Guinea: Diverse Reiseinfos

Wie gelangt man nach Guinea?

Flugzeug
Direktflüge gehen von Paris und Amsterdam nach Conakry.

Schiff
Es besteht eine Fährverbindung nach Mali, die jedoch vom Wasserstand des Niger abhängig ist.

Auto, Bus
Straßen führen von Conakry nach Freetown in Sierra Leone und Monrovia in Liberia sowie über Kankan nach Bamako in Mali. Der Straßenzustand ist jedoch relativ schlecht. Die Grenzgebiete zu Sierra Leone und Liberia sollten aus Sicherheitsgründen gemieden werden. Busverbindungen bestehen nach Tambacounda im Senegal und Bamako in Mali.

Reisen im Land

Flugverbindungen
Inlandflugverbindungen bestehen zwischen den Städten Conakry, Labé, Kissidougou, Macenta, Siguiri, Boké, Kankan und N'Zérékoré.

Eisenbahn
Das Land verfügt über ein Streckennetz von insgesamt etwa 1.100 km, zur Zeit besteht jedoch kein Eisenbahnverkehr.

Bus
Das nationale Busnetz verbindet Conakry mit vielen Städten des Landes. Darüber hinaus gibt es Buschtaxis.

Straßen
Das Straßennetz des Landes umfasst insgesamt etwa 30.000 km, ist in einem relativ schlechten Zustand und während der Regenzeit häufig unpassierbar. Asphaltierte Straßen führen von Conakry nach Kissidougou, von Boké nach Kamsar sowie von Conakry nach Freetown in Sierra Leone. Wegen der hohen Kriminalität wurde von 0:00 bis 6:00 Uhr eine Sperrzeit eingeführt.

Fährverbindungen
Im Land gibt es insgesamt 1.300 km schiffbare Wasserwege. Saisonaler Fährverkehr besteht u.a. auf dem Niger.

Verkehrsregeln

In Guinea herrscht Rechtsverkehr. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 bis 50 km/h
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h

Promillegrenze
In dem Land gibt es keine Vorschrift bezüglich der Promillegrenze für Kraftfahrer.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Guinea lautet:

RG

Formalien, Visa

Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Guinea ein Visum, einen noch sechs Monate gültigen Reisepass sowie ein Rückflug- oder Weiterreiseticket.

Visa-Abteilung der Botschaft von Guinea
Jägerstraße 67/69
10117 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 20 07 43 30

Ein- und Ausfuhr von Devisen und Waren

Die Landeswährung von Guinea ist der Guinea-Franc
1 Guinea-Franc = 100 Centimes
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist verboten.

  • Fremdwährungen
    Die Einfuhr von Fremdwährungen ist unbegrenzt gestattet, es besteht jedoch Deklarationspflicht. Die Ausfuhr von Fremdwährungen ist auf den deklarierten Betrag beschränkt.
  • Warenein- und Warenausfuhr
    Folgende Artikel dürfen zollfrei nach Guinea eingeführt werden:
    - 1000 Zigaretten oder 250 Zigarren oder 1 kg Tabak
    - eine geöffnete Flasche alkoholisches Getränk sowie
    - Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
    - Die Einfuhr von Waffen und Drogen ist streng verboten.

Souvenirs
Touristen kaufen in Guinea gern Holzschnitzarbeiten, Lederwaren, traditionelle bunte einheimische Kleidungsstücke, Schmuck und Flaschenkürbisse.

Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Guinea ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria: Es besteht ein ganzjähriges Malariarisiko in dem Land, auch in den Städten. Über 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • AIDS,HIV
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Kinderlähmung, Polio
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Meningokokken Meningitis
  • Schlafkrankheit
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Gelbfieber (unbedingt!!)
  • Guineawurm-Infektion
  • Hepatitis A und B
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Tollwut - aber nur für Menschen, die mit infizierten Tieren in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da das Land selber zu den von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebieten zählt, ist eine Impfung auf jeden Fall dringend zu empfehlen.

Gelbfieberimpfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
wwhttps://www.auswaertiges-amt.de/dew.auswaertiges-amt.de/de

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