Bistum Limburg

Kurze Übersicht
Das Bistum Limburg umfasst eine Fläche von rund 6.182 km². Auf dem Gebiet des Bistums leben insgesamt rund 2,3 Mio. Menschen, von denen sich rund 650.000 zur römisch-katholischen Kirche bekennen. Die Diözese (= Bistum) umfasst 302 Kirchengemeinden. Das Bistum Limburg in seiner heutigen Form wurde im Jahr wurde 1827 gegründet. Das Bistum gehört zur Kirchenprovinz Köln , also zum Erzbistum Köln. Zum Bereich des Bistums gehören - neben Limburg - beispielsweise die Städte Bad Ems, Bad Homburg, Frankfurt/Main, Montabaur, Wetzlar und Wiesbaden, die Hauptstadt des Bundeslandes Hessen.

Am 28. November wurde von Papst Benedikt XVI. (geb. 1927) Franz-Peter Tebartz-van Elst (geb. 1959) zum neuen Bischof der Diözese Limburg ernannt und am 20. Januar 2008 im Limburger Dom in sein Amt eingeführt. Seinem Rücktrittsgesuch vom 20. Oktober 2013 gab der Papst am 26. März 2014 - nicht zuletzt wegen der ausufernden Kosten der neuen Bischofsresidenz -
nach längerem Überlegen statt. Sein Nachfolger auf dem Bischofsstuhl wurde am 18. September 2016 Georg Bätzing (geb. 1961). Bätzing ist zudem seit dem 3. März 2020 der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen.
In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen - gibt.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Im Zuge der Französischen Revolution und der folgenden napoleonischen Herrschaft wurden in Europa und in Deutschland die weltlichen und kirchlichen Strukturen teilweise völlig neu strukturiert. So wurden durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 zahlreiche kirchliche Einrichtungen säkularisiert. Im Zuge dieser Neuordnung wurden die Gebiete der alten und mächtigen Kurfürstentümer Mainz und Trier den Herzogtümern von Nassau zugeschlagen. Diese Herzogtümer vereinigten sich im Jahr 1806 zum Herzogtum Nassau, das seinen Regierungssitz in Wiesbaden, der heutigen Hautstadt des Bundeslandes Hessen, nahm. Pikanterweise wurden die Einrichtungen der katholischen Kirche der Aufsicht des protestantischen Landesherrn unterstellt. Dennoch betrieb das Herzogtum gemeinsam mit der „Freien Reichsstadt“ Frankfurt die Errichtung eines eigenen Bistums. Die Bemühungen wurden am 23. November 1827 mit der Gründung des Bistums Limburg erfolgreich beendet. Zum ersten Bischof der neuen Diözese wurde Jakob Brand (1776-1833) ernannt. Seinerzeit lebten ca. 175.000 Katholiken im Bereich der neuen Diözese.
Die während des preußischen Kulturkampfes im Jahr 1873 erlassenen Maigesetze hoben die Artikel der preußischen Verfassung auf, die die Religionsfreiheit garantierten. Gegen diese Diskriminierung besonders der Katholiken stellte sich im Bistum Limburg Bischof Peter Josef Blum (1808-1884). So weigerte sich der Bischof bei der Besetzung von Pfarreien die Genehmigung der Regierung einzuholen. Daraufhin landeten die vom Bischof ernannten Geistlichen im Gefängnis und gegen den Bischof wurde eine extrem hohe Geldstrafen erlassen.
Im Jahr 1876 wurde Bischof Blum sogar offiziell aufgefordert, sein Amt niederzulegen. Dazu war er jedoch nicht bereit und verließ daraufhin das Bistum. Er fand daraufhin beim Fürsten Löwenstein auf dessen Schloss Haid bei Eger in Böhmen Asyl. Dort verbrachte er insgesamt sieben Jahre - erst im Dezember 1883 wurde er begnadigt und kehrte nach Limburg zurück, wo er ein Jahr später starb.

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bischofskirche
Die Bischofskirche des Bistums Limburg ist der Dom zu Limburg (St. Georg). Die größte Kirche des Bistums - das sei kurz erwähnt - ist allerdings der Kaiserdom in Frankfurt/Main.
Der Limburger Dom ist eine dreischiffige Basilika ,in der sich spätromanische und frühgotische Stilelemente vereinigen.
Die erste urkundliche Erwähnung einer Kirche an der Stelle des heutigen Doms stammt aus dem Jahr 910. Zu dieser Zeit wurde von dem Gaugrafen des Niederlahngaus Konrad Kurzbold (885-948) hier eine Kirche erbaut. Ein Nachfolgerbau wurde wahrscheinlich um 1058 geweiht.

Der Baubeginn des heutigen Doms kann nur geschätzt werden und dürfte zwischen 1180 bis 1200 gelegen haben. Der Termin der Weihung ist dagegen präzise bekannt: Sie erfolgte im Jahr 1235 durch den Erzbischof von Trier Theoderich II. von Wied (1170-1244). Der Dom wurde dem Heiligen (St.) Georg (gest. um 303) und Bischof Nikolaus (um 280-345) von Myra/Türkei gewidmet. Nach der Errichtung des Bistums Limburg im Jahr 1827 wurde die Kirche zur Bistums-Kathedrale.

Der Limburger Bischof
Der Bischof vom Limburg ist seit dem 18. September 2016 Georg Bätzing (geb. 1961). Seit dem 3. März 2020 ist er zudem der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz.

Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Bischöfliches Ordinariat Roßmarkt 4 65549 Limburg Tel.: 06431 - 2 95 - 0 E-Mail: ordinariat@bistumlimburg.de

Neuen Kommentar hinzufügen