Gabun: Diverse Reiseinfos

Wie gelangt man nach Gabun?

Flugzeug
Direktflüge nach Libreville gibt es ab Paris und London. In Port-Gentil und Franceville befinden sich weitere internationale Flughäfen.

Schiff
Regelmäßiger Fährverkehr besteht zwischen Libreville und São Tomé. Teilweise können auch Passagiere auf Frachtschiffen mit nach Kamerun reisen.

Auto, Bus
Straßen führen nach Bitam und Ambam in Kamerun, Cocobeach und Bata in Äquatorialguinea sowie in den Kongo.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Neben den drei Flughäfen des Landes existieren etwa 200 meist kleinere Start- und Landebahnen. Linienflugverkehr besteht zwischen Libreville und Franceville, Port-Gentil, Lambaréné, Tchibanga und Oyem.

Eisenbahn
Das Streckennetz des Landes umfasst etwa 800 km. Eisenbahnzüge fahren von Libreville nach Lastoursville, Booué und Franceville.

Bus
Von Mouila aus fahren in verschiedene Richtungen größere Busse. Zwischen den restlichen Städten des Landes verkehren Minibusse. Auch Lastwagen werden für den Passagierverkehr genutzt.

Straßen
Das Straßennetz des Landes umfasst etwa 7.500 km, davon sind nur etwa 850 km befestigt. Vor allem während der Regenzeit sind viele der Straßen unbefahrbar.

Mietwagen
Für Mietwagen wird ein internationaler Führerschein empfohlen, eine internationale Versicherung ist Pflicht.

Taxis
Vor allem größere Orte verfügen über Sammeltaxis.

Fährverbindungen
Entlang der Küste des Landes verkehren Fähren zwischen Libreville und Port-Gentil. Ferner gibt es Schiffsverkehr zwischen Port Gentil und N'djolé über Lambaréné auf dem Ogoué-Fluss.

Verkehrsregeln

Um Ärger zu vermeiden, sollten sich Autofahrer strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Unabhängig von den hier gegebenen Informationen ist es empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder dem Verkehrsclub Gabuns detailliertere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: In Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h.
  • Landstraßen: Auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 75/80 km/h.

Daneben ist selbstverständlich auf die jeweils aktuellen Geschwindigkeitsbegrenzungen vor Ort zu achten, die durch Verkehrsschilder angezeigt werden.

Promillegrenze
Die offizielle Promillegrenze liegt in Gabun für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,8 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Gabun lautet:

G

Fremdenverkehrsamt

Agence de Tourisme
B.P. 20407
Libreville
Tel: 00241 - 768 686

Gabun: Ein- und Ausreisebestimmungen

Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz benötigen für die Einreise nach Gabun einen gültigen Reisepass, ein Visum sowie ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket.

Visa-Abteilung der Botschaft von Gabun
Hohensteiner Straße 16
14197 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 89 73 34 40
Email: mail@botschaft-gabun.de
www.botschaft-gabun.de  

Erteilung von Visa in Österreich und
der Schweiz

Siehe unter Diplomatische Vertretungen

Landeswährung, Devisen, Souvenirs
Die Landeswährung von Gabun ist der CFA-Franc
1 CFA-Franc = 100 Centimes
Gabun gehört zur Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der ISO-4217-Code des Franc CFA lautet hier XAF.

Der CFA-Franc (Communanté Financiére Africaine) ist die Währung in 14 afrikanischen Staaten, die in der Regel früher französische Kolonien waren: Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik, Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoite, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal sowie Togo. Er ist an den Euro gebunden. Der Wechselkurs von Euro und CFA-Franc ist daher immer derselbe, da der CFA-Franc an den Euro gebunden ist (vor Einführung des Euro war er an den Franc gebunden). Für Länder, die der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion angehören, lautet der Umrechnungskurs:
1 Euro (€) = 682,671 CFA-Franc (XAF)

  • Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt gestattet, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist bis zum bei der Einreise deklarierten Betrag erlaubt, es dürfen jedoch maximal 200.000 CFA-Franc ausgeführt werden.
  • Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr beschränkt sich auf den bei der Einreise deklarierten Betrag.

Ausreisegebühr / Departure Fee
Eine Gebühr bei der Ausreise aus Gabun gibt es nicht.

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können von Personen ab 17 Jahren zollfrei nach Gabun eingeführt werden: 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (Frauen dürfen nur Zigaretten einführen), 2 l alkoholische Getränke, 50 g Parfüm sowie Geschenke bis zu einem Wert von 5.000 CFA Fr. Die Einfuhr von Waffen ist streng verboten.

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Touristen kaufen in Gabun gern traditionelle Holzschnitzarbeiten wie Skulpturen und Masken, Keramikartikel und einheimische Musikinstrumente.

Gabun: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektions-Erkrankungen

In Gabun ist mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher seltener vorkommen:

  • Malaria : Es besteht landesweit und ganzjährig ein hohes Malariarisiko in dem Land. Über 95% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • AIDS,HIV - HIV-Infektionen spielen in dem Land eine wichtige und traurige Rolle. Es sollte daher auf jede Art von Sexualkontakten verzichtet werden. Auch Spritzen oder gar Bluttransfusionen sollten unbedingt vermieden werden.
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Ebola
  • Filariose
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Meningokokken-Meningitis
  • Schlafkrankheit
  • Tollwut - aber nur bei Kontakten mit potenziellen Überträgertieren
  • Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt nach Gabun besteht für alle Personen, die älter als ein Jahr sind, eine Nachweispflicht über einen gültige Impfpschutz gegen Gelbfieber . Gabun gehört selbst zu den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber infektionsgebieten, allein deshalb ist eine Impfung dringend angeraten.

Gelbfieber impfung von Kindern
Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. vereinzelt eine Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber -Infektionsgebiete dann als Reiseland gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden, die auch die erforderliche Impfbescheinigung ausstellen!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-By-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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