Reichskonkordat, Grundgesetz
Die wichtigste Grundlage der Militärseelsorge in der Bundeswehr ist das Reichskonkordat vom 20. Juli 1933, in dem in Artikel 27 die Militärseelsorge geregelt wurde und das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957 bis heute Gültigkeit hat. Das Reichskondordat ist der zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossene Staatskirchenvertrag. Weiterhin ist Artikel 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein Grundpfeiler für die freie Religionsausübung der Soldaten.
Päpstliche Statuten
Die "Päpstlichen Statuten für den Jurisdiktionsbereich das Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundeswehr" vom 6. Dezember 1989 regeln wesentliche Bereiche der militärischen Seelsorge. Die Statuten umfassen insgesamt 33 Artikel, von denen die ersten vier wörtlich vorgestellt werden:
Artikel 1
Der Militärbischof steht dem Juristiktionsbereich des Katholischen Militärbischofs für die Deutsche Bundewehr (Militärordinariat) vor. Er ist bestellt, um die Seelsorge unter den zur Deutschen Bundeswehr gehörenden Katholiken zu ordnen, zu leiten und wirksam zu gestalten. Kraft seines Amtes wird er sich angelegen sein lassen, den ihm unterstellten Katholiken die christliche Lehre, die Sakramente der Kirche und die seelsorgerische Leitung leichter und fruchtbarer zugänglich zu machen.
Artikel 2
Zum Militärbischof wird vom Heiligen Stuhl ein in der Bundesrepublik Deutschland residierender Diözesanbischof ernannt, unter Wahrung der Bestimmungen, die in Artikel 27 des zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich am 20. Juli 1933 abgeschlossenen Konkordates enthalten sind.
Artikel 3
Mit seiner Ernennung besitzt der Militärbischof alle Rechte und Pflichten, wie sie den Diözesanbischöfen zukommen, sowohl für den äußeren wie den inneren Bereich die ordentliche, persönliche und eigenberechtigte, von jener der übrigen Bischöfe nicht abhängige Jurisdiktion. Diese Jurisdiktion ist jedoch nicht ausschließlich; sie entzieht daher die dem Militärbischof Unterstellten nicht der Gewalt des Ortsordinarius oder Ortspfarrers, die jedoch in der Militärseelsorge erst an zweiter Stelle, aber immer kraft eigenen Rechts, tätig werden dürfen
Artikel 4
Der Jurisdiktion des Militärbischofs unterstehen alle katholischen Soldaten und jene katholischen Zivilisten, die nach den geltenden Gesetzen in die Streitkräfte integriert sind; desgleichen die katholischen Familienmitglieder der Berufssoldaten, der Soldaten auf Zeit und der oben genannten Zivilisten, auch wenn der Familienvater nicht katholisch ist. Unter die Bezeichnung "Familie" fallen ausschließlich Frau und Kinder sowohl des Mannes wie die der Frau, seien es eigene oder adoptierte, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und vorbehaltlich ihres Verbleibens im Vaterhaus.
Der Jurisdiktion des Militärbischofs unterstehen nicht die vom Manne rechtmäßig getrennte Frau sowie die mit ihrer Mutter zusammenwohnenden Kinder. Diese alle unterstehen ausschließlich der Jurisdiktion des Ortsbischofs.
Zentrale Dienstvorschrift
In der Zentralen Dienstvorschrift des Verteidigungsministeriums 66/1 aus dem Jahr 1956 waren bereits wesentliche Grundlagen der Militärseelsorge gelegt worden. Dort heißt es u.a.:
"Die Militärseelsorge ist der von den Kirchen geleistete, vom Staat gewünschte und unterstützte Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung in den Streitkräften. Sie stellt sich die Aufgabe, unter Wahrung der freiwilligen Entscheidung des einzelnen das religiöse Leben zu wecken, zu festigen und zu vertiefen. Dadurch fördert sie zugleich die charakterlichen und sittlichen Werte in den Streitkräften und hilft die Verantwortung tragen, vor die der Soldat als Waffenträger gestellt ist.“
Erlass des Verteidigungsministeriums
Mit dem Erlass des Bundesministers der Verteidigung vom 4. Oktober 1957 nahm das katholische Militärbischofsamt seine Tätigkeit auf.
Aufgaben der Militärseelsorger
- Die Militärseelsorger werden für einige Jahre von ihren Heimatdiözesen und Ordensgemeinschaften für den Seelsorgedienst freigestellt. Ihren kirchlichen Auftrag erhalten sie vom Militärbischof, deshalb sind sie in ihrer seelsorgerlichen Arbeit von staatlicher Weisung unabhängig.
- Sie haben Zugang zu den Kasernen und Ausbildungseinrichtungen der Bundeswehr
- Sie stehen den Soldatinnen und Soldaten aller Dienstgrade - aber auch ihren Familienangehörigen als Begleiter
und Gesprächspartner zur Verfügung. - Sie werden dabei von Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfern unterstützt, die in den Dienststellen oft die ersten Ansprechpartner sind.
Der katholische Militärbischof ist der oberste Militärseelsorger seiner Kirche im Rang eines Bischofs. Das Amt des Militärbischofs wird neben der hauptamtlichen Tätigkeit als Bischof oder Erzbischof ausgeübt. Ihm untergeordnet sind die Militärdekane, die jeweils für einen Wehrbereich zuständig sind. Der Militärbischof wird entsprechend Artikel 27 des Reichskonkordats von 1933 mit Zustimmung der Bundesregierung vom Heiligen Stuhl ernannt.
Militärbischofsamt in Berlin
Der Sitz des Militärbischofs ist am Ort der Bundesregierung, daher hat der Militärbischof seinen Sitz im Militärbischofsamt in Berlin - allerdings erst seit September 2000.
Hier am heutigen Amtssitz des Militärbischofs befand sich seit etwa 1773 eine Kasernenanlage. Diese Anlage musste um 1898 abgerisen werden und wurde bis 1901 neu errichtet. Von 1901 bis 1919 diente es dem Kaiser-Alexander-Garde-Grenadier-Regiment Nr. 1 als Quartier. Ab 1920 residierten hier dann bis 1935 die "Freiwillige Volkswehr" und die Sicherheitspolizei. Ab 1935 residierten hier einige Abteilungen der Wehrmacht-Kommandantur Berlin sowie des Reichskriegsministeriums.
Nach dem Krieg zog die kasernierte Volkspolizei hier ein sowie die "Arbeiter- und Bauernfakultät" der Humboldt-Universität. Nach 1962 wurde die Anlage dann vom Ministerium für Nationale Verteidigung genutzt und ab Mitte der 1965er Jahre übernahm das Ministerium für Staatssicherheit das Gebäude. Bis Ende 1990 saßen hier die Passkontrolleinheiten der Grenztruppen. Nach der Wiedervereinigung übernahmen die Bundeswehr und die Humbolboldt-Universität das Gebäude. Ab 1992 stand es leer. Mit der Sanierung wurde 1998 begonnen und 2000 abgeschlossen.
Am Weidendamm 2
Eingang Planckstraße 26/28
10117 Berlin
Tel.: 0049 - (0)30 - 20617-0
www.katholische-militaerseelsorge.de/
Militärbischöfe
Der erste Militärbischof der Bundeswehr war von 1956 bis 1960 Joseph Wendel - Erzbischof von München und Freising. Die weiteren Militärbischöfe waren:
| Name | Amtsbeginn | Amtsende | Bischof von |
|---|---|---|---|
| Josef Wendel | 1956 | 1960 | Erzbischof von München und Freising |
| Franz Hengsbach | 1961 | 1978 | Bischof von Essen |
| Elmar Maria Kredel | 1978 | 1990 | Erzbischof von Bamberg |
| Johannes Dyba | 1990 | 2000 | Bischof von Fulda |
| Walter Mixa | 2000 | 2010 | 1996-2005 Bischof von Eichstätt 2005–2010 Bischof von Augsburg |
| Franz-Josef Overbeck | 2011 | amtierend | seit 2009 Bischof von Essen |
Militärbischof Franz-Josef Overbeck
Am 24. Februar 2011 wurde der Bischof des Bistums Essen - Franz-Josef Overbeck - durch Papst Benedikt XVI. zum sechsten Militärbischof der Bundeswehr ernannt.
Der Wahlspruch des Bischofs lautet:
"Den Menschen zeigen, wo es zu Gott geht“
Der derzeitige Miltärbischof Franz-Josef Overbeck wurde am 19. Juni 1964 in Marl in Nordrhein-Westfalen geboren. Seine Kindheit und Jugend verbrachte er in Marl. Am dortigen Geschwister-Scholl-Gymnasium legte er im Jahr 1983 das Abitur ab. Im Jahr 1983 begann er in Münster mit dem Studium der Theologie, wechselte aber bereites 1984 zum weiteren Studium der Theologie und Philosophie nach Rom, das er 1990 beendete. Ein Jahr zuvor, nach dem bestandenen Examen - am 10. Oktober 1989 - wurde Overbeck durch den damaligen Kurienkardinal Joseph Ratzinger in Rom zum Priester geweiht. Zu seinen sechs Jahre langem Studium in Rom sagte er einmal:. Das prägt. „Römer bleibt man Zeit seines Lebens“!
Nach einer Reihe weiterer Stationen wurde er am 18. Juli 2007 durch Papst Benedikt XVI. zum Titularbischof von Matara (Nordafrika) und Weihbischof in Münster ernannt und am 1. September 2007 im Dom zu Münster geweiht.
Seine Ernennung zum Bischof von Essen - dem Ruhrbischof - erfolgte am 28. Oktober 2009 ebenfalls durch Papst Benedikt. Seine feierliche Einführung in das Bischofsamt erfolgte am 20. Dezember 2009 im Dom von Essen durch Kardinal Meissner - dem Erzbischof von Köln.