Deutschland: Bundeskanzler

Der erste Bundeskanzler der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland war Konrad Adenauer.
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Der Bundeskanzler wird vom Deutschen Bundestag gewählt. Die genaue Prozedur wird in Artikel 63 des Grundgesetzes geregelt.
Der Artikel lautet:

Artikel 63 GG
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Weitere Artikel des Grundgesetzes, die das Amt des Bundeskanzlers betreffen:

Artikel 62 GG
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern

Artikel 64 GG
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Artikel 65 GG
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Artikel 66 GG
Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Artikel 67 GG
(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 68 GG
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 69 GG
(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Name Partei Amtsantritt Amtsende Geburtstag Todestag
Konrad Hermann
Joseph Adenauer
CDU 20. Sept. 1949 1963 5. Jan. 1876 19. April 1967
Ludwig Wilhelm
Erhard
CDU 1963 1966 04. Febr. 1897 5. Mai 1977
Kurt Georg Kiesinger CDU 01. Dez. 1966 1969 06. April 1904 9.März 1988
Willy Brandt SPD 1969 1974 18. Dez. 1913 08. Okt. 1992
Helmut Heinrich
Waldemar Schmidt
SPD 1974 1982 23. Dez. 1918 10.11. 2015
Helmut Josef
Michael Kohl
CDU 1982 1998 03. April 1930 16. 06. 2017
Gerhard Fritz Kurt Schröder SPD 1998 2005 07. April 1944 ----
Angela Dorothea
Merkel
CDU gewählt am 22. Nov. 2005
wiedergewählt am 17. Dez. 2013 sowie am 14. März 2018
2021 17. Juli 1954 ----
Olaf Scholz SPD gewählt am 8. Dez. 2021 amtierend 14. Juni 1958 ----

Hinweis
Während der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt hatten vier US-Präsidenten amtiert:
Richard Nixon (1969-1974), Gerald Ford (1974-1977), Jimmy Carter (1977-1981) und Ronald Reagan (1981-1989)