Nürnberg: Anreise und Verkehr

Flughafen

Der heutige Nürnberger Flughafen wurde 1955 errichtet, nachdem der Flughafen am Marienberg im Zweiten Weltkrieg zerstört worden war. Er befindet sich 7 km nördlich von Nürnberg, die U-Bahnlinie 2 fährt im 10-15 Minutentakt zwischen dem Flughafen und der Innenstadt hin und her. Der internationale Flughafen ist der zweitgrößte Flughafen Bayerns und der 10.-wichtigste Flughafen Deutschlands. Er verfügt über 2 Abflughallen, 1 Ankunftshalle, 5 Fluggastbrücken, 6000 Parkplätze, 2700 m Start- und Landebahn und ein 16.400 m² großes Luftfrachtzentrum. Für 2006 wird mit etwa 4 Mio. Fluggästen kalkuliert.
Flughafen Nürnberg GmbH
Flughafenstraße 100
90411 Nürnberg
Tel. 0049-(0)911-9 37 00
E-Mail: info@airport-nuernberg.de

Allgemeine Verkehrshinweise

Die folgenden Informationen gelten besonders für Besucher aus dem Ausland. Es ist für diesen Personenkreis - unabhängig von den hier gegebenen Informationen – zudem empfehlenswert, beim ADAC oder dem AvD weitere Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten
In Stuttgart besteht - wie in allen geschlossenen Ortschaften in ganz Deutschland - für Auto- und Motorradfahrer generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Außerdem gibt es gekennzeichnete Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 10 und 20 km/h.
In Bereichen, die als 30er-Zonen ausgewiesen werden, gilt solange eine Begrenzung auf 30 km/h, bis die Zone durch ein entsprechendes Schild wieder aufgehoben wird.

Spielstraßen
In Spielstraßen ist das Parken nur in dafür vorgesehenen und beschilderten Parkbuchten o.ä. gestattet.
Die Geschwindigkeit ist dort Schritttempo – übrigens gilt das auch für Radfahrer. Normalerweise gilt in Städten ohne Vorfahrtsschilder „Rechts vor Links“. Am Ende von Spielstraßen gilt das jedoch nicht. Hier haben stets die Straßen Vorfahrt, auf die eine Spielstraße einmündet.
Dieselbe Vorfahrtsregel gilt für Straßen, die bei ihrer Einmündung in eine andere Straße einen abgesenkten Bordstein besitzen – vergleichbar denen bei Grundstücksausfahrten.

Promillegrenze
In ganz Deutschland besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkoholspiegel von 0,5 Promille und bei Auffälligkeiten (Schlangenlinien fahren, Unfälle) von 0,3 Promille. Seit August 2007 besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen in einem Alter unter 21 Jahre ein absolutes Alkoholverbot. Für Fahranfänger über 21 Jahre gilt für die zweijährige Probezeit nach bestandener Fahrprüfung ebenfalls eine Nullpromillegrenze.

Einige weitere Regeln
Motorräder müssen auch tagsüber mit Licht gefahren werden. Kinder müssen bis zum vollendeten 8. Lebensjahr und dürfen bis zum 10. Lebensjahr mit ihren Fahrrädern den Fußweg benutzen. Bei Kindern unter 8 Jahren darf eine Begleitperson über 16 Jahre mit ihrem Fahrrad ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 der StVO).
Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die begleitende Aufsichtsperson absteigen. Straßen, die als Fahrradstraßen gekennzeichnet sind dürfen von Kraftfahrzeugen nicht befahren werden. Ausnahmen, z.B. für Anlieger werden angezeigt.
Hunde dürfen von einem Fahrrad aus geführt werden, aber keine anderen Tiere (§ 28 Abs. 1 der StVO).

Öffentlicher Nahverkehr

Innerhalb der Stadt Nürnberg sichern Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen den öffentlichen Personentransport. Ins Nürnberger Umland fahren S- und Regionalbahnen. Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen fahren ab fünf Uhr morgens und bis nach Mitternacht. Am Wochenende fahren nachts zusätzlich Nachtbusse, die so genannten Nightliner: zwischen 1 und 4 Uhr morgens fahren sie stündlich; bei speziellen Veranstaltungen werden zusätzliche Linien eingerichtet. Hinsichtlicht der Tickets ist das System gut strukturiert: die Tickets gelten für alle Verkehrsmittel und können an Schaltern sowie Automaten gelöst werden. Es gibt Einzel- und Gruppenfahrscheine sowie Tagestickets Solo oder Plus, für 18 Euro bekommt man die „Nürnberg Card“, mit der man zwei Tage lang unbegrenzt alle Verkehrsmittel nutzen und die Sehenswürdigkeiten der Stadt besichtigen kann. Des Weiteren gibt es die praktischen Ticketoptionen „MobilCard“, „CityTicket“ und die Hotelfahrkarte.

Die VGN ist der drittgrößte Verkehrsverbund in Deutschland. Es gibt 7 Hauptstrecken der Regionalbahn, das Netz soll noch erweitert werden. Die S-Bahn fährt momentan auf drei Linien zwischen Nürnberg und Lauf, Feucht und Schwabach. Die U-Bahn von Nürnberg und Fürth verkehrt auf zwei Linien, die Straßenbahn auf insgesamt 6 im Nürnberger Stadtgebiet. Busse stellen das meistgebotene und somit auch meistgenutzte Verkehrsmittel im Stadtgebiet und auch im Großraum Nürnberg dar.

Fahrerlose U-Bahn
Am 14. Juni 2008 wurde mit der U3 die erste fahrerlose U-Bahn Deutschlands in Anwesenheit des Bundesverkehrsministers Wolfgang Tiefensee eingeweit.

Taxis

In der Innenstadt und am Bahnhof findet man problemlos Taxistände oder kann sich eines der zahlreichen Taxis vom Straßenrand aus heranwinken. Bei telefonischer Bestellung:
Taxi-Zentrale: 0049-(0)911 - 19410

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