Malawi: Reiseinfos

Formalien, Visa

Reisende aus Deutschland und der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt in Malawi von bis zu 90 Tagen kein Visum. Für österreichische Staatsbürger besteht hingegen Visumspflicht. Erforderlich ist ein Reisepass, der noch sechs Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein muss, sowie ein Rück- bzw. Weiterreiseticket.

Visa-Abteilung der Botschaft der Republik Malawi
Westfälische Straße 86
D-10709 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 84 31 54 0
malawiberlin@aol.com
www.malawi-botschaft.de

Wie gelangt man nach Malawi?

Flugzeug
Es gibt keine direkten Flugverbindungen von Europa nach Malawi. Die Flüge gehen über Südafrika (Johannesburg), Kenia (Nairobi), Sambia (Lusaka), Tansania (Dar es Salaam) oder Simbabwe (Harare). Die internationalen Flughäfen des Landes befinden sich in Lilongwe und Blantyre.

Schiff
Fähren verkehren auf dem Malawi-See zwischen der Mamba-Bucht in Tansania und der Nkhata-Bucht in Malawi.

Bahn
Eisenbahnzüge fahren nach Sambia, die Strecke nach Mosambik ist jedoch im grenznahen Bereich nach wie vor gesperrt.

Auto/ Bus
Fernverkehrsstraßen führen von Malawi nach Mosambik, Tansania (über den Songwe-Fluss) und Sambia.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflugverbindungen bestehen zwischen Blantyre, Lilongwe und den Regionalflughäfen Club Makokola und Mzuzu im Süden des Landes. Darüber hinaus gibt es 37 Landepisten. Es können auch Kleinflugzeuge gechartert werden.

Bus
Zwischen den Städten des Landes bestehen gute Busverbindungen. Darüber hinaus verkehren Express-Luxusreisebusse zwischen Blantyre, Lilongwe und Mzuzu.

Eisenbahn
Das Bahnnetz des Landes umfasst insgesamt etwa 800 km und erstreckt sich bis von der Grenze zu Sambia im Westen bis zur Grenze zu Mosambik im Osten.

Fährverbindungen
Verschiedene Schifffahrtsgesellschaften bieten Rundfahrten auf dem Malawi-See an, die Flüsse des Landes sind nicht schiffbar.

Autoverkehr, Taxis und Straßen
Das Straßennetz von Malawi umfasst fast 15.000 km und ist größtenteils bei jedem Wetter befahrbar. Von Karonga führt eine asphaltierte Schnellstraße in den Süden des Landes. Für Mietwagen wird ein Internationaler Führerschein benötigt. Die wenigen Taxis in den größeren Städten können nicht auf der Straße angehalten werden.

Verkehrsregeln

In Malawi herrscht Linksverkehr. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC, dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.
Autobahnen: auf Autobahnen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h.

Promillegrenzen
Die offizielle Promillegrenze liegt in Malawi für Fahrer von Kraftfahrzeugen bei 0,8 Promille.

Devisen

Die Landeswährung von Malawi ist der Kwacha
1 Kwacha = 100 Tambala

  • Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
    Die Einfuhr der Landeswährung ist unbegrenzt gestattet, die Ausfuhr beschränkt sich auf 3.000 Malawi Kwacha pro Person.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt erlaubt, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr ist auf den bei der Einreise deklarierten Betrag beschränkt.

Waren, Souvenirs

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
- Handarbeiten aus Raffiabast, Schilf, Sisal oder Palm- bzw. Maisblättern
- Möbel aus Holz und Peddigrohr
- Webarbeiten und Stoffe oder Kleidung mit Batiken bzw. Perlstickereien
- Specksteinarbeiten und Keramikartikel
- traditionelle Musikinstrumente
- Holzschnitzereien, die zu den schönsten von ganz Afrika zählen

Warenein- und Warenausfuhr
Folgende Artikel können zollfrei von Personen ab 17 Jahren nach Malawi eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 225 g Tabakwaren, 1 l Spirituosen, 1 l Bier und 1 l Wein
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist verboten.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Malawi lautet:

MW

Infektions-Erkrankungen

In Malawi ist nicht mit den folgenden Infektionserkrankungen zu rechnen, die in Deutschland, Österreich oder der Schweiz nicht oder eher selten vorkommen.

  • Malaria: Es besteht ganzjährig in dem gesamten Land, einschließlich der Städte, ein hohes Malariarisiko. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • HIV, AIDS
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio
  • Pest - Vorkommen besonders im Norden des Landes
  • Tetanus
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pest
  • Schlafkrankheit
  • Tollwut
  • Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Malawi werden Impfungen gegen die folgenden Krankheiten empfohlen:

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Meningokokken-Meningitis

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land, vor allem bei Reisen in die oben genannten Gebiete, ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen zu bedenklich erscheinen, sollte wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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