Neue Schweizer E-Vignette

Seit August 23 verfügbar

Mit dem Nationalfeiertag am 1. August 2023 gab es neben vielen ausgelassenen Festen, Kuchen und offiziellen Veranstaltungen auch noch ein großes Geschenk an die Autofahrenden. Die E-Vignette wurde endlich eingeführt. Lange warteten die Eidgenossen und auch viele Urlauber auf den Startschuss in das digitale Zeitalter der Mautgebühr, nun ist sie endlich da. Der Artikel erzählt alles Wissenswerte zur E-Vignette und gibt wichtige Informationen zur Geltung und zum Kauf.

Von der Klebevignette zur E-Vignette in der Schweiz

Die Schweiz war das erste Land, welches eine Mautgebühr für die Nutzung bestimmter Straßen einführte. Das war im Jahr 1985. Seitdem haben viele Länder die Autobahngebühren und auch Gebühren für das Durchfahren von Tunneln nach dem Schweizer Vorbild übernommen. Nun mag man denken, dass die Schweiz, die in Sachen Digitalisierung der Verwaltung und in der Einführung von neuen Technologien und Standards in der Gesellschaft und Industrie oftmals die Nase vorn hat, auch die E-Vignette als erstes einführte. Dem ist aber nicht so. Es sollte elf Jahre dauern, bis die elektronische Vignette ihren Weg in die Schweiz fand.

Einen ersten Antrag auf eine digitale Vignette gab es schon im Jahr 2012. Dieser wurde aber noch abgelehnt. Im Jahr darauf begannen die Bemühungen erneut. Doch auch jetzt war der Weg noch mit Steinen gepflastert. Zum einen mussten die Eidgenossen erst noch über die Erhöhung der Mautgebühren von 40 auf 100 Schweizer Franken abstimmen. Zum anderen machten sich Einwände gegen die Digitalisierung breit, weil befürchtet wurde, damit einer automatischen kontinuierlichen Preissteigerung Tür und Tor geöffnet werde. Und schlussendlich musste der Bundesrat auch die Nationalstrassenabgabe-Verordnung totalrevisionieren. Für das Jahr 2019 angekündigt, ist die E-Vignette nun seit dem 1. August 2023 da.

Wie funktioniert sie und wie wird sie kontrolliert?

Bisher fuhr man in der Schweiz auf Autobahnen und Straßen des Bundes mit der Klebevignette. Sie konnte man an Raststätten oder Tankstellen kaufen oder beim Amt bestellen und sich zuschicken lassen. Mit der neuen E-Vignette ändert sich nun das Prozedere, denn die elektronische Version funktioniert ganz anders. Sie ist online erwerbbar und es gibt kein physisches Exemplar zum Befestigen am Auto oder Motorrad mehr. Die E-Vignette ist an das Kfz-Kennzeichen und nicht an das Fahrzeug gekoppelt. Die Zahlung der Nutzungsgebühr wird auf Schweizer Servern hinterlegt und die Kontrollen der Vignette erfolgen ganz einfach über eine App, die der Schweizer Zoll und die Polizei benutzen.

Wo kann man die E-Vignette kaufen und was kostet sie?

Der Kauf des digitalen Straßennutzungsnachweises erfolgt online, zum Beispiel über Vignette Schweiz 2023 | Vignetteswitzerland.com. Die E-Vignette kostet wie ihre Schwester die Klebevignette, 40 Schweizer Franken. Hinzu kommen Bearbeitungsgebühren. Um die E-Vignette zu kaufen, braucht man nur einige wenige Angaben zu machen. Der vollständige Name und eine E-Mail-Adresse reichen aus. Außerdem müssen das Kfz-Kennzeichen ( in der Schweiz Kontrollschild), das Zulassungsland und der Fahrzeugtyp angegeben werden. Hat man alles eingegeben, wird bezahlt und die E-Vignette ist sofort gültig. Das ist vor allem für Urlauber und Durchreisende sehr praktisch. Es entfallen die Wartezeiten an den Raststätten und Tankstellen. Außerdem muss nicht noch eine Vignette am Fahrzeug angebracht werden, was vor allem für Reisende, die mehrere Staaten mit Vignettenpflicht durchqueren, eine enorme Erleichterung darstellt.

Wie lange gilt die E-Vignette für die Schweiz?

Im Gegensatz zu anderen Ländern wie zum Beispiel Österreich oder Kroatien gibt es in der Schweiz keine zeitlich gestaffelten Vignetten oder eine Mautgebühr nach gefahrenen Kilometern. Die E-Vignette und auch die Klebevignette sind wie im Jahr ihrer Einführung an eine feste Laufzeit gekoppelt. Diese geht immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des nachfolgenden Jahres. Das bedeutete, dass die E-Vignette für das Jahr 2023 vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Januar 2024 gilt. Im besten Fall kann man mit der E-Vignette also 14 Monate lang durch die Schweiz fahren.

Für welche Fahrzeuge braucht man die E-Vignette?

Die Schweizer E-Vignette brauchen alle PKW; Motorräder und Wohnmobile mit einem Gesamtzulassungsgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Außerdem müssen Anhänger separat mit einer Vignette ausgestattet sein. Ausnahmen von dieser Pflicht oder eine reduzierte Vignette für besondere Bevölkerungsgruppen gibt es nicht. Lediglich Fahrzeuge mit Gewicht über 3,5 Tonnen brauchen keine Vignette. Dafür greift hier die Schwerverkehrsabgabe, die man in vielen Ländern Europas kennt.

Wann braucht man eine E-Vignette in der Schweiz?

Wer sich die Schweiz als Reiseziel ausgesucht hat, oder das Land der Eidgenossen auf dem Weg in Urlaubsländer wie Frankreich oder Italien durchquert, wird an der E-Vignette nur schwer vorbeikommen. Man braucht eine Vignette auf den Nationalstraßen 1. und 2. Klasse. Das heißt, auf allen Autobahnen und Straßen, die in der Verantwortung des Bundes liegen, muss eine Gebühr bezahlt werden. Nur wenige Autobahnen, die in der Obhut der Kantine liegen, sind nicht vignettenpflichtig. Wer also schnell und reibungslos durch die Schweiz fahren will, braucht die E-Vignette. Außerdem ist auch für die Durchquerung zweier Tunnel, des Großen San Bernardino und des Mont Le Schera, die Vignette Pflicht.

Gilt die Klebevignette für die Schweiz weiterhin?

Die E-Vignette der Schweiz löst die alte Klebevignette nicht ab. Beide Varianten gelten. Es sind derzeit auch keine Pläne bekannt, dass die Klebevignette abgeschafft werden soll. Die elektronische Version stellt aber für alle Beteiligten eine enorme Erleichterung, und für den Bund auch eine große Sparmöglichkeit dar. Die Schweiz geht davon aus, dass die E-Vignette sich nach und nach als Hauptvignette durchsetzen wird.

Was passiert, wenn man ohne Vignette in der Schweiz fährt?

Das Fahren ohne E-Vignette oder Klebevignette kann in der Schweiz wie bei vielen Verkehrsdelikten ziemlich teuer werden. Zwar erfolgen die Kontrollen derzeit nur stichprobenartig, wird man aber erwischt, darf man tief ins Portemonnaie greifen. 200 Schweizer Franken werden fällig, wenn man vignettenpflichtige Straßen und Tunnel ohne den Nachweis befährt. Bei solch hohen Strafen lohnt es sich nicht, es darauf ankommen zu lassen. Die 40 Schweizer Franken sind gut angelegtes Geld, denn die meisten Autobahnen und Straßen sind in der Schweiz wirklich gut in Schuss und machen das Fahren auch bei langen Urlaubsreisen zu einem entspannten Vergnügen.

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