Südkorea: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Für die Einreise nach Korea benötigen deutsche, österreichsche und schweizer Staatsangehörige einen gültigen Reisepass. Bei Kindern genügt es, wenn sie im Pass eines Elternteils als Begleitperson eingetragen sind. Deutsche, österreichsche und schweizerische Staatsangehörige können als Touristen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei einreisen.

Landeswährung, Ein- und Ausfuhr von Devisen
Die Landeswährung Südkoreas ist der

Won (KRW) = 100 Chon.

Fremdwährung wie Landeswährung darf bis zu einer Höhe von einem Gegenwert von 10.000 US-Dollar eingeführt werden. Darüber hinausgehende Beträge müssen deklariert werden. Ausreisende, die ausländische oder koreanische Währung im Wert von mehr als 10.000 US-Dollar mit sich führen, benötigen eine Genehmigung der Koreanischen Zentralbank oder des Zolls.

Souvenirs, Zollbestimmungen
In Südkorea kann man sehr gut Kleidung nach Maß sowie Stoffe wie beispielsweise Seide kaufen. Auch Edelsteine und Schmuck sind schöne Souvenirs. Traditionelle koreanische Waren sind Töpfergut, Lackarbeiten, Holzschnitzarbeiten und Korbwaren.
Jegliche Wertsachen müssen bei der Einreise nach Südkorea deklariert werden. Einfuhrverbot besteht für Betäubungsmittel, Waffen, Sprengstoff, Pflanzen, pornographische Abbildungen jeder Art, Filme, Audio- oder Videoaufnahmen sowie Erzeugnisse aus kommunistischen Ländern. Antiquitäten und wertvolle Kunstgegenstände dürfen nur mit Genehmigung aus Südkorea ausgeführt werden.

Zollfreie Waren sind

  • Waren, die außerhalb Koreas erworben wurden und einen Gesamtwert von 400 US $ nicht überschreiten
  • Eine Flasche Alkohol (nicht über 1 Liter)
  • 200 Zigaretten
  • 50 Zigarren oder 250 g Tabak
  • Zwei Unzen Parfüm

Wie gelangt man nach Südkorea?

Nach Südkorea gelangt man am schnellsten mit dem Flugzeug. Die südkoreanischen Fluggesellschaften heißen Korean Air und Asiana Airlines .

Reisen im Land

Flugverbindungen
Die nationale Fluggesellschaft Korean Air verkehrt zwischen Seoul und allen größeren Städten und der Insel Cheju-do.

Eisenbahn
Alle größeren Städte sind mit der Eisenbahn erreichbar. Informationen der staatlichen Eisenbahngesellschaft "Korean National Railroad" bekommt man unter www.korail.go.kr.

Bus
Das Busnetz ist gut ausgebaut. Überlandbusse verbinden die größeren Städte miteinander.

Straßen
Das Straßennetz Südkoreas ist gut ausgebaut und verfügt über Autobahnen und Landstraßen.

Auto, Mietwagen
Mietwagen sind in den größeren Städten erhältlich.

Fährverbindungen
Es bestehen Fährverbindungen von Pusan und den Städten Geoje, Tongyeon, Donghae, Incheon, Boryeong, Gunsan, Gyeokpo, Yeoso, Mokpo und Wando aus sowie Verbindungen von der Insel Jeju.

Taxis
Taxis sind ein gutes Verkehrsmittel in Südkorea, da sie günstig und leicht zu bekommen sind.

Verkehrsregeln

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs Südkoreas detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
  • Autobahnen: Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt in für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,5 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Südkorea lautet:

ROK

Fremdenverkehrsamt

Vertretung der Korea Tourism Organization in Deutschland
Baseler Str. 35 - 37
60329 Frankfurt am Main
Tel: 0049 - (0)69 - 23 32 26
0049 - (0)69 - 23 49 73
Email: kntoff@euko.de

Infektions-Erkrankungen

In Südkorea ist mit den folgenden in Mitteleuropa nicht oder eher selten vorkommenden Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht nur an der Grenze zu Nordkorea ein eher geringes Infektionsrisiko mit Malaria und zwar in den Provinzen Kyonggi Do und Kangwon Do. Es kommt nur die Malaria tertiana vor.
  • AIDS, HIV
  • Borreliose
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Fleckfieber,
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen möglich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Südkorea werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder die sexuelle Kotakte suchen.
  • Japanische Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in Südkorea bestehen keine Impfvorschriften.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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