Bistum Münster

Kurze Übersicht
Das Bistum Münster besteht aus zwei nicht zusammenhängenden Teilen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Das gesamte Bistum umfasst eine Fläche von rund 15.268 km². Die ostfriesische Insel Wangerooge gehört übrigens ebenfalls zur Diözese.
Die Anfänge des Bistums gehen auf das Jahr 805 zurück. Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 4,3 Mio. Menschen, von denen sich rund 2,04 Mio. Menschen zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Der Bischof der Diözese ist seit 2008 Dr. Felix Genn.

Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen.
In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen.
Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen sowie ca. 2.000 Moscheen gibt.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Die ersten Christen in dieser Region waren römische Soldaten, Händler und Siedler. Der erste Bischof von Münster war der heilige Liudger (742-809), der von 805 bis zu seinem Tod Bischof war. Das Jahr 805 gilt daher als Gründungsjahr des Bistums.
Nach seinem Tod blühte das Bistum vor allem durch die Gründung von zahlreichen Stiften und Klöstern auf und besonders die vielen Frauenklöster und -stifte hatten einen nicht unwesentlichen Anteil an der Christianisierung des Münsterlandes.

Es sei erwähnt, dass um diese Zeit Bischöfe nicht vom Papst sondern den Königen und Kaisern eingesetzt wurden. Daher waren Bischöfe nicht nur Seelsorger sondern hatten auch ein politisches Amt inne. Für geschichtlich besonders Interessierte sei erwähnt, dass im Jahr 1040 König Heinrich III. (1017-1056) die Stadt anlässlich der Weihe der Kirche und des Frauenstifts Liebfrauen besuchte. Heinrich III. war ab 1039 deutscher König und ab 1046 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches. Die offizielle Verbindung weltlicher und kirchlicher Macht manifestierte sich in Hermann II. (gest. 1203), dem ersten Fürstbischof von Münster. Unter seinen Nachfolgern entstand z.B. die Stadtkirche St. Lamberti in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts, die in der Nähe des 1264 geweihten St.-Paulus-Dom erbbaut wurde.

In der folgenden Zeit verlagerten sich die Interessen der Bischöfe immer mehr auf ihre Aufgabe als Landesfürsten. Das führte dazu, dass sie erheblich stärker als Territorialfürsten denn als Seelsorger auftraten. Diesem Trend entgegen stand die tiefe Religiosität der Menschen, die sich auf vielfältigste Art und Weise zeigte, so beispielsweise im Passionskult, in der Heiligenverehrung, im Reliquienkult oder im Wallfahrtswesen. Diese Widersprüchlichkeiten führten bereits vor der Reformation zu Gegenbewegungen. Beispielhaft sind die Fürstbischöfe dieser Zeit Johann von Bayern (1429-1466), Heinrich von Schwarzburg (1466-1496) oder Konrad von Rietberg (1497-1508) , bei denen das Hirtenamt wieder mehr in den Fordergrund trat.

Die durch Martin Luther begonnene Reformation hinterließ auch in Münster tiefe Spuren. Die ersten positiven Reaktionen im Bistum Münster auf die Reformbewegungen stammten im Jahr 1519 von dem Domherrn Rudolf von Langen, der sie als einen Weg der Erneuerung bewertete. Im Jahr 1524 machten sich vier Münstersche Kapläne zu Sprechern der Gilden und des Bürgertums, dabei wurden vor allem die umfassenden Privilegien des Klerus kritisiert. Aber das führte noch nicht zum massenhaften Übertritt zum Protestantismus. Dieses geschah erst um 1530 durch den Kaplan Bernhard Rothmann, der so viele Anhänger gewann, dass 1532 sogar von ihnen die Kirche Sr. Lamberti besetzt wurde. Infolgedessen schlug sich auch der Stadtrat von Münster auf die Seite der Protestanten.
Der damalige Fürstbischofs Erich von Braunschweig-Grubenhagen (1478-1532) war jedoch ein entschiedener Gegner der Reformation, während sein Nachfolger Franz von Waldeck (1491-1553) mit den Lutheranern sympathisierte, was im Jahr 1533 zur Anerkennung des Augsburger Bekenntnisses führte. Das Augsburger Bekenntnis ist das Bekenntnis, das Philipp Melanchthon (1497-1560) im Auftrag des Kurfürsten von Sachsen, Johann der Beständige (1468-1532), für den Reichstag zu Augsburg verfasste und am 25. Juni 1530 vor Reichstag und Kaiser Karl V. (1500-1558) verlas.
Es ist die wichtigste Bekenntnisschrift der reformatorischen (protestantischen) Kirchen.
Eine kurze aber bis heute unvergessene Episode bildete die Terrorherrschaft der so genannten „Täufer“ in der Stadt. Die Täufer unter dem Niederländer Jan von Leiden (1509-1536) nahmen im Jahr 1534 die Stadt in Besitz und Jan von Leiden ließ sich zum „König des neuen Sion“ ausrufen. Leiden führte die Vielweiberei und die Abschaffung privaten Besitzes ein. Fürstbischof Franz von Waldeck musste aus der Stadt fliehen, nahm sie aber nach einer längeren Belagerung in der Nacht vom 24. auf den 25. Juni 1535 mit Hilfe von von Landsknechten des Landgrafen Philipp von Hessen wieder ein.
Die Anführer darunter Jan von Leiden wurden am 22. Januar 1536 mit glühenden Zangen zu Tode gebracht und in Käfigen am Turm der Kirche St. Lamberti zur Schau gestellt. Ihre Skelette wurden erst im Jahr 1881 von dort entfernt.

Aber die Katholiken gaben ihren Glauben nicht auf und auch im Münsterland begann die Zeit der Gegenreformation. Eine besondere Rolle spielte dabei der Fürstbischof Ferdinand von Bayern, Fürstbischof von 1612-1650. Sein Nachfolger Fürstbischof Christoph Bernhard von Galen (1577-1650), Fürstbischof von 1612 bis 1650, sei in diesem Zusammenhang ebenfalls erwähnt. Er wurde „Kanonenbischof“ genannt, da er mit militärischen Mitteln viele ehemalige Besitzstände in den Niederlanden und dem Emsland zurück in den Bistumsbesitz holte. Außerdem stand er den katholischen Minderheiten in den calvinistischen Gebieten mit Grenz-Notkirchen und Seelsorgern zur Seite. Im Zuge der Säkularisation während der napoleonischen Herrschaft wurden die Fürstbistümer abgeschafft und staatliche und kirchliche Gewalt getrennt. In der Folge mussten vom Bistum Münster kirchlicher Besitz verkauft werden und Klöster und Kirchen wurden sogar als Kasernen, Pferdeställe Lagerhallen oder auch als Heuschober genutzt. Auch wurde das Gebiet des Bistums neu aufgeteilt und außerdem kam Münster zu Preußen, einem protestantisch ausgerichtetem Staat.
Die ständigen Einmischumgen des Staates in kirchliche Angelegenheiten gingen sogar so weit, dass im Jahr 1837 der Erzbischof von Köln, Clemens August Droste zu Vischering, wegen seiner starren Haltung zu Ehen mit verschiedenen Konfessionen verhaftet wurde. Diese für die Katholiken deprimierenden und diskriminierenden Zustände änderten sich erst mit dem Inkrafttreten der Preußischen Verfassung von 1850. Aber bereits im Jahr 1871 wurde die Eigenständigkeit der Katholiken durch Reichskanzler Bismarck zu einem großen Teil wieder rückgängig gemacht. Diese Zeit ist als „Kulturkampf“ in die Geschichtsbücher eingegangen.
Der Widerstand der Katholiken, den man heute als zivilen Ungehorsam bezeichnen würde, führte sogar im März 1875 zur Verhaftung des Bischofs von Münster Johann Bernhard (1813-1889), Bischof von 1870 bis 1889, der nach über einem Monat Haft ins Exil in die Niederlande ging. Aufgrund des massiven Widerstands von Klerikern und Laien nahm Bismarck ab 1884 seine Anordnungen allmählich zurück und der Bischof kehrte im selben Jahr im Triumphzug nach Münster zurück.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten standen die Katholiken nicht nur in Münster vor neuen Herausforderungen. Zunächst versuchten die Nazis noch eine Verständigung mit den Katholiken und waren sogar offiziell bei der Amtseinführung von Bischof Clemens August Graf von Galen (1878-1946) im Jahr 1933 vertreten. Aber bereits ein Jahr später wandte sich der Bischof mit einem mutigen Hirtenbrief an die Gläubigen. Er nahm darin sehr deutlich gegen die NS-Rassenideologie, den Antisemitismus und die zunehmende Gewalt Stellung. Und noch 1941 predigte er gegen die Euthanasie und den Gestapo-Terror.
Clemens August Graf von Galen überlebte die NS-Zeit und wurde 1946 kurz vor seinem Tod zum Kardinal ernannt. Sein Nachfolger war Bischof Michael Keller (1896-1961), Bischof von 1947 bis 1961.

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bistumskirche
Die Bischofskirche der Diözese (= Bistum) von Münster ist der St.-Paulus-Dom, von der aus der Bischof seine Lehr- und Verkündigungsvollmacht ausübt. Der Dom wurde im Jahr 1264 geweiht. Der heutige Dom ist der dritte Dom des Bistums Münsters. Er entstand in den Jahren 1225 bis 1264. Der 1. Dom Der erste Dom im Bistum Münster existierte über 500 Jahre und zwar von 805 bis 1377. Die Anfänge dieses Doms gehen auf das Jahr 805 zurück, als Luidger Bischof von Münster wurde. Bei diesem Dom handelte es sich wahrscheinlich um eine dreischiffige Basilika. Der Dom besaß anfangs drei Funktionen: er war die Bischofskirche der Diözese Münster, weiterhin war er die Stiftskirche des noch von Luidgers gegründeten Klosters und außerdem für eine zeitlang die Pfarrkirche der Stadt Münster. Im Jahr 1377 wurde der Dom abgerissen. Der 2. Dom Der zweite Dom in Münster existierte von ca. 990 (nach anderen Quellen auch später) bis 1225. Er stand südlich vom ersten Dom. Die Weihe dieses Doms fand wahrscheinlich um 1090 statt. Da zu dieser Zeit (von 919-1024) die Ottonen aus dem Geschlecht der Sachsen herrschten wird der Dom auch als „Ottonischer Dom“ bezeichnet. Er wurde für den Bau des dritten Doms, der an dieser Stelle entstand, größtenteils abgebrochen. Daher bedeutet das Jahr 1225 nicht nur das Ende dieses Doms, sondern auch den Baubeginn des dritten Doms.Interessant ist die Tatsache, dass der zweite Dom lange Zeit gleichzeitig mit dem ersten Dom bestand. Aber als der zweite Dom zur Bischofskirche der Diözese geworden war, wurde der erste Dom nahezu 100 Jahre kaum noch für kirchliche Zwecke benutzt Der 3. Dom Der Baubeginn des dritten Doms lag um das Jahr 1225, seine Weihe erfolgte bereits im Jahr 1264 durch Bischof Gerhard von der Mark (1220-1272), Bischof von Münster von 1261 bis 1272. Im Wesentlichen ist er bis in die heutige Zeit in seinem Grundriss und Erscheinungsbild erhalten geblieben.

Der Bischof von Münster
Am 19. Dezember 2008 wurde der frühere Weihbischof von Trier Dr. Felix Genn (geb. 1950) von Papst Benedikt XVI. zum Bischof von Münster ernannt. Dr. Felix Genn wurde am 29. März 2009 durch Kardinal Joachim Meisner im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes im Hohen Dom zu Münster in sein neues Amt als Bischof von Münster eingeführt.
Felix Genn wurde am 6. März 1950 in Burgbrohl in Rheinland-Pflaz geboren. Er wuchs in Wassenach am Laacher See in der Eifel auf. Sein Abitur machte er 1969 am Kurfürst-Salentin-Gymnasium in Andernach.
Danach studierte von 1969 bis 1974 in Trier und Regensburg Theologie. Am 11. Juli 1976 wurde er zum Priester geweiht.
Daraufhin sammelte er von 1976 bis 1978 seine ersten Erfahrungen in der Seelsorge als Kaplan in Bad Kreuznach. Im Jahr 1978 wurde er Subregens am Bischöflichen Priesterseminar in Trier. 1985 promovierte er zum Dr. theol. Von 1994 bis 1997 nahm er dann einen Lehrauftrag für Christliche Spiritualität an der Theologischen Fakultät in Trier wahr. Am 16. April 1999 wurde er von Papst Johannes Paul II. (1920-2005) zum Titularbischof von Uzali und zum Weihbischof für das Bistum Trier ernannt. Die Weihe zum Bischof fand am 30. Mai 1999 im Trierer Dom statt. Im Bistum Trier -und auch darüber hinaus - wurde Felix Genn als Leiter der großen Wallfahrt zum Heiligen Rock 1996 bekannt. Dabei sollte die Wallfahrt sollte kein internationaler „Event“ werden, sondern die Menschen zur Begegnung mit Christus führen.
Seine Ernennung zum dritten Bischof von Essen fand am 4. April 2003 durch Papst Johannes Paul II. und die Amtseinführung als neuer "Ruhrbischof" fand am 6. Juli 2003 statt.
Im Jahr 2004 wurde er zum Ehrenkapitular an der Hohen Domkirche in Trier ernannt.

Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Bischöfliches Generalvikariat
Domplatz 27
48143 Münster Tel.: 0251 - 495 - 0
Fax: 0251 - 495 – 6086 Internet: www.bistum-muenster.de