Jordanien: Diverse Reiseinfos

Reisende aus den EU-Ländern benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum und einen noch mindestens 6 Monate gültigen Reisepass. Für die Einfuhr eines PKW sind ein internationaler Führerschein, eine internationale Zulassung und ein Carnet de Passage (Grenzübertrittsschein) erforderlich.

Visa- Abteilung der Botschaft des Königreichs Jordanien
Heerstraße 201
13595 Berlin
Email: jordan@jordanembassy.de
www.jordanembassy.de

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist bis zu einer Höhe von umgerechnet 10.000 Euro gestattet. Die Ausfuhr der Landeswährung ist auf 300 JD beschränkt.
  • Fremdwährungen
    Israelische Währung darf nicht nach Jordanien eingeführt werden. Ansonsten gelten 10.000 Euro als Höchstgrenze

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei nach Jordanien eingeführt werden: 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Pfeifentabak, 1 l Wein oder Spirituosen, 1-2 geöffnete Flakons Parfüm sowie Geschenke bis zu einem Wert von 50 JD. Auch Reisebedarfsartikel inkl. Laptop und Kamera dürfen zollfrei eingeführt werden. Streng verboten ist die Einfuhr von Waffen, Funkgeräten, Rauschgift oder pornografischen Schriften. Die Ausfuhr von Antiquitäten und Korallen ist ebenfalls streng verboten.

Fremdenverkehrsamt

Jordan Tourism Board
P. O. Box 830688
Amman, Jordan 11183
Tel: 00962 - 6 - 56 78 444
Email: info@visitjordan.com
Web: www.VisitJordan.com

Wie gelangt man nach Jordanien?

Jordaniens nationale Fluggesellschaft ist die Royal Jordanian Airlines. Direktflüge nach Amman werden ab München, Frankfurt/M., Genf und Wien angeboten.
Täglich verkehren eine Passagierfähre (3 Std. Fahrzeit) und ein Katamaran (1 Std. Fahrzeit) zwischen Akaba und Nuweiba in Ägypten. Darüber hinaus existieren wöchentliche Passagierschiffverbindungen von Akaba nach Suez in Ägypten und Jeddah in Saudi-Arabien.

Die Einreise mit dem Auto ist über die Nachbarstaaten Israel, Palästina und den Irak möglich. Die Verbindungsstraße von Amman nach Bagdad im Irak ist jedoch u. U. von Sperrungen betroffen.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Jordanien verfügt über vier nationale Fluggesellschaften. Es werden täglich Linienflüge zwischen Amman und Akaba angeboten. Darüber hinaus können auch Jets und Hubschrauber gemietet werden.

Eisenbahn
Das Streckennetz des Landes umfasst etwa 500 km2, zur Zeit besteht jedoch kein zuverlässiger Passagierverkehr.

Bus
Die nationalen Busgesellschaften verbinden Amman mit den anderen Städten des Landes.

Straßen
Jordanien verfügt über etwa 8.000 km befestigte Straßen, wobei die Hauptverkehrsstraßen gut ausgebaut sind. Das Befahren der Wüstenstraßen ist dagegen weniger empfehlenswert, es sei denn, man verfügt über einen geeigneten Geländewagen.

Mietwagen
Mietwagen werden von den großen internationalen sowie von einheimischen Verleihfirmen angeboten, wobei letztere wesentlich preiswerter sind. Ein internationaler Führerschein wird empfohlen. Für Fahrzeuge mit jordanischem Nummernschild ist jedoch ein jordanischer Führerschein erforderlich.

Taxi
Jordanische Taxis sind an ihrer gelben Farbe zu erkennen. Es ist trotz der eingebauten Taxameter empfehlenswert, den Preis im Voraus zu vereinbaren. In Amman verkehren außerdem Servis-Sammeltaxis, die auf festgelegten Strecken fahren. Sie haben Standardtarife, aber keine festen Haltestellen.

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs Jordaniens detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
  • Autobahnen: Auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt in Jordanien für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,0 Promille.

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Jordanien ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht kein Malariarisiko in dem Land.
  • AIDS,HIV
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Jordanien werden die folgenden Impfungen empfohlen

  • Cholera, aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen
  • Tollwut, aber nur bei Reisenden, die mit möglichen Überträgertieren in Berührung kommen
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO als Gelbfieberinfektionsgebiet ausgewiesenen Land einreisen, besteht in Jordanien eine Impfpflicht gegen Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen:
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden.
Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Landeswährung

Die Landeswährung von Jordanien ist der:

Dinar = 1.000 Fils

Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Referat 040
D-11013 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
https://www.auswaertiges-amt.de/de