Bistum Dresden-Meißen

Kurze Übersicht
Das Bistum Dresden-Meißen mit Sitz in Dresden umfasst eine Fläche von 16.934 km². Insgesamt leben im Gebiet des Bistums rund 4,7 Mio. Menschen, von denen sich rund 1.475.000 zum katholischen Glauben bekennen. Das Bistum umfasst 114 Pfarreien. Die Ursprünge des Bistums gehen auf das Jahr 968 zurück.Die Bischofskathedrale ist die unter Kurfürst Friedrich August III. (1696-1763), als König von Polen August II., errichtete damalige Hofkirche St. Trinitatis in Dresden. Der Baumeister der Kirche war der Italiener Gaetano Chiaveri (1689-1770). Schutzpatron des Bistums ist der heilige Benno von Meißen (Gedenktag: 16. Juni).

Eine Besonderheit des Bistums sind die 60.000 Sorben, die in den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz leben, von denen ca. 15 000 katholisch sind. Gerade die katholischen Sorben haben mit der Ausübung ihres Glaubens sehr viele alte Bräuche lebendig erhalten. Ihre Gottesdienste feiern die Sorben in ihrer sorbischen Muttersprache. Der amtierende Bischof der Diözese ist seit dem 27. August 2016 Heinrich Timmerevers.

In Deutschland hat die Katholische Kirche rund 23,3 Millionen Mitglieder, während alle Evangelischen Landeskirchen (EKD) zusammen über rund 21,5 Millionen Mitglieder verfügen. Insgesamt gibt es in Deutschland sieben Erzbistümer und zwanzig Bistümer, also 27 Diözesen. Es sei außerdem erwähnt, dass es in Deutschland rund 24.500 katholische und 26.000 evangelische Kirchen - bei ca. 2.000 Moscheen gibt.

Kleiner geschichtlicher Abriss
Das Bistum Meißen wurde bereits im Jahr 968 gegründet. Im Zuge der Reformation hörte das katholische Bistum 1581 auf zu existieren. Papst Benedikt XV. (1854-1922) errichtete 1921 mit der Apostolischen Konstitution „Sollicitudo omnium ecclesiarum" das Bistum Meißen mit dem Sitz in Bautzen wieder.

Nach 1945 hatte sich die Zahl der im Bistum Meißen lebenden Katholiken durch die Flüchtlinge aus den ehemaligen deutschen Siedlungsgebieten im Osten mehr als verdoppelt. Infolgedessen wurden zahlreiche neue Pfarreien und Seelsorgerstellen eingerichtet. 1969 berief Bischof Otto Spülbeck (1904-1970) die zweite Diözesansynode ein, für die er bei Papst Paul VI. (1897-1978) eine päpstliche Dispens erwirkt hatte. Mit dieser wurde erstmals die Teilnahme von Laien an einer Bistumssynode ermöglicht. Die Kirchenversammlung fasste verschiedene Beschlüsse zur Umsetzung der Intentionen des Zweiten Vatikanischen Konzils auf der Bistumsebene. In der Berliner Bischofskonferenz stießen diese fortschrittlichen Intentionen auf den Widerstand vieler Bischöfe. Trotzdem führte, als Spülbeck 1970 plötzlich verstarb, sein Nachfolger Gerhard Schaffran die Synode in dessen Geist zu Ende. Im Jahr 1979 wurde die Bezeichnung des Bistums in Dresden-Meißen geändert, und im Jahr 1980 verlegte Bischof Gerhard Schaffran (1912-1996) den Bischofssitz nach Dresden.
Seit seiner Wiedererrichtung im Jahr 1921 war das Bistum direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt. Allerdings wurde es im Jahr 1994 durch Papst Johannes Paul II. (1920 -2005) dem Erzbistum Berlin als zuständige Kirchenprovinz zugeordnet. Der Erzbischof von Berlin besitzt aber nur sehr eingeschränkte Rechte, die vor allen liturgischer Art sind.

Öffentlicher Bistumshaushalt
Über den Öffentlichen Bistumshaushalt laufen u.a. die Kirchensteuer und eine Reihe von staatlichen Leistungen. Die Bilanzen dieses Haushalts sind öffentlich zugänglich bzw. werden vom Bistum veröffentlicht. Dieser Haushalt wird meistens von einem Gremium kontrolliert, in dem sich auch katholische Laien befinden.

Bischöflicher Stuhl

Unter diesem Begriff versteht man Teile des Eigentums eines Bistums bzw. Erzbistums, das nahezu steuerfrei ist. Eine Kontrolle üben der Bischof selbst und einige bischöfliche Institutionen - wie der Vermögensverwaltungsrat - aus. Dieses Vermögen wurde innerhalb vieler Jahre durch Schenkungen, Erbschaften, Stiftungen oder Aktien erworben. Auch Immobilien, Ländereien, Wälder, Brauereien, Banken oder Akademien und deren Erträge, wie z.B. Zinsen zählen dazu. Der Bischöfliche Stuhl ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist gegenüber staatlichen Institutionen nicht auskunftspflichtig.

Vermögenshaushalt des Bistums
Der Vermögenshaushalt des Bistums ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufsicht führt ein so genannter Kirchensteuerrat, der seine Aufsicht aber meist an den Diözesanverwaltungsrat delegiert hat. Die Vermögenswerte bleiben gegenüber anderen Personen geheim, und es besteht gegenüber dem Staat und seinen Institutionen keine Auskunftspflicht. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.

Vermögenshaushalt des Domkapitels
Der Vermögenshaushalt des Domkapitels ist ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die dem Staat gegenüber nicht auskunftspflichtig ist und deren Vermögenswerte teilweise geheim sind. Zudem besteht nur eine eingeschränkte Steuerpflicht.
Die Aufsicht führt das Domkapitel, das z.B. auch dem Papst Vorschläge für die Wahl eines neuen Bischof machen kann.
Es gibt Schätzungen, dass einige deutsche Bistümer bzw. Erzbistümer über ein Vermögen, auch in Form von Ländereien oder Immobilien, von einigen Milliarden Euro verfügen - darin sind nicht die Werte von Domen, Kirchen u.ä. eingerechnet.

Die Bischofskirche
Die Bischofskirche des Bistums Dresden-Meißen ist die Kathedrale St. Trinitatis in Dresden. Die Bischofskathedrale ist die unter dem Kurfürsten Friedrich August III. (1696-1763), als König von Polen August II., errichtete damalige katholische Hofkirche St. Trinitatis in Dresden. Der Baumeister, der im Stil des Dresdner Rokoko in den Jahren 1739 bis 1755 errichteten Kirche, war der Italiener Gaetano Chiaveri (1689-1770). Am 29. Juni 1751 wurde die Kirche vom Apostolischen Nuntius in Polen, Erzbischof Albert von Archinto, eingeweiht.
Auf der das Kirchenschiff umgebenden Balustrade, befinden sich insgesamt 78 Heiligenstatuen. Am Turm der Kirche stehen die vier figürlichen Allegorien von Glauben, Liebe, Hoffnung und Gerechtigkeit. Diese wurden von dem italienischen Bildhauer Lorenzo Mattielli (1687-1748) aus Vincenza geschaffen. Im Verlauf der verheerenden Luftangriffe auf Dresden vom 13. bis 15. Februar 1945 wurde die Kirche erheblich beschädigt. Der Wiederaufbau der Kirche war erst 1965 abgeschlossen. Im selben Jahr wurde sie zur Kon-Kathedrale (Mit-Kathedrale) erhoben. Nach dem Umzug des Bischofssitz von Bautzen nach Dresden im Jahr 1980 ist die Kirche seitdem die Bischofskirche (Kathedrale) des Bistums Dresden-Meißen. Aber nach der Verlegung des Bischofssitzes nach Dresden im Jahr 1980 ist der Dom in Bautzen eine Konkathedrale des Bistums Dresden-Meißen.

Der Bischof von Dresden-Meißen
Der amtierende Bischof des Bistums ist Heinrich Timmerevers.
Er wurde am 25. August 1952 in Nikolausdorf im Landkreis Landkreis Cloppenburg als zweites von sechs Kindern des Landwirts Josef Timmerevers und seiner Ehefrau Maria, geb. Schmidt geboren. Sein Abitur legte er 1972 Abitur am Clemens-August-Gymnasium in Cloppenburg ab. Danach hatte er bis 1977 in Münster und Freiburg/Br. Theologie studiert 1978 war er in das Bischöfliche Priesterseminar Münster eingetreten und erhielt am 7. Januar 1979 die Diakonenweihe durch Bischof Heinrich Tenhumberg aus Münster Sein 1979 Diakonatsjahr absolvierte er 1979 in Olfen, St. Vitus Am 25. Mai 1980 wurde er durch Bischof Dr. Reinhard Lettmann im Dom zu Münster zum Priester geweiht Anschließend war er als Vikar an der Pfarrkirche St. Vitus, Visbek tätig Zwischen 1984 und 1990 war er Subdirektor am Bischöflichen Theologenkonvikt Collegium Borromäum Münster und als Domvikar an der Domkirche zu Münster tätig. Elf Jahre und zwar von 1990 bis 2001 war Heinrich Timmerevers Pfarrer in St. Vitus, Visbek und ab 2000 zusätzlich Pfarrverwalter der Gemeinde St. Antonius, Visbek-Rechterfeld Am 6. Juli 2001 hatte Papst Johannes Paul II. ihn zum Weihbischof in Münster und zum Titularbischof von Tulana ernannt Am 29. April 2016 erfolgte seine Ernennung zum 50. Bischof des Bistums Dresden-Meißen und am 27. August 2016 erfolgte seine feierliche Einführung als Bischof.

Besoldung des Bischofs
Aufgrund des "Hauptschlusses der außerordentlichen Reichsdeputation" (Reichsdeputationshauptschluss) vom 27. April 1803 - nach den vorangegangenen Enteignungen der Kirchen unter Napoleon - zahlt der deutsche Steuerzahlen noch heutzutage ca. 500 Millionen Euro als Entschädigung an die beiden großen Kirchen - unabhängig von der Kirchensteuer.
Davon werden u.a. die Bischöfe bzw. Erzbischöfe sowie die Weihbischöfe besoldet. Die Höhe dieser Besoldung entspricht in etwa der eines Staatssekretärs in einem Bundes- oder Landesministerium.

Bischöfliches Ordinariat
Käthe-Kollwitz-Ufer 84
01309 Dresden
Tel.: 0351 – 3364 - 600

Neuen Kommentar hinzufügen