Belgien: Politisches System

Inhaltsverzeichnis

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  1. Nationalhymne
  2. Nationalflagge

Belgien ist eine konstitutionelle Monarchie mit einem parlamentarischen Regierungssystem. An der Spitze des Staates steht der König. Auf Bundesebene wird die gesetzgebende Gewalt gemeinsam vom König, der Abgeordnetenkammer (150 Mitglieder) und dem Senat (71 Mitglieder) ausgeübt. Die Exekutivgewalt (Vollziehungsgewalt) liegt in den Händen des Königs und der Minister. Der König kann das Bundesparlament auflösen. Das Parlament kann die Bundesregierung zum Rücktritt zwingen, indem die Abgeordnetenkammer einen Misstrauensantrag billigt und dem König einen neuen Ministerpräsidenten vorschlägt.

In der Verfassungsreform von 1993 wurde zur endgültigen Befriedung der langjährigen kulturellen Konflikte zwischen den französisch sprechenden Wallonen und den niederländisch sprechenden Flamen eine weitgreifende Dreigliederung des Staatengebildes Belgien eingeführt. Das Land ist seitdem ein Bundesstaat bestehend aus drei Regionen: Großraum Brüssel, Flandern und Wallonien. Es gibt analog dazu eine Dreigliederung in "Sprach-Gemeinschaften" (Flämische, Französische und Deutschsprachige Gemeinschaft). Dennoch vertiefen sich die Gräben zwischen den Flamen im Norden und den im Süden lebenden und Französisch sprechenden Wallonen. Der Bund, die Regionen und die Gemeinschaften verfügen über getrennte Parlamente mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Letztere überschneiden sich auch territorial in ihren Zuständigkeiten.

  • Die Föderalregierung ist vorwiegend für Justiz-, Sozial-, Außen- und Verteidigungspolitik zuständig.
  • Raumordnung, Wissenschaft, Öffentlichkeitsarbeit, Landwirtschaft, Wohnungspolitik, Wasser, Energie, Wirtschaft, Beschäftigung, Verkehr und Umweltschutz liegen in der Zuständigkeit der Regionalregierungen. Diese sind auch für die Außenbeziehungen zuständig, somit auch gegenüber den EU-Ministerräten, sofern es innerhalb deren Kompetenzen liegt. Da Belgien der EU gegenüber nur mit einer Stimme auftreten darf, müssen sich die jeweils zuständigen belgischen Institutionen auf eine gemeinsame Position verständigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss sich Belgien der Stimme enthalten
  • Für Bildung, personenbezogene Angelegenheiten des Sozialwesens, Sprache und Kultur sind die Gemeinschaften zuständig.

Die offizielle Bezeichnung des Landes lautet:

Koninkrijk België (Niederländisch)
Royaume de Belgique (Französisch)

Nationalhymne



Der Legende nach wurde die Nationalhymne von Belgien im Jahr 1830 (dem Jahr der Revolution in Belgien, welche zur Unabhängigkeit führte) von dem jungen Revolutionär und Schauspieler Alexandre Dechet (genannt Jenneval) geschrieben. Sie wurde im gleichen Jahr von François van Campenhout vertont. Jenneval wurde im Laufe des Unabhängigkeitskrieges getötet. Sie wurde im Jahr 1830 die offizielle Hymne des Landes. Im Jahr 1860 wurde sie überarbeitet. Dabei wurden die Angriffe auf das Holländische Königshaus beseitigt. Offizieller Text ist seit 1921 nur die letzte Strophe der Version von 1860, allerdings sind die anderen auch bekannt und werden gesungen.

In Französisch In Fämisch In der deutschen Übersetzung
Ô Belgique, ô mère chérie,
À toi nos cœurs, à toi nos bras,
À toi notre sang, ô Patrie !
Nous le jurons tous, tu vivras !
Tu vivras toujours grande et belle
Et ton invincible unité
Aura pour devise immortelle :
« Le Roi, la Loi, la Liberté ! »
O dierbaar België, O heilig land der vaad’ren!
Onze ziel en ons hart zijn u gewijd!
Aanvaard ons kracht en het bloed van onze aad’ren,
Wees ons doel in arbeid en in strijd!
Bloei, o land, in eendracht niet te breken;
Wees immer U zelf en ongeknecht,
Het woord getrouw, dat Ge onbevreesd moogt spreken:
„Voor Vorst, voor Vrijheid en voor Recht!“

O Belgien, o teure Mutter, Dir gehören
unsere Herzen, unsere Arme!
Dir gehört unser Blut, Vaterland!
Alle schwören wir Dir: Du wirst leben!
Groß und schön wirst Du immer leben
und der Wahlspruch Deiner
unverbrüchlichen Einheit wird heißen:
Für König, Recht und Freiheit! (3x)

Nationalflagge

Die Nationalflagge (Landesfahne) von Belgien wurde am 23. Januar 1831 angenommen, kurz nachdem Belgien in der Revolution von 1830 seine Unabhängigkeit von den Niederlanden erlangt hatte.

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