Kiel: Anreise und Verkehr

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines, Verkehrsregeln

Straßenanbindungen
Kiel ist über die Bundesautobahnen A 210 und A 215 an das Autobahnnetz (A 7) angebunden. Zudem verlaufen die beiden Bundesstraßen B 76 und B 202 durch das unmittelbare Stadtgebiet. Außerdem kommen noch die Bundesstraßen B 4, B 502 und B 503 sowie die B 404/A 21 hinzu, die auf dem Stadtgebiet enden bzw. beginnen. Kiel ist auch Ausgangs- bzw. Endpunkt einer neuen touristischen Fährstraße, welche im Mai 2004 eröffnet wurde. Diese Straße führt von Kiel nach Bremervörde und verbindet etwa 50 verschiedene Fähren, Maritim-Museen, Schleusen, Brücken, Schleusen sowie Sperrwerke miteinander.

Einige Verkehrsregeln
Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland. Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen. Aber erfahrungsgemäß bieten die folgenden Verkehrsregeln auch einheimischen Verkehrsteilnehmern einige Hinweise auf bisher nicht gekannte Regeln.

Höchstgeschwindigkeiten
In Kiel besteht - wie in allen geschlossenen Ortschaften in ganz Deutschland - für Kraftfahrzeuge generell eine
Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h. In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen sind, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.

Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet. Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer. Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“. Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet.
Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.

Promillegrenzen
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.

Weitere Regeln, Fahrräder, Hunde
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO).
Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO). Inline-Skater oder Skateboarder müssen den Gehweg benutzen und dürfen nicht auf dem Radweg oder der Straße fahren.

Fahrradfahrer müssen einen Fahrradweg dann benutzen, sofern er mit einem blauen Schild (Verkehrszeichen 237) gekennzeichnet ist, ansonsten dürfen sie auch die Straße benutzen.
Wo kein Verkehrsschild die Geschwindigkeit regelt, gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen nur für Kraftfahrzeuge innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften. Radfahrer dürfen daher hier so schnell fahren, wie sie wollen.
Sofern jedoch beschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen, haben sich auch Radfahrer daran zu halten, ansonsten wird ein Bußgeld fällig. Die Regeln für Unfallflucht nach § 142 StGB gelten auch für Fußgänger und Radfahrer.

Fahrradstraßen
Eine Fahrradstraße ist prinzipiell dem Radverkehr vorbehalten. Dadurch sollen Behinderungen und Gefährdungen für Radfahrer vermieden werden, die hier auch beispielsweise nebeneinander fahren dürfen.
Ohne Zusatzschilder dürfen hier Kraftfahrzeuge nicht verkehren. Aber mittlerweile gibt es in vielen Städten Fahrradstraßen, die auch von Autos und Motorrädern befahren werden dürfen. Ein Zusatzschild erlaubt dies. Aber sie sind hier nur geduldet. Vorrang hat auch dann der Radverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrkehrsteilnehmer 30 km/h.

Umweltzonen
In zahlreichen deutschen Städten wurden Umweltzonen eingerichtet und durch entsprechende Schilder am Beginn und Ende ausgewiesen. Sie dürfen nur von Kfz. mit einer entsprechenden Plakette befahren werden.
Mit weiteren Einschränkungen besonders für Dieselfahrzeuge ist zu rechnen. Die Umweltzonen und Verbote für Dieselkraftwagen gelten auch für Besucher aus dem Ausland.

Flughäfen

Flughafen Kiel
www.flughafen-kiel.de
Bis Ende Oktober 2006 wurde der Flughafen Kiel für Linienflüge verwendet. Wegen unzureichender Auslastung wurde dieser aber eingestellt. Wer also nach Kiel mit dem Flugzeug anreisen will, wird auf die internationalen Flughäfen Hamburg-Fuhlsbüttel und Lübeck-Blankensee zurückgreifen müssen. Diese liegen nicht mehr als etwa eine Autostunde von der Stadt entfernt.

Züge

Kiel ist fester Bestandteil des Eisenbahnnetzes, auch wenn der Großteil der Fernzüge, die aus Süden kommen, bereits in Hamburg enden. Über zwei Bahnhöfe verfügt Kiel. Diese sind der Hauptbahnhof und der Bahnhof Suchsdorf. Letzterer ist aber touristisch nicht interessant, weil hier nur Züge aus Flensburg halten und der Bahnhof zudem außerhalb des Zentrums liegt. Im Fernverkehr bestehen tägliche Verbindungen vom/zum Kieler Hauptbahnhof mit dem ICE in Richtung

  • Dortmund–Köln
  • Frankfurt–Stuttgart
  • Frankfurt–Basel–Zürich
  • Berlin–Leipzig–München

Folgende oft stündliche Regionalverbindungen verlaufen ebenfalls über Kiel

  • Eckernförde–Flensburg
  • Rendsburg–Husum
  • Neumünster–Hamburg
  • Eutin–Lübeck

Busse

Busse der Kieler Verkehrsgesellschaft (KVG) bedienen den städtischen öffentlichen Personennahverkehr. Mit der deutschen Hauptstadt Berlin ist Kiel mit Bussen von Flixbus verbunden.

Schiff und Fähre

Von/bis Kiel verkehren täglich Passagierfähren nach/von

  • Göteborg
  • Oslo
  • Klaipėda

Zudem gibt es Frachtfähren nach

  • Sankt Petersburg
  • Kaliningrad

Über eine so genannte Förderschifffahrt sind die durch die Kieler Förde getrennten Kieler Teile Ost- und West miteinander verbunden.

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