Bistum Görlitz

Kurze Übersicht
Das Bistum Görlitz umfasst eine Fläche von 9.733 km². Es umfasst die Niederlausitz und die nordöstliche Hälfte der Oberlausitz. In dem Bistum bekennen sich nur ca. 30.000 Menschen zur römisch-katholischen Kirche. Es ist damit die kleinste der 27 Diözesen in Deutschland. Das Gebiet des Bistums ist relativ dünn besiedelt und entspricht dem Teilgebiet des Erzbistums Breslau, das bei Ende des Zweiten Weltkrieges westlich der Oder-Neiße-Grenze lag und daher nicht unter polnische Verwaltung kam. Es gehörte seit dem Anfang des 19. Jahrhunderts zu den preußischen Provinzen Schlesien und Brandenburg. Nach 1945 war es Teil der Sowjetischen Besatzungszone und von 1949 bis 1990 gehörte es zur DDR. Seit seiner Gründung im Jahr 1994 gehört es teilweise zum Freistaat Sachsen und teilweise zum Land Brandenburg, somit fallen kirchliche und staatliche Verwaltungsgrenzen auseinander.
Der Bischof des Bistums ist seit dem 18. Juni 2011 Wolfgang Ipolt.
In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen.
Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen.
Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen sowie ca. 2.000 Moscheen gibt

Kleiner geschichtlicher Abriss
Das Bistum Görlitz in seiner heutigen Gestalt entstand erst im Jahr 1994. Infolge der Reformation war im 16. Jahrhundert das hatholische Bekenntnis in Kur-Brandenburg und den beiden Lausitz-Regionen so gut wie untergegangen. In dieser Zeit blieben nur noch das Zisterzienserkloster Neuzelle und die Pfarreien Jauernick und Wittichenau mit den Zisterzienserinnenklöstern Marienthal und Marienstern katholisch. In den folgenden Jahrhunderten änderte sich nichts Wesentliches an dieser Situation.
Im Jahr 1815 fiel ein großer Teil der Lausitz an Preußen, woraufhin infolge der Bulle "De salute animarum" von Papst Pius VII. (1742-1823) das Gebiet des heutigen Bistums Görlitz dem Bistum Breslau angegliedert wurde.
Der Kontakt zwischen Görlitz und Breslau wurde infolge der Oder-Neiße-Grenze praktisch unmöglich. Das führte zur Gründung einer Zweigstelle des Generalvikariats von Breslau in Görlitz, das später zum „Erzbischöflichen Amt Görlitz“ führte. Im Verlauf der Neuordnung der Struktur der katholischen Kirche in Polen wurde 1972 das Diözesangebiet Görlitz/Cottbus kirchenrechtlich von dem polnischen Erzbistum Breslau abgetrennt und wurde zur „Apostolischen Administratur“. Die Leitung der Administration wurde Bernhard Huhn (1921-2007) übertragen. Wie oben erwähnt, wurde im Jahr 1973 die St. Jakobs-Kirche in Görlitz zur Pro-Kathedrale aufgewertet.
1994 wurde Görlitz zum Bistum und Weihbischof Rudolf Müller (geb. 1931) zum ersten Bischof der Diözese. Er gab das Amt aus Altersgründer im Jahr 2006 auf. Ihm folgte ein Jahr später (2007) Konrad Zdarsa im Amt des Bischofs. Das Bistum ist verwaltungsmäßig in die drei folgenden Dekanate gegliedert: Cottbus-Neuzelle, Lübben-Senftenberg und Görlitz-Wittichenau

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bischofskirche
Die Bischofskirche des Bistums Görlitz ist die Kathedrale St. Jakobus.
Die Kathedrale ist die jüngste der 27 deutschen Bischofs- bzw. Erzbischofskirchen. Sie wurde in den Jahren 1898 bis 1900, also in nur rund 2 Jahren, als dreischiffige Hallenkirche im neugotischen Stil errichtet und im Jahr 1900 geweiht. Als Baumaterial diente vor allem Ziegelstein. Da die Kirche auf einer Anhöhe steht, ist sie bereits von weit her gut - das Stadtbild überragend - zu erkennen.

Ursprünglich war der Bau als Filialkirche (= Nebenkirche) der Pfarrei Hl. Kreuz gedacht. Aber im Jahr 1918, am Ende des ersten Weltkriegs, wurde die Kirche auf Anweisung des Breslauer Fürstbischofs Adolf Kardinal Bertram (1859-1945) zur Pfarrkirche der neu gegründeten Pfarrei St. Jakobus in Görlitz erhoben. Durch Artilleriebeschuss wurde die Kirche gegen Ende des Zweiten Weltkriegs erheblich beschädigt, ist aber heute wieder in ihrem ursprünglichen Zustand zu bewundern. Im März 1947 musste der deutsche Bischof die Bischofsstadt Breslau, zu dem Görlitz bis dahin gehört hatte, verlassen, um nach Görlitz zu gehen. Damit wurde Görlitz der „Exilssitz“ des früheren Bistums Breslau. Im Jahr 1972 wurde das Gebiet um Görlitz zur „Apostolischen Administratur“ erhoben und damit wurde die Kirche eine „Pro-Kathedrale“
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde im Jahr 1994 das Bistum Görlitz gegründet und die „Pro-Kathedrale“ St. Jakob wurde damit zur Bischofskirche und somit zur Kathedrale erhoben.
Der Görlitzer Bischof
Der amtierende Bischof der Diözese Görlitz ist Wolfgang Ipold. Er trat die Nachfolge von Konrad Zdarsa an, der am 8.7. 2010 von Papst Benedikt XVI. zum Nachfolger des seinerzeit zurückgetretenen Bischofs Mixa in Augsburg ernannt.wurde. Wolfgang Ipold wurde am 17. März 1954 in Gotha in der damaligen DDR geboren. Nach dem Abitur studierte er in Erfurt Philosophie und Theologie.Nach dem Abschluss seines Studiumswurde er am 30. Juni 1979 durch den Erfurter Bischof Hugo Aufderbeck im Erfurter Dom zum Priester geweiht und als Kaplan in Worbis eingestellt
Im Jahr 1983 ging er für zwei Jahre nachOst- Berlin in die Pfarrei Ss. Corpus Christi. Nach diesen zwei Jahren wurde er 1985 Kaplan in der Pfarrei St. Lorenz in Erfurt. Nach der Wende im Jahr 1992 wurde Ipolt Pfarrer in Nordhausen und 2001 wurde er Mitglied des Erfurter Domkapitels.
Im November 2004 wurde er Leiter des Erfurter Priesterseminars Außerdem erhielt er eine Dozentensteller an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Erfurt.
Am 18. Juni 2011 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Bischof von Görlitz. Die Bischofsweihe fand am 28. August 2011 in der Kathedrale St. Jakobus in Görlitz durch den Erzbischof von Berlin, Rainer Maria Woelki statt. Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Bischöfliches Ordinariat
Postfach 30 09 43
02814 Görlitz
Tel.: 03581 - 47 82 0
Fax: 03581 - 47 82 12
E-Mail: ordinariat@bistum-goerlitz.de

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