Kármán-Linie
Die Kármán-Linie ist eine theoretische Grenze in einer Höhe von 100 km über N.N (Normal Null = Meereshöhe), die die Erdatmosphäre von Weltraum und damit die Luftfahrt von der Raumfahrt abgrenzt. Das bedeutet, dass ab etwa dieser Höhe die Atmosphäre nicht mehr ausreicht, um einen nennenswerten dynamischen Auftrieb bei einem Flugobjekt zu erzeugen. Die USAF (United States Air Force) definiert die Linie jedoch bereits bei 80 km, während Kármáns errechneter Wert bei rund 84 km liegt.
Diese Grenze wurde in den 1950er-Jahren von der nicht staatlichen Fédération Aéronautique Internationale (FAI) beschlossen und nach dem in Budapest geborenen Luftfahrttechnikers Theodore von Kármán (1881-1963) benannt, der entscheidend an ihrer Definition mitgewirkt hatte. Die FAI wurde am 14. Oktober 1905 in Paris gegründet und hat seit 1999 ihren Sitz in Lausanne in der Schweiz. Die gegen Ende des Zweiten Weltkriegs eingesetzte so genannte deutsche "Vergeltungswaffe“ V2 war übrigens das erste von Menschen geschaffene Objekt, das über die Kármán-Linie hinaus geflogen war.
Die gesamte Erdatmosphäre besitzt eine Masse von rund 5,13 · 1018 kg, was zu einem mittleren Druck von 1.013 hPa (Hektopascal) auf der Höhe Null (N.N.) führt. In einer Höhe von 100 km beträgt der Atmosphärendruck dann nur noch 0,29 bar. Dabei sind 1 Pa = 1 Newton pro Quadratmeter (1 N/m²) und 1 bar = 10 5 Pa. Grüne Polarlichter entstehen etwa in einer Höhe um 100 km während rote in einer Höhe von 200 km und darüber hinaus entstehen. Nicht zuletzt daran erkennt man, dass der luftleere Raum nicht jenseits der Kármán-Linie beginnt, sondern erst in einer Höhe von etwa 1.000 km. Für die Abgrenzung der Lufthoheit eines Staates vom hoheitsfreien Weltraum ist die Kármán-Linie bisher völkerrechtlich nicht verbindlich anerkannt. Es sei jedoch erwähnt, dass z.B. Österreich die Kármán-Linie als die obere Grenze ihres Luftraums ansieht.
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