Erzbistum Hamburg

Kurze Übersicht
Das Erzbistum der Freien und Hansestadt Hamburg wurde im Zuge der Deutschen Einheit erst am 7. Januar 1995 in seiner jetzigen Form errichtet. Es ist damit das jüngste der deutschen Bistümer. Seine Fläche umfasst 32.654 km². Es ist damit der Fläche nach das größte deutsche Bistum. Das Erzbistum umfasst die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein und den Landesteil Mecklenburg des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern und hat eine Fläche von 32.654 km². Der Landesteil Vorpommern gehört übrigens zum Erzbistum Berlin.
Es gehören insgesamt rund 392.000 Katholiken zum Erzbistum. Der erste Erzbischof des neu gegründeten Erzbistums Hamburg war Ludwig Averkamp, der am 7. Januar 1995 feierlich in der Hamburger Domkirche St. Marien in Hamburg-St. Georg in sein Amt eingeführt wurde. Der jetzige Erzbischof ist seit dem Jahr 2015 Stefan Heße. Zum Erzbistum Hamburg als zuständiger Kirchenprovinz gehören die Bistümer Hildesheim und Osnabrück.

Insgesamt gibt es in Deutschland 7 Erzbistümer und 20 Bistümer, also insgesamt 27 Diözesen. In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen sowie ca. 2.000 Moscheen gibt

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Erzbischofskirche
Die (Erz)Bischofskirche des Erzbistums Hamburg ist die Domkirche St. Marien im Hamburger Stadtteil St. Georg (Danziger Straße 60) unweit des Hamburger Hauptbahnhofs. Die Kirche ist noch relativ jung und wurde erst am 28. Juni 1893 durch den Bischof von Osnabrück Bernard Höting (1821-1891) geweiht. Sie wurde als katholische Hauptkirche der überwiegend protestantischen Freien und Hansestadt Hamburg erbaut. Die Pläne der Kirche stammten von dem Paderborner Dom- und Diözesanbaumeister Arnold Güldenpfennig (1830-1908). Sie wurde als zweitürmige Kirche im neoromanischen Stil errichtet. Nach der Wiedererrichtung des Erzbistums Hamburg wurde die Kirche am 7. Januar 1995 zur Bischofskirche des Erzbistums Hamburg erhoben

Der Hamburger Erzbischof
Der Erzbischof der Erzdiözese Hamburg ist Stefan Heße (geb. 1967). Papst Franziskus hatte ihn am 26. Januar 2015 zum Erzbischof von Hamburg ernannt. Seine Bischofsweihe und Amtseinführung als Erzbischof von Hamburg war danach am 14. März 2015 durch den Osnabrücker Bischof Franz-Josef Bode erfolgt.
Er folgt Werner Thissen (geb. 1938) in dem Amt, dessen altersbedingtes Rücktrittsgesuch am 21. März 2014 von Papst Franziskus angenommen worden war.

Besoldung des Erzbischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Generalvikariat des Erzbistums Hamburg Danziger Straße 52 a 20099 Hamburg Tel. 040 – 24 87 70

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