Erbistum Paderborn

Kurzer Überblick
Das Erzbistum Paderborn umfasst eine Fläche von rund 14.754 km². Es erstreckt sich von Minden bis nach Siegen und von der Weser bis nach Wanne-Eickel. Hinzu kommen noch der ehemalige Landkreis Waldeck in Hessen sowie die Stadt Bad Pyrmont in Niedersachsen. Auf dem Gebiet des Erzbistums leben insgesamt rund 5 Mio. Menschen, von denen sich rund 1,7 Mio. zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Zur Erzdiözese Paderborn, also der Kirchenprovinz Paderborn, gehören die Bistümer Erfurt, Fulda und das Bistum Magdeburg.

Das Bistum Paderborn wurde 799 gegründet und erst 1930 erfolgte die Gründung des Erzbistums Paderborn.
Seit dem Herbst 2003 leitet Erzbischof Hans-Josef Becker das Erzbistum Paderborn.

Insgesamt gibt es in Deutschland 7 Erzbistümer und 20 Bistümer, also 27 Diözesen bz. Erzdiözesen.
In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Das Bistum Paderborn wurde im Jahr 799 durch Papst Leo III. während seines rund dreimonatigen Aufenthals in der Stadt und durch Karl den Großen errichtet (742-814) errichtet. Allerdings wurde das Bistum von Würzburg aus verwaltet. Das endete mit der Einsetzung des heiligen Hathumars, der aus sächsischem Geschlecht stammte, als Bischof der Diözese Paderborn.

Unter Bischof Meinwerk, Bischof von 1009 bis 1036, begannen die ersten Schritte zur Bildung eines fürstlichen Territoriums, das sich aber erst im 13. Jahrhundert konsolidierte. Das fürstliche Territorium begrenzte sich in seiner Ausdehnung allerdings nur auf die heutigen Landkreise Paderborn und Höxter. Im Zuge der Säkularisation während der napoleonischen Herrschaft wurde es 1802 Teil des preußischen Staates, jedoch blieb das Bistum bestehen.
Durch die päpstliche Bulle "De salute animarum" wurde dann im Jahr 1821 das Bistum Paderborn neu gegliedert, infolge der Neugliederung kamen das Bistum Corvey sowie Teile der Bistümer Mainz, Köln, Osnabrück, Minden, Halberstadt und Magdeburg dazu. Ein wichtiger Einschnitt für das Bistum war das Jahr 1930 – in diesem Jahr wurde das Bistum Paderborn zum Erzbistum und stand somit einer Kirchenprovinz vor. Erzbistum. Zu dieser neuen Kirchenprovinz gehörten seinerzeit die Bistümer Fulda und Hildesheim.

Mit der Gründung des Bistums Magdeburg nach der Wiedervereinigung im Jahr 1994 wurde der in Sachsen-Anhalt gelegene östliche Teil des Erzbistums ausgegliedert. Derzeit gehört das neu errichtete Bistum Magdeburg sowie das ebenfalls 1994 neu errichtete Bistum Erfurt zusammen mit dem Bistum Fulda zur Kirchenprovinz Paderborn. Das Bistum Hildesheim, das seit 1930 zur Kirchenprovinz Paderborn gehörte, wurde der neuen Kirchenprovinz (Erzbistum) Hamburg zugeteilt.

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die (Erz)Bistumskirche
Die Bischofskirche des Erzbistums Paderborn - also die Kathedralkirche - ist der Paderborner Dom St. Maria, St. Liborius und St. Kilian, der im Zentrum der Paderborner Innenstadt liegt. Der Dom in seiner heutigen Form mit einer dreischiffigen Hallenkirche und zwei Querhäusern entstand zwischen 1215 und 1280. Besonders beeindruckend ist der 93 m hohe romanische Westturm, dessen Helm mit den vier Ziertürmchen allerdings erst im 19. Jahrhundert entstand.
Wer die Krypta besucht, findet dort die Gebeine des Heiligen Liborius, dem Schutzpatron von Stadt und Erzbistum. Von der Krypta führt der Weg in die Bischofsgruft, die im Jahr 1935 angelegt wurde. Die älteste Hallenkirche nördlich der Alpen ist die dem Dom angegliederte und bereits 1017 geweihte Bartholomäuskapelle. Eine wichtige Sehenswürdigkeit stellt das so genannte "Dreihasenfenster“ dar. Dieses auf den ersten Blick eher unscheinbare Kunstwerk wurde zu Beginn des 16. Jahrhunderts geschaffen. Das an der Nordseite im Innenhof des Kreuzgangs befindliche Werk zeigt in einem Fenster drei kreisförmig angeordnete springende Hasen.
Im Laufe der Jahrhunderte wurde der Dom immer wieder renoviert und umgebaut, dennoch wurde der Gesamteindruck der Kirche nicht wesentlich verändert. Während des Dreißigjährigen Kriegs (1618-1648) wurde der Dom geplündert und dabei auch stark verwüstet. Aber bereits ab dem Jahr 1650 begann man mit der Wiederherstellung der Kirche. Dabei wurden die Seitenkapellen im Langhaus erneuert. Der Dom erhielt seinerzeit auch eine barocke Ausstattung, die durch die Bombenangriffe gegen Ende des Zweiten Weltkrieges (1939-1945) zu einem großen Teil zerstört wurde. Seit dem Jahr 1895 wurde durch den Dombaumeister Arnold Güldenpfennig eine umfassende Restaurierung durchgeführt, in deren Verlauf der Südgiebel und der Ostgiebel neu gestaltet wurde. Nach den schweren Zerstörungen infolge der Bombardierungen im Verlauf des Jahres 1945 begann man nach Kriegsende sehr früh mit der Wiederherstellung des Domes. Die Leitung dieser Restaurierungsarbeiten oblag dem Domprobst Paul Simon und seinem Nachfolger Domprobst Joseph Brockmann. Im Jahr 1978 begann man erneut mit umfangreichen Restaurierungsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre hinzogen.
Der Paderborner Erzbischof
Der amtierende Erzbischof von Paderborn ist Hans-Josef Becker. Er wurde im Jahr 1948 in Belecke/Warstein im Landkreis Soest in NRW geboren. 1967 legte er das Abitur in Rüthen in Westfalen ab. Danach studierte er zuerst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Studium beendete er mit dem zweiten Staatsexamen für das Lehramt. Anschließend studierte er in Paderborn und München Katholische Theologie und Philosohie.

Nach dem erfolgreichen Abschluss seines Studiums wurde er am 11. Juni 1977 zum Priester geweiht. Im Oktober 1977 nahm er eine Stelle als Vikar in der Gemeinde St. Bonifatius in Paderborn an. Weitere Stationen seiner Karriere waren 1981 das Amt eines Pfarradministrators in St. Nikolaus in Lippstadt, dann 1987 eine Tätigkeitkeit als Pfarrer in St. Nikolaus in Lippstadt, die Wahl zum Dechanten im Dekanat Lippstadt im Jahr 1992 und dann die Leitung der Zentralabteilung Pastorales Personal im Erzbischöflichen Generalvikariat im Jahr 1995.

Es sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, dass er 1995 Wirklicher Geistlicher Rat wurde und 1996 zum Päpstlichen Ehrenprälaten ernannt wurde. Im Jahr 2000 erfolgte dann seine Weihe zum Titularbischof von Vina - einer alten längst untergegangenen Diözese - und zum Weihbischof in Paderborn, außerdem wurde er im gleichen Jahr Bischofsvikar für die Priesterfortbildung. Rund zwei Jahre später, im Jahr 2002, erfolgte seine Ernennung zum Domkapitular und durch das Domkapitel seine Wahl zum Diözesanadministrator von Paderborn. Und bereits ein Jahr darauf, im Jahr 2003, wurde er durch das Domkapitel zum Bischof gewählt und am durch Papst Johannes Paul II. (1920-2005) zum Erzbischof von Paderborn ernannt.

Besoldung des Erzbischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Erzbischöfliches Generalvikariat Paderborn Presse- und Informationsstelle Domplatz 3 33098 Paderborn Tel.: 05251-12 51 287

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