Usbekistan: Reiseinfos

Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Ein Visum für Usbekistan ist erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der GUS (mit Ausnahme der Staatsangehörigen von Kirgisien, Tadschikistan und Turkmenistan, die ein Visum benötigen).
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Tagen müssen sich Ausländer (Diplomaten ausgenommen), die nicht in einem Hotel wohnen und dort gemeldet sind, bei dem OWiR (Einwohnermeldeamt) des jeweiligen Stadtbezirks anmelden. Die Registrierungsquittung ist Voraussetzung für die Buchung von Flügen bzw. Fahrkarten für Reisen im Landesinneren und muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Touristen, die sich am selben Ort weniger als drei Tage aufhalten, sind von der Anmeldepflicht an diesem Ort befreit. Für eine Anmeldung für einen Zeitraum von bis zu einem Monat beträgt die Anmeldegebühr 20 US-Dollar.
Für die Erteilung von Visa ist in Deutschland zuständig:

Botschaft der Republik Usbekistan
Perleberger Str. 62
10559 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 3940980

Landeswährung, Zollbestimmungen

Landeswährung
Die Landeswährung von Usbekistan ist der:
Sum (UZS) = 100 Tiyin.

Die Währung wurde am 1. Juli 1994 eingeführt und löste den russischen Rubel ab.

Zollbestimmungen
Die Einfuhr von Devisen nach Usbekistan ist in unbeschränkter Höhe möglich. Über die Höhe des Betrags muss bei der Einreise eine Zollerklärung ausgefüllt werden. Eine Überschreitung der Summe der seinerzeit eingeführten ausländischen Devisen ist nur unter Vorlage einer Bestätigung der Zentralbank der Republik Usbekistan oder einer bevollmächtigten Bank möglich.
- Unbeschränkte Einfuhr von Landeswährung.
- Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung. Bei der Einfuhr von Bargeld in Fremdwährung im Wert von mehr als US $ 5.000 wird eine Gebühr von 2% erhoben.

Waren, Zollbestimmungen

Günstige Waren, Souvenirs
Usbekistan ist bekannt für seine kostbaren orientalischen Teppiche, die hauptsächlich in Buchara und Chiwa angefertigt werden, sowie für schöne Seidenstoffe. Weiterhin zählen Holzarbeiten, Schatullen, Keramiken, Kupfer- und Messingarbeiten sowie Gewürze zu den landestypischen Waren.

Zollbestimmungen
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten, zudem gilt die international übliche Begrenzung der Einfuhr von Tabak und Alkohol. Die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren ist verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Ausfuhr von Antiquitäten, die älter als 50 Jahre sind, ist verboten.

Usbekistan Taschkent Bazar

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Usbekistan ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher selten verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht nur ein geringes Risiko. Nahezu alle Infektionen erfolgen mit der Malaria tertiana.
  • Borreliose, die durch Zecken übertragen wird.
  • Chagas-Erkrankung
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis, die durch Zecken übertragen wird.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Tetanus
  • Tollwut, insbesonders durch zahlreiche herrenlose Hunde.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Usbekistan werden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten empfohlen:

  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - gilt nur für Risikoreisende, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist keine Malariaprophylaxe erforderlich, aber es sollte ein "Stand-By-Präparat" mit sich geführt werden.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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