Währung und Wechselkurs

Die Währung in den Palästinensischen Autonomiegebieten ist die Währung von Israel . Das ist der

Neue Israelische Shekel (1 Shekel = 100 Agorot).

Der "Neue israelische Schekel" (NIS) wurde am 4. September 1985 eingeführt und ersetzte den alten Schekel im Verhältnis 1:1000. Am 24. Februar 1980 hatte dieser das Israelische Pfund im Verhältnis 1:10 abgelöst. Die Umstellung erfolgte wegen der hohen Inflationsrate in den 1980er Jahren. Die folgenden Geldscheine sind gültig und im Umlauf:

  • 20
  • 50
  • 100
  • 200 NIS

Eine eigene Währung gibt es in den Palästinensischen Autonomiegebieten bisher nicht. Die Banken im Gebiet sind im israelischen Bankensystem fest verankert und nutzen deren Bankleitzahlen und deren Zahlungsverkehr. Radikale Palästinenser-Organisationen fordern zwar die Auflösung der Zoll- und Währungsunion mit Israel. Dies aber hätte für die angeschlagene Wirtschaft in Westjordanland und Gazastreifen katastrophale Folgen, weshalb dies auch von der Autonomiebehörde zunächst abgelehnt worden ist. Seit 2010 indes gibt es Pläne für eine eigene palästinensische Währung, die nach der Unabhängigkeit eingeführt werden soll. Diese soll dann Pfund heißen.

Als eine Zweitwährung wird im Westjordanland der jordanische Dinar verwendet. Er greift vor allem bei Brief- und Stempelmarken, Brautpreis und auch Vorschreibung von Abgaben. Verträge werden ab und zu auch in US-Dollar geschlossen.

Wechselkurs

Einen Währungsrechner finden Sie hier: www3.forium.de

Bankautomaten

In den Autonomiegebieten gibt es nur wenige Bankautomaten, die auch für europäische Karteninhaber zu nutzen sind. Diese liegen bspw. in Ramallah (HSBC und Palestine Bank) und bieten zusätzlich eine Wahlmöglichkeit für die gewünschte Währung.

Diplomatische Vertretungen

Diplomatische Mission in Deutschland

Deutsche Vertretungen

Vertretungsbüro der Bundesrepublik Deutschland in Ramallah (Westjordanland)
13, Berlin Street
Ramallah
Tel.: 00972 / 2 297 76 30
Fax: 00972 / 2 298 47 86
E-Mail: info@ramallah.diplo.de
Website: http://www.ramallah.diplo.de
Postadresse:
Representative Office of the Federal Republic of Germany
P.O. Box 25166
Jerusalem 97300
Israel

Verbindungsbüro Gaza (Gazastreifen)
10, El Nasre Street
Gaza-Stadt
Tel.: 00972 / 8 282 55 84
Fax: 00972 / 8 284 48 55
E-Mail: ger.rep.gaza@palnet.com

Ein- bzw. Ausreisebestimmungen

Einreise und Visa

Eine direkte Einreise in die Palästinensischen Autonomiegebiete ist nicht möglich. Einreisen kann man nur über Jordanien, Ägypten oder Israel. Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise über Israel die unkomplizierteste Art und Weise, die Palästinensischen Autonomiegebiete zu besuchen. Dabei gelten folgende Richtlinien:

Visa
Touristen aus den folgenden Staaten erhalten bei der Einreise nach Israel von den israelischen Behörden kostenlos ein Visum: Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Kanada, Zentralafrikanische Republik, sowie Italien, Neuseeland, San Marino, Spanien, Südafrika, und Uruguay.
Dies gilt auch für Touristen der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie nach dem 1.1.1928 geboren wurden, also nicht an NS-Verbrechen beteiligt sein konnten. Touristen aus Deutschland, die vor dem 1.1.1928 geboren wurden, erhalten ebenfalls ein gebührenfreies Visum, das jedoch vor der Abreise aus dem Heimatland bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Israels in Deutschland beantragt werden muss. Der Aufenthalt ist auf drei Monate begrenzt und der Reisepass muss bei der Einreise noch länger als 6 Monate gültig sein. Staatsangehörige der Irischen Republik (Eire) erhalten bei der Einreise ebenfalls ein Visum, müssen aber dabei eine entsprechende Gebühr entrichten.

Passangelegenheiten

Wer einen palästinensischen Personalausweis beantragen möchte, erhält diesen zwar auf palästinensischen Ämtern. Vergabe und Widerruf der Identifikationsnummer aber gehen über Israel. Nur auf Basis der erwähnten ID darf am Passamt ein palästinensischer Reisepass ausgegeben werden, der dann fünf Jahre gültig ist. Um ihn an der Grenze benutzen zu können, müssen aber erst noch die Passdaten an das israelische Innenministerium übertragen werden.

Ein- und Ausfuhr

Angemeldet werden muss die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln im Gegenwert von insgesamt 80.000 Schekel. Zu solchen Geldmitteln gehören Bargeld, Bar- und Reiseschecks. Das dafür geltende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch angefordert werden unter 00 97 22 / 65 87 777.
Wer ein Fahrzeug aus touristischen Zwecken ins Land einführt, muss es zwingend auch wieder ausführen. Andernfalls hat der Fahrzeughalter das Auto in Israel zu verzollen.

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Allgemeines, Giftschlangen

In den Palästinensischen Autonomiegebieten gibt es nur Ansätze eines Gesundheitssystems, das einem Vergleich mit europäischen Standards absolut nicht standhält. Im Falle ernsthafter gesundheitlicher Probleme sollte man daher nach Israel ausreisen, um sich dort behandeln zu lassen. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass es in den Autonomiegebieten eine Reihe von Giftschlangen gibt, deren Bisse durchaus lebensbedrohlich sein können. Im Falle eine Bisses ist eine ärztliche Behandlung - möglichst in Israel - unabdingbar.

Infektions-Erkrankungen

In den Palästinensischen Autonomiegebieten ist, mit Ausnahme der Leishmaniose, kaum mit in Deutschland bzw. Nordeuropa nicht auch verbreiteten Erkrankungen zu rechnen. Es ist unter dieser Prämisse mit den folgenden Infektionskrankheiten zu rechnen:

  • Leishmaniose
  • Hepatitis A und B
  • Tollwut
  • Zeckenbissfieber
  • Diverse Darminfektionen hervorgerufen durch Erreger wie Salmonellen, Shigellen, Amöben, Lamblien oder Würmer

Impfempfehlungen
Eine Impfpflicht besteht für Einreisende nicht. Aber es werden folgende Impfungen, die übrigens beispielsweise auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz erfolgen sollten, empfohlen:

  • Diphtherie
  • Hepatitis A und B
  • Polio
  • Tetanus
  • Typhus

Impfpflicht
Eine Impfpflicht besteht für Einreisende nicht.

Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de

Verkehrswesen

Einreise

Die Einreise in die Palästinensischen Autonomiegebiete erfolgt entweder über Israel, Jordanien oder Ägypten.

Mit dem Flugzeug
Wer mit dem Flugzeug in die Palästinensischen Autonomiegebiete einreisen will, kann das derzeit nur über Israel tun, und zwar vom internationalen Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv. Über Ost-Jerusalem geht es weiter ins Westjordanland. In den Gazastreifen geht es auch über Israel – über den Grenzübergang Beit Hanour (Erez). Möglich, wenn auch umständlicher, geht es über die Flughäfen in Jordanien und Ägypten ins Westjordanland und in den Gazastreifen.
Von den palästinensischen Flughäfen ist der Yasser Arafat Airport bei Rafah unbrauchbar, während der frühere jordanische Flughafen Kalandia bei Ramallah als Flughafen Atarot-Jerusalem von Israel beansprucht wird und sei 2001 gesperrt ist. Der israelische Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv darf von Palästinensern nicht mehr benutzt werden. Die Flugreisenden aus dem Westjordanland können die Gebiete nur vom jordanischen Königin-Alia-Flughafen verlassen. Wer über die Allenby-Brücke ein- oder ausreist sollte mit einem verlorenen Reisetag rechnen.
Um diese Situation zu erleichtern, wurde bei den Friedensverhandlungen vorgeschlagen, den Flughafen Kalandia den Palästinensern zu über- oder ihnen einen eigenen Ausgang ins Autonomiegebiet zukommen zu lassen, um ihnen auf diese Art direkte Auslandsflüge zu ermöglichen.

Seeverkehr

Der Seeweg in die Autonomiegebiete wäre nur über das Mittelmeer möglich. In der Tat wurde in Gaza-Stadt mit dem Bau eines Seehafens begonnen, der jedoch der aktuellen israelischen Blockadepolitik wegen nicht genutzt werden kann.

Autopassage
Mit dem Auto reisen Besucher über Jordanien. Dafür benutzen sie die Allenby- und die Sheikh-Hussein-Brücke. Von Ägypten aus geht es auf dem Landweg über den Grenzübergang Rafah, der als Tor zum Gazastreifen gilt. Kairo liegt von da fünf Autostunden von Kairo entfernt. Von Israel aus geht es mit einem arabischen Scherut für wenig Geld vom Jerusalemer Damaskustor nach Ramallah. Braucht man bei der Einreise in die Westbank am Checkpoint meist nicht einmal einen Reisepass vorzuzeigen, sollten Reisende diesen für ihre Rückreise aber auf keinen Fall vergessen. Für die Rückreise ist ein Taxi bequemer, das einen zu einem gut gehandelten Preis zum Checkpoint bringt.

Mit der Eisenbahn
Bahnverbindungen gibt es in die Palästinensergebieten nicht. Zwar gab es zur Britischen Mandatszeit eine küstennahe Eisenbahnlinie, die das heutige Israel mit Ägypten verband und in Teilen im Gazastreifen sogar noch vorhanden ist. Auch eine palästinensische Eisenbahnverwaltung besteht noch. Allerdings ist der Betrieb eingestellt.

Verkehr innerhalb der Autonomiegebiete

Der öffentliche Personenverkehr im Gazastreifen wird mit Autobussen und Sammeltaxis gewährleistet. Die arabischen Busse und Großraumtaxis fahren eine feste Route zu einem festen Preis. Die Busse fahren aber leider nur bis etwa 19 Uhr.

Auch der Verkehr im Westjordanland findet ausschließlich auf der Straße statt. Vier Arten von Straßen gibt es: Das sind auf der einen Seite die meist schlecht ausgebauten Straßen, die von allen Fahrzeugen genutzt werden dürfen. Das sind auf der anderen Seite Straßen, die nur für die Fahrzeuge mit israelischem Kennzeichen frei und für palästinensische Kennzeichen nur mit besonderer Erlaubnis zugänglich sind. Weiterhin gibt es Straßen, die für Fahrzeugen mit israelischen Kennzeichen vorbehalten sind. Schließlich gibt es noch die Straßen, die nur Palästinensern erlaubt werden.

Palästinenser können nicht einfach und frei das Land verlassen oder einfach zwischen Westjordanland und Gazastreifen hin- und herreisen. Selbst die Palästinenser, die einen Umweg über Ägypten und Jordanien in Kauf nehmen, um zwischen den Autonomiegebieten hin- und her zu wechseln, können nicht einfach mal eben so reisen. Angestrebt wird daher eine Verkehrsverbindung, die Palästinensern ohne Grenzkontrolle die Fahrt zwischen den Gebietsteilen erlaubt. Für eine solch „sichere Passage“ wurden in den Oslo-Verträgen mehrere Ideen eingebracht. Wir werden sehen.

Autoverkehr und Straßen

Die hochrangigen Teile des Straßennetzes im Westjordanland wird vor allem von den Siedlern benutzt und ist für den palästinensischen Individualverkehr größtenteils gesperrt. Diese Straßen sind die für alle offen stehende Straße 1 zwischen Jerusalem und Jericho, die Straße 443 zwischen Modi’in und Jerusalem und die Straße 90 durch das Jordantal. Diese führt aber nicht mehr durch Jericho. Die Straße 60 zwischen Be'er Scheva, Hebron, Jerusalem, Nablus, Dschenin und Afula verläuft nicht mehr durch Ramallah und Bethlehem.

Alle anderen für die Siedler nicht wichtigen Straßen wurden zunächst vernachlässigt und erst durch die Autonomiebehörde mit finanzieller Hilfe der Weltbank erneuert. Während die Siedlungen über eigene sichere Straßen verfügen, sind einige palästinensische Orte (etwa durch Aufschüttung von Erdwällen) von den Hauptstraßen abgeschnitten worden. So war das etwa im Gazastreifen, wo es zuletzt ein komplett getrenntes und exklusiv den Siedlern dienendes Straßensystem gab, das den Palästinensern verwehrt blieb. Seit dem israelischen Abzug fallen solche Behinderungen weg.

Gegenwärtig gibt es in den Palästinensischen Autonomiegebieten keine Autobahnen.

Die palästinensischen entsprechen den israelischen Führerscheinen und mithin der europäischen Klasseneinteilung. Die modernen Scheine kommen in Form von Scheckkarten und werden nach israelischen Vorgaben am Computer erworben.

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