Korsika: Reiseinfos

Formalien, Visa

Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wer länger bleiben möchte, braucht einen Reisepass und eine Aufenthaltsgenehmigung, die bei der Botschaft beantragt werden kann. Kinderausweise müssen ein Lichtbild enthalten. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten wird anerkannt. Ein Visum ist für Touristen nicht erforderlich. Da Korsika zum Schengen-Raum gehört, finden bei der Ein- und Ausreise keine regelmäßigen Kontrollen statt.

Erteilung von Visa in Deutschland
Wer, aus welchen Gründen auch immer, ein Visum benötigt kann das unter der folgenden Stelle beantragen:

Visaabteilung der Botschaft von Frankreich
Pariser Platz 5
10117 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 590039000
Email: consulat.berlin@diplomatie.gouv.fr

Landeswährung
Die Landeswährung von Korsika ist der Euro = 100 Cent.

Einreise mit Haustieren

Auf Korsika gelten die gleichen Einfuhrbestimmungen für Haustiere wie in ganz Frankreich. Für die Einreise nach Frankreich und damit auch nach Korsika mit Haustieren gilt die EU-Heimtierverordnung vom 1.10.2004. Demzufolge benötigen die Halter der Tiere für die Einreise nach Korsika einen EU-Heimtierausweis. Dieser kann bei jedem niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Außerdem müssen die Heimtiere eindeutig identifizierbar sein. Dies kann entweder durch einen implantierten Mikrochip oder durch eine Tätowierung gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2011 allerdings muss das Tier gechippt sein. Alle Heimtiere müssen bei der Einreise nach Korsika gegen Tollwut geimpft sein.
Bei der Tollwutschutzimpfung müssen die Tiere mindestens drei Monate alt sein. Die Tollwutschutzimpfung muss bei der Einreise mindestens 21 Tage zurückliegen und darf nicht älter als zwölf Monate sein. Allerdings ist es auch möglich, mit Tieren, die jünger als drei Monate sind und daher nicht gegen Tollwut geimpft sind, nach Korsika einzureisen. Dazu muss für das Tier ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, es muss über einen Chip oder eine Tätowierung verfügen und es muss sichergestellt sein, dass das Tier seit seiner Geburt am selben Ort gehalten wurde, an welchem es nicht in Kontakt mit Wildtieren gekommen sein darf. Für Korsika gilt zudem, dass nicht mehr als fünf Tiere pro Tierhalter einreisen dürfen. Bestimmte Hunderassen sind von der Einreise ganz ausgeschlossen.

Tierkrankheiten
Auf Korsika ist mit einigen Erkrankungen bei Hunden zu rechnen, die in Mittel- und Nordeuropa nicht oder nur extrem selten vorkommen. Neben der auch bei uns vorkommenden Borreliose ist das vor allem:
- Borreliose
Die Borreliose wird, wie beim Menschen, durch Zecken übertragen. Auch die Symptome sind denen beim Menschen vergleichbar. Aber anders als beim Menschen kann man den Hund gegen Borreliose impfen lassen.
- Ehrlichiose
Diese Erkrankung des Hundes wird durch die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus), die vor allem im Mittelmeerraum vorkommt, übertragen. Der Erreger der Erkrankung sind Bakterien, die sich im blutbildenden Knochenmark vermehren. Sie führen über eine Zerstörung der Thrombozyten zu Blutungsneigungen. Die Symptome sind vor allem Blutungen, hohes Fieber und Appetitlosigkeit. Außerdem leidet der Hund unter Gewichtsverlust, Schlappheit, Antriebsarmut und einer deutlichen Vergrößerung der Lymphknoten. Unbehandelt kann die Erkrankung tödlich verlaufen.
- Hepatozoonose
Diese allerdings relativ seltene Erkrankung wird über die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) übertragen, die bevorzugt im Mittelmeerraum vorkommt. Dabei erfolgt die Infektion jedoch nicht durch den Zeckenbiss selber, sondern erst dann, wenn der Hund die Zecke abgebissen und verschluckt hat. Die typischen Symptome sind ein starkes Abmagern, hohes Fieber und starke Schmerzen in der Muskulatur sowie in den Knochen. Die Therapie der Erkrankung gestaltet sich als äußerst schwierig und endet oft mit dem Tod des Tieres.
- Herzwurmerkrankung (Dirofilariose)
Der Herzwurm wird durch Stechmücken (Culiziden) auf den Hund übertragen. Diese in den Lungenarterien und der rechten Herzkammer parasitierenden Würmer können Langen bis zu 20 cm erreichen. Unbehandelt verläuft ein derartiger Wurmbefall meist tödlich.
- Hundemalaria (Babesiose)
Die Hundemalaria wird nicht wie beim Menschen durch Mücken, sondern durch Zecken übertragen. Die Überträgerzecken sind die braune Hundezecke (Rhipicephalus sanguineus) und die Auwaldzecke (Dermacentor reticulatus). Während die braune Hundezecke insbesondere in den Mittelmeerländern vorkommt, ist die Auwaldzecke auch in Deutschland, Österreich und der Schweiz heimisch.
Die Parasiten die für die Hundemalaria verantwortlich sind zerstören vor allem die roten Blutkörperchen. Die Folge sind Anämie und Gelbsucht verbunden mit hohem Fieber. Unbehandelt kann die Erkrankung zum Tod des Hundes führen.
- Leishmaniose
Wie auch beim Menschen wird die Leishmaniose durch Sandmücken (Schmetterlingsmücken) übertragen. Die Leishmaniose ist in Deutschland noch nicht heimisch, obwohl infolge des Klimawandels bald auch dort damit zu rechnen ist. Derzeit kommt sie vor allem in den Mittelmeerländern vor. Durch den Parasiten werden beim Hund die Haut aber auch innere Organe wie Nieren, Milz, Leber, Knochenmark oder das Lymphsystem betroffen. Der Hund magert ab, leidet oft unter Haarverlust und zeigt starke Hautveränderungen. Die Erkrankung verläuft ohne Behandlung meist tödlich.

Vorbeugung
Neben Impfungen, z.B. gegen die Borreliose, gibt es eine sehr einfach anzuwendende und dennoch wirksame Vorbeugung. Dazu wird dem Hund im Nackenbereich eine Flüssigkeit aufgebracht, die sowohl gegen Mücken wie auch Zecken wirksam ist. Die Wirkung besteht einerseits darin, dass sie eine die Mücken abschreckende (Repellents) Wirkung besitzen, das Tier überhaupt zu befallen bzw. zu stechen und andererseits eine die Insekten tötende (insektizid) Wirkung entfalten. Eine derartige Behandlung entfaltet ihre Wirkung für jeweils etwa 4 Wochen, danach muss sie wiederholt werden, was der Halter bzw. die Halterin auch selber machen kann. Man bezeichnet diese Vorbeugungsprodukte als "Spot on-Produkte".

Wie gelangt man nach Korsika?

Korsika erreicht man entweder mit dem Flugzeug oder mit der Fähre. Dabei sind die allermeisten Fähren Autofähren, sodass man Korsika sehr bequem auch mit dem Kfz. erreichen kann. Die Fluggesellschaften Air France, Air Inter, Compagnie Corse Méditerranée, Corsair und Kyrnair fliegen die Insel regelmäßig an.

Fährverbindungen
Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen und Buchungsmöglichkeiten zu der Fährgesellschaft
Corsica Ferries – Sardinia Ferries

Reisen auf Korsika

Flugverbindungen
Innerkorsische Flugverbindungen bestehen von Kyrnair zwischen Ajaccio, Calvi, Bastia und Figari.

Bahn
Die Eisenbahn verbindet Bastia mit der Hauptstadt Ajaccio. Zudem wird die Hafenstadt Calvi angefahren. Das Streckennetz umfasst insgesamt 231 km.

Bus
Auf Korsika gibt es ein gutes Busnetz. Die meisten Städte werden mindestens einmal pro Tag von regelmäßig verkehrenden Buslinien angefahren.

Straßen
Das Straßennetz von Korsika beträgt rund 6.800 km und ist meistens gut ausgebaut.

Mietwagen
Auf Korsika gibt es die bekannten Autovermietungsgesellschaften.

Fährverbindungen
Fährverbindungen gibt es von Marseille, Nizza und Toulon, Livorno, La Spezia, Piombino und Porto San Stefano aus nach Korsika.

Verkehrsregeln

Auf Korsika herrscht bekanntermaßen Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Höchstgeschwindigkeiten

Grundsätzlich sind, neben den dargestellten allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die durch Schilder gekennzeichneten Geschwindigkeitsbegrenzungen strikt zu beachten.

  • Innerorts: in Ortschaften besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h.
  • Landstraßen: auf Landstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h.
  • Schnellstraßen: auf einigen speziellen Schnellstraßen besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 110 km/h.

Besondere Vorschriften
Abblendlicht ist bei Regen- und Schneefällen vorgeschrieben. Vorfahrtsstraßen enden an den Ortsschildern. Gelbe Streifen am Fahrbahnrand bedeuten Parkverbot. Kreisverkehr hat Vorfahrt soweit beschildert. Bei Nässe muss die Geschwindigkeit außerorts um 10, auf Autobahnen um 20 km/h verringert werden. Mopeds dürfen inner- und außerorts nur 45 km/h fahren. Kfz über 3,5 t: außerorts 80.
Wer seinen Führerschein noch keine zwei Jahre besitzt, darf außerorts höchstens 80, auf Schnellstraßen 100 fahren.

Promillegrenzen

Auf Korsika besteht für die Fahrer von Kraftfahrzeugen eine Grenze für den Blutalkohol von 0,5 Promille.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Korsika ist das von Frankreich:

F

Infektionserkrankungen

Auf Korsika ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht kein Malariarisiko auf Korsika.
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Frühsommer-Meningo-Enzephalitis, vor allem als Folge von Zeckenbissen.
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist aber nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Kala Azar-Erkrankung
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Tetanus

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Korsika werden - wie in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch - die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist aber nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte suchen.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.

Impfpflicht
Bei der Einreise und für den Aufenthalt in dem Land bestehen keinerlei Impfvorschriften.

Gefährdungen und Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de

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