Münster: Anreise und Verkehr

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Allgemeines

Allgemeine Hinweise
Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD detaillierte Informationen einzuholen. Es sollte nicht vergessen werden, dass Münster eine „Fahrradstadt“ ist – also Vorsicht!
Die Autoban A1 ist eine wichtige Fernverkehrsstraße, die mitten durch das Stadtgebiet von Münster führt und die Stadtteile Nienberge und Roxel vom restlichen Stadtgebiet abtrennt. Über die A1 besteht ein Anschluss an die Autobahn A 43, die in die Bundesstraßen B 219 (nach Greven und Ibbenbüren) und B 51 (über Georgsmarienhütte, Osnabrück und Diepholz bis hin nach Bremen) übergeht. Die Bundesstraße B 54 kreuzt am Kreuz Münster-Nord die A 1 und geht im historischen Stadtkern mit der B 219 zusammen. Von dort führt sie weiter nach Dortmund und Wiesbaden.
Viele Straßen verlaufen sternförmig nach Münster. Zu diesen gehören die oben angeführten Bundestraßen sowie die Weseler Straße, der Schiffahrter Damm, der Albersloher Weg und die Wolbecker Straße. Zwei wichtige Ringstraßen verlaufen entweder um den historischen Stadtkern herum (= Innerer Ring) oder in einem Abstand von etwa einem Kilometer um den inneren Ring herum (= Äußerer Ring).

Höchstgeschwindigkeit

Im Stadtgebiet von Münster besteht, wie in allen Städten Deutschlands, für Kraftfahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Ausgenommen sind 30er-Zonen und Spielstraßen, in denen nur mit Schritttempo gefahren werden darf. Ansonsten sind weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich, z. B. an Baustellen, sie werden aber jeweils durch Verkehrsschilder angezeigt.

Alkoholpromillegrenze

In Deutschland und damit auch in Münster besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Ordnungswidrigkeiten, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt während der zweijährigen Probezeit nach erfolgter Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.

Umweltzone
Seit dem 1. Januar 2010 gibt es in Münster - wie in zahlreichen anderen Städten auch - eine Umweltzone, die an ihrem Beginn bzw. Ende ausgeschildert ist. Die Zone darf von Kraftfahrzeugen nur mit einer Umweltplakette, die an der Windschutzscheibe angeklebt sein muss, befahren werden.

Sonstige Regeln
Die Innenstadt innerhalb des Promenadenrings ist hauptsächlich für den Fuß- und natürlich Fahrradverkehr bestimmt. Nur mit besonderer Berechtigung steht dieser Bereich Autofahrern zur Verfügung. Die vom individuellen Autoverkehr nutzbaren Straßenabschnitte sind aber auch dann noch besonders eingeschränkt.

Flughäfen

Flugplatz Münster
Dieser Flugplatz dient dem regulären privaten und geschäftlichen Flugverkehr sowie drei Münsteraner Flugvereinen als Start- und Landebahn.

Münster Osnabrück International Airport

Der Flughafen befindet sich 25 Kilometer von Münster und 40 Kilometer von Osnabrück entfernt. Über ihn gehen Linienflüge innerhalb Deutschlands, aber auch (v.a. Charter-)Flugverbindungen in einige europäische Länder und Urlaubsgebiete. Für die Zukunft ist ein Ausbau des Flughafens geplant, der dann auch Flüge u.a. nach Dubai und in die Dominikanische Republik abfertigen wird.

Züge

Münster liegt an der Hauptstrecke Hamburg – Köln und ist somit auch mit Bremen, Osnabrück, Lünen, Dortmund, Essen, Duisburg, Düsseldorf, Hagen und Wuppertal angeschlossen. Zudem gibt es Verbindungen nach Rheine, Emden, Hamm und Wanne-Eickel sowie nach Enschede, Coesfeld und Rheda. Ein großer Nachteil im Münsteraner Eisenbahnverkehr ist neben häufigen Verspätungen auch die Tatsache, dass es neben dem Hauptbahnhof von Münster im unmittelbaren Stadtgebiet keine weiteren Bahnhöfe gibt.

Busse

Die Stadtwerke Münster betreiben den öffentliche Personennahverkehr in Münster lediglich als Omnibusbetrieb. Das Busliniennetz ist dafür aber sehr gut ausgebaut und setzt sich aus etwa 25 innerstädtischen Linien zusammen. Über den Bus kommt man praktisch überall hin. Dreh- und Angelpunkt des Busnetztes ist der Hauptbahnhof, in dessen Richtung sämtliche Buslinien direkt verlaufen. Dies hat den Nachteil eines oftmaligen Umsteigens.

Schiff und Fähre

Der Dortmund-Ems-Kanal, der zwischen dem Nordseehafen Emden und dem großen Binnenhafen Dortmund verläuft, ist für den Personenverkehr nur wenig nutzbar. Lediglich ein spärlicher Ausflugsverkehr wird über ihn geleistet.

Fahrrad

Das Fahrrad gehört zu Münster wie die Eule zu Athen. Das Fahrrad ist sogar im innerstädtischen Verkehr dominierend. Das Radwegenetz (ca. 250 km Gesamtlänge) ist hervorragend ausgebaut. Am Bahnhof existiert sogar ein Fahrradparkhaus, nämlich die „Radstation Münster“, das größte deutsche Fahrradparkhaus. Die Promenade fungiert als „Fahrradautobahn“. Weitere Gründe für das gute Fahrradfahren sind die geringen Steigungen, die Fahrradschleusen an allen großen Kreuzungen, die besonderen Ausnahmen von für Autofahrer vorgeschriebenen Regelungen und die insgesamt elf Fahrradstraßen. Münster wurde nicht zu Unrecht mehrmals als fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands ausgezeichnet.

Übrigens

Münster erstreckt sich auch direkt am am Europaradwanderweg R1. Dieser verläuft zwischen dem russischen Sankt Petersburg und dem französischen Calais.

Fahrrad-Fahrverbot
Es sei darauf hingewiesen, dass seit kurzem Fahrradfahrer, die mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol am Lenker erwischt werden, mit einem Fahrrad-Fahrverbot belegt werden können. Wer über einen Kfz.-Führerschein verfügt hat unabhängig von dem Fahrrad-Fahrverbot auch hier mit Sanktionen zu rechnen.
Ein Fahrrad-Fahrverbot wird mittels einer so genannten Ordungsverfügung durch das Ordnungsamt der Stadt ausgesprochen. Diese Ordnungsverfügung wird der Polizei in Münster mitgeteilt. Wird daraufhin der oder die Betroffene dennoch beim Fahren eines Fahrrades erwischt, so kann ein Zwangsgeld erhoben werden. In der Regel beträgt es beim ersten Verstoß gegen das Fahrverbot 500 €. Theoretisch sind allerdings sogar bis zu 100.000 € möglich.