Schweden: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selbst finanzieren zu können.

Deutsche Staatsangehörige können mit Reisepass, Personalausweis, vorläufigem Reisepass oder vorläufigem Personalausweis nach Schweden einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich. Für alleine oder in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige gibt es keine besonderen Vorschriften. Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise und für die Dauer des Aufenthalts gültig sein. Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa- Abteilung der Botschaft von Schweden
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel:: +49 - (0)30 - 50 50 60

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz

Siehe unter Vertretungen von Schweden in Österreich bzw. Vertretungen von Schweden in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Es gibt keine Einschränkungen für die Ein- und Ausfuhr von Devisen.

Warenein- und -ausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Tieren verboten, die nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützt sind. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Die Höchstmengen für die zollfreie Wareneinfuhr betragen pro EU-Bürger (über 20 Jahre) 1 l Spirituosen über 22 Volumenprozente oder 6 l Wein bzw. Likör über 15 Volumenprozente, 26 l Wein und 32 l Bier. Personen über 18 Jahre dürfen 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak zollfrei einführen. Die Dosis wird weiter erhöht, um bis 2004 auf die vollen in der EU-Zone geltenden Höchstmengen anzusteigen. Für Reisende aus Nicht-EU-Ländern gelten geringere Mengen. Die Einfuhr von Waffen aller Art, auch Tränengas und Springmesser, ist genehmigungspflichtig.

Wie kommt man nach Schweden?

Am schnellsten gelangt man mit dem Flugzeug nach Schweden. Internationale Flughäfen befinden sich in Stockholm, Göteborg und Malmö. Es gibt Direktflüge mit Finnair, SAS oder Lufthansa nach Stockholm-Arlanda oder Göteborg-Landvetter, die täglich verkehren. Aber auch mit dem Kfz. ist Schweden unter Zuhilfenahme einer Fähre gut und bequem zu erreichen.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Zahlreiche kleinere Flugplätze dienen den innerschwedischen Verbindungen.

Bahn
Das Eisenbahnnetz umfasst rund 11.000 km.

Bus
Es gibt zahlreiche innerstädtische Buslinien, und sehr gute Überlandbusse, die Städte und Ortschaften miteinander verbinden. Einige Städte in Schweden werden von Linienbussen aus Deutschland angefahren. Vom zentralen Busbahnhof in Stockholm fahren Fernbusse in alle Teile des Schwedens.

Straßen
Schweden besitzt ein meist hervorragend ausgebautes Straßennetz von rund 98.000 km mit rund 1.450 km Autobahn.

Mietwagen
In allen größeren Städten Schwedens lassen sich Mietwagen mieten.

Fährverbindungen
Es gibt mehrere internationale Fährverbindungen und Fährverbindungen zu den schwedischen Inseln, wie Öland oder Gotland.

Verkehrsregeln

In Schweden herrscht Anschnallpflicht. Auch tagsüber muss immer mit Abblendlicht gefahren werden. Das Laufenlassen des Motors bei Leerlauf ist in vielen Orten verboten oder auf wenige Minuten begrenzt. Der Führerschein ist immer mitzuführen. Eine grüne Versicherungskarte ist keine Pflicht, jedoch zu empfehlen. Ab 20 Meter vor und bis 5 m nach einer Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel darf nicht angehalten werden. Straßenbahnen haben immer Vorfahrt.

Höchstgeschwindigkeiten
Die Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in Schweden sehr strikt kontrolliert, bei Überschreitung drohen hohe Strafen. Auf Europastraßen (E) gilt als Höchstgeschwindigkeit 110 km/h, auf den blau beschilderten Reichsstraßen (RV) gilt 90 km/h, in Orten 50 bzw. bei entsprechender Beschilderung 30 km/h.

Promillegrenze
Die Alkoholgrenze im Straßenverkehr liegt bei 0,2 Promille. Es drohen hohe Strafen bei Überschreitung - bis hin zu Haftstrafen.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Schweden lautet:

S

Fremdenverkehrsamt

VisitSweden Touristeninformation
Stortorget 2-4
831 30 Östersund
aus Deutschland:
Tel: 0049 - 069 - 2222 3496

Hinweis
Der folgende Link ermöglicht es Ihnen, sich unter dem Angebot zahlreicher Ferienhäuser in Schweden, das passende Ferienhaus auszuwählen.

Landeswährung

Die Landeswährung von Schweden ist die:
Schwedische Krone = 100 Öre.

Obwohl Schweden zur EU gehört, wurde es auf Grund einer Volksabstimmung im September 2003 nicht Mitglied in der Währungsunion mit der gemeinsamen Währung des EURO (€).

Gefährdungen / Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000

Aktuelle Warnhinweise:
www.auswaertiges-amt.de

Kommentare

Nüsslein (nicht überprüft), Mi., 24.04.2024 - 08:46

Hi, das ist ein guter Service mit dem Link auf Ferienhäuser, da wir im Juni eine Schwedenrundfahrt machen wollen

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