werden:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 l alkoholische Getränke

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Gern gekaufte Souvenirs aus Eritrea sind Schmuckstücke aus Gold oder Silber, Holzschnitzarbeiten, Lederartikel, Teppiche, Korbwaren sowie Speere und Trommeln.

Eine detaillierte Information zu Einfuhrverboten nach Deiutschland finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-nach-Deutschland-aus-einem-nicht-eu-Staat/reisen-nach-deutschland-aus-einem-nicht-eu-staat_node.html

Infektionskrankheiten

In Eritrea ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko in dem Land. Ausgenommen in Höhenlagen oberhalb von etwa 2.200 m sowie im Stadtgebiet von Asmara. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera: Ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Fleckfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tollwut
  • Typhus: Ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund zwei Drittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

Neuen Kommentar hinzufügen