Wüstenwaran

Der Wüstenwaran ist mit einer Länge zwischen etwa 70 bis 90 cm und einem Gewicht von einigen Kiligramm ein eher kleiner Vertreten aus der Gattung der Warane (Varanus), von der es ca. 80 Arten gibt.

Gliederung Taxonomie

Familie Varanidae
Gattung Warane (Varanus)
Art Wüstenwaran (Varanus griseus)
Unterarten Varanus griseus griseus
Varanus griseus caspius
Varanus griseus koniecznyi

Ausländische Bezeichnungen

  • Englisch: Desert Monitor

Aussehen, Merkmale und Verhalten

Der Wüstenwaran kann eine Länge zwischen 70 und 90 cm und ein Gewicht von einigen Kilogramm erreichen. Er ist damit relativ klein.
Er besitzt einen Körper mit einem langen Hals und einen relativ dicken Schwanz. Der Kopf ist in etwa dreieckig, mit einer stumpfen Schnauze und nahe an den Augen liegenden Nasenlöchern.
Die Tiere besitzen eine sandfarbene Grundfärbung und haben am Rücken bis zu sechs dunkelbraune Sattelflecken. Ihr Körper ist von einem Punktmuster übersät, das sein kann. Der helle Kopf ist hell mit einem dunklen Schädeldach.

Wie alle Reptilien ist der Wüstenwaran wechselwarm und geht nur am Morgen und am Abend, wenn es weder zu warm noch zu kalt ist, auf Nahrungssuche. Um die Mittagszeit und nachts verkriecht er sich in einer rund 2m langen selbstgegrabenen Erdhöhle.
Hier findet er sowohl Schutz vor extremen Temperaturen, als auch vor seinen Fressfeinden wie Adlern, Großkatzen und Hyänen.

In einigen Teilen seines Vorkommens in Asien hält er sogar eine mehrmonatige Winterruhe.
Im Fall einer Attacke zischt er bedrohlich und richtet sich dabei hoch auf. Sofern das auf seinen Gegner keinen Eindruck macht greift er ihn an, indem er zubeißt beißt und mit seinem Schwanz um sich schlägt.

Vorkommen

Der Wüstenwaran (Varanus griseus) ist im Norden von Afrika, auf der Arabischen Halbinsel, im südlichen Asien - und zwar zwischen der Türkei im Westen und Indien im Osten – beheimatet. Im Einzelnen findet man die Wüstenwarane in folgenden Ländern:
Ägypten, Afghanistan, Algerien, Indien (Gujurat), Irak, Iran Israel, Jordanien, Kasachstan, Katar, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tschad, Usbekistan sowie in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Die Tiere leben - wie ihr Name vermuten lässt - vorzugsweise in Wüsten, Halbwüsten und Trockensteppen.

Beutetiere, Nahrung

Die Wüstenwarane sind Fleischfresser und fressen hauptsächlich wirbellose Tiere, Heuschrecken, aber auch junge Vögel und Kleinsäuger wie Nagetiere, aber auch Schlangen gehören zu ihren Beutetieren

Fortpflanzung, Jungtiere

Die Tiere paaren sich zwischen Mai und Juni. Bereits zwei bis drei Wochen nach einer erfolgreichen Paarung gräbt das Weibchen eine Kuhle, in die sie etwa acht Eier legt.
Danach bedeckt sie das Gelege mit Sand und überlässt die Eier danach sich selbst. in eine selbstgegrabene Mulde und bedeckt sie mit Sand. Nach maximal 10 Monaten schlüpfen die Jungtiere.
Bis zum Erreichen der Geschlechtsreife mit etwa zweieinhalb Jahren leben sie gut versteckt.

Feinde, Gefährdung, Schutz

Zu seinen natürlichen Feinden gehören beispielsweise große Greifvögel, Großkatzen und andere Raubtiere.
Aber sehr viel gefährlicher ist, dass die Tiere wegen ihres schmackhaften Fleisches gejagt und verzehrt werden. Aber auch seine Eier werden als Delikatesse aus den Gelegen geraubt.
Aber eine noch größere Gefahr für den Bestand der Tiere bildet die Jagd, um aus seiner Haut Handtaschen, Gürtel, Schuhe oder Uhrbänder zu machen.
Daher wurde der Wüstenwaran in den Anhang I des Washingtoner Artenschutz-Übereinkommens (CITES) aufgenommen. Daher ist der Handel mit toten und lebenden Exemplaren sowie mit Erzeugnissen des Tieres verboten
. Zudem sind die Tiere nach dem Bundesnaturschutzgesetz „streng geschützt“.

CITES
Die "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) heißt im Deutschen "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freivorkommender Tiere und Pflanzen". Es handelt sich bei dei dem Übereinkommen umt eine internationale Konvention, die einen nachhaltigen, iund streng kontrollierten nternationalen Handel mit den in ihren Anhängen gelisteten Tieren und Pflanzen gewährleisten soll.
Die Konvention wird nach dem Ort der Erstunterzeichnung am 3. März 1973 in Washington, D.C. auch verkürzt als "Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) bezeichnet. Allerdings greift CITES nicht in die Souveränität der Unterzeichnerstaaten ein - die Umsetzung und der Vollzug obliegen jedem Mitgliedstaat selbst.
In Deutschland trat das Abkommen 1976 in Kraft. Für den Vollzug ist hier das Bundesamt für Naturschutz zuständig. An den Grenzen wird die Einhaltung vom Zoll kontrolliert.
Das Sekretariat von CITES hat seinen Sitz in Genf

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