Surinam: Anreise und Verkehr

Wie erreicht man Surinam?

Flugzeug
Flüge zwischen Surinam und Amsterdam werden mehrere Male die Woche von Suriname Airways, Martinair oder der KLM (einmal täglich) gewährleistet. Weiterhin existieren wöchentliche Flüge nach Trinidad und Curacao mit Caribbean Airlines, Suriname Airway und der Insel Air sowie Verbindungen mit der Meta Air nach Georgetown (Guyana) und Belém (Brasilien). Wichtigster Flughafen und Haupteintrittsort nach Surinam ist der Johan Adolf Pengel International Airport (früher Zanderij International Airport), der ungefähr 45 Kilometer südlich der Hauptstadt Paramaribo gelegen ist. Man kann ihn über Busse und Taxis gut von der Stadt aus erreichen.

Eisenbahn
In Surinam existieren keine Züge.

Bus
Während es in den Städten eine ausreichende Busversorgung gibt, ist der Rest des Landes eher schlecht erschlossen. Busse bewegen sich aufgrund der wenigen Straßen nur an den Küstengebieten entlang und fahren auf diese Weise nach Guyana und nach Französisch Guyana. Zwischen Georgetown (Guyana) und Surinam verkehren täglich Mini-Busse. Ein Bus verkehrt auch innerhalb des Landes zwischen der Hauptstadt Paramaribo und Albina an der Grenze zu Französisch Guyana.

Schiff
Nach Surinam kann man entweder auf einer Segelyacht einreisen oder – als Kontrastprogramm so zusagen – auf einem der Containerschiffe, die in Hamburg bzw. Amsterdam ablegen. Zudem fahren kleine Boote und Fähren zwischen Albina (Surinam) und St. Laurent (Französisch Guyana).

Auto
Man kann mit dem Auto von Guyana nach Surinam gelangen. Dabei wird man die kleine Autofähre benutzen müssen, die zwischen den Ländern verkehrt. Die Straße zwischen den Grenzorten Albina und Nieuw-Nickerie ist zum größten Teil asphaltiert.

Reisen im Land

Flugzeug
Neben dem Boot stellt das Flugzeug die zweite gute Reisemöglichkeit im Lande dar. Gegenwärtig existieren zwei lokale Fluggesellschaften, die den innerländischen Verkehr gewährleisten: Bluewing Airlines und Gumair.

Eisenbahn
In Surinam existieren keine Züge.

Bus
Während es in den Städten eine ausreichende Busversorgung gibt, ist der Rest des Landes eher schlecht erschlossen. Busse bewegen sich aufgrund der wenigen Straßen nur an den Küstengebieten entlang. Sie werden im Land übrigens einfach mit der Hand auf der Straße angehalten.

Auto
Das Straßennetz der Hauptstadt Paramaribo ist zum größten Teil asphaltiert. Das gilt auch für die Hauptstraßen der größeren Städte und Dörfer des Landes. Die restlichen Straßenwege sind mit einigen weiteren Ausnahmen lediglich Sandpisten. Es ist möglich, sich in Surinam einen Mietwagen zu nehmen, auch wenn sehr viele Vermieter es nicht gestatten, mit dem Auto in die Wälder zu fahren.

Taxi
Taxi-Preise sollte man immer vor Fahrtantritt aushandeln.

Schiff und Boot
Aufgrund der immer noch horrenden Preise im Land stellt das Boot die billigste Fortbewegungsart in Surinam dar. Boote kann man an jedem Ufer zu vernünftigen Preisen mieten. Die 1.200 Kilometer beschiffbaren Wasserwege im Land sind ohnedies oft die einzige Möglichkeit, die Dörfer im Buschland zu erreichen.

Verkehrsregeln

In Surinam herrscht Linksverkehr.

Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrs- Regeln halten. Die dargestellten Höchstgeschwindigkeiten können natürlich durch Verkehrsschilder verringert oder auch erhöht werden. Es ist unabhängig von den hier gegebenen Informationen empfehlenswert, beim ADAC dem AvD oder den Verkehrsclubs in dem betreffenden Land detaillierte Informationen einzuholen.

Wer in Surinam ein Auto fahren möchte, benötigt dafür einen Internationalen Führerschein. Diesen beantragt man in Deutschland bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder aber auch bei der Stadtverwaltung. Der Internationale Führerschein ist dann drei Jahre gültig. Erhältlich ist er aber nur für all diejenigen, die auch einen EU-Führerschein besitzen, der nicht vor 1999 ausgestellt worden ist.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Surinam lautet:

SME

Surinam: Botschaften und Konsulate

Vertretungen von Surinam in Deutschland

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Den Haag in den Niederlanden:

Botschaft der Republik Surinam
Alexander Gogelweg 2
2517 J. H. 's-Gravenhage, Niederlande
Tel: 0031 - 070 - 3 65 08 44
Fax: 0031 - 070 - 3 61 74 45



Honorargeneralkonsul der Republik Suriname
Adolf Kolping-Straße 16
80336 München
Tel: 0049 - (0)89 - 55 33 63
Fax: 0049 - (0)89 - 59 70 64

Honorargeneralkonsul der Republik Suriname
Malkastenstraße 17
40211 Düsseldorf
Tel: 0049 - (0)211 - 62 18 934
Fax: 0049 - (0)211 - 62 18 934
Email: bhagwandin@honorarkonsulatsuriname.de

Deutsche Vertretungen in Surinam

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Trinidad und Tobago (Siehe hier >>>).

Deutsches Honorarkonsulat in Surinam
Coster Straat 16
Paramaribo, Surinam
Tel: 00597- 42 10 00
00597- 42 42 80
Fax: 00597 - 42 07 71

Österreichische Vertretungen in Surinam

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Brasilien (Siehe hier >>>).

Honorarkonsulat Paramaribo (ohne Passbefugnis)
Burenstraat 33
Paramaribo
Tel: 00597 - 47 64 33
Fax: 00597 - 42 28 17
Email: mchehin@ppsnv.com

Vertretungen von Surinam in Österreich

Botschaften, Konsulate
Surinam unterhält keine keine diplomatischen Vertretungen in Österreich

Schweizer Vertretungen in Surinam

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Venzuela (Siehe hier >>>).

Vertretungen von Surinam in der Schweiz

Botschaften, Konsulate
Surinam unterhölt in der Schweiz keine diplomatischen Vertretungen

Surinam: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Für Bürger der Mitgliedsstaaten der EU (außer den Niederlanden) und zahlreiche andere Länder besteht Visapflicht bei der Einreise als Tourist. Der Reisepass muss noch mindestens sechs Monate gültig sein, Kinder benötigen einen Reisepass mit Lichtbild.
Touristen wird die Einreise in das Land grundsätzlich nur gestattet, sofern ein Rückflugticket sowie ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Aufenthalt in dem Land selber zu finanzieren.

Erteilung von Visa
Sollte man nicht als Tourist in das Land einreisen oder sollte der Aufenthalt über Gebühr lange andauern, ist gegebenenfalls ein Visum erforderlich.

Visa-Abteilung des Honorarkonsulats der Republik Suriname
De Cuserstraat 11
NL-1081 CK Amsterdam
Tel: 0031- 20 6426137
Fax: 0031- 20 6465311
www.surinfo.org/

Ein- und Ausfuhr von Devisen

  • Landeswährung
    Die Einfuhr und Ausfuhr von 100,- SRD in bar ist erlaubt.
  • Fremdwährungen
    Es gibt keine Beschränkungen bei Ein- und Ausfuhr. Eine Summe über 10.000 USD muss jedoch bei der Einfuhr deklariert werden. Summen bis zu dieser Höhe dürfen bei Abreise auch ausgeführt werden.

Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Einfuhr von Drogen und pornographischem Material ist verboten. Das Mitbringen von Waffen und Munition zu Sport- oder andern Zwecken erfordert eine spezielle Genehmigung der Behörden vor der Reise. Zum Persönlichen Verzehr darf nur Obst aus den Niederlanden eingeführt werden. Fleischwaren, Pflanzen, Kaffee, Kakao, Ananas, und Kokosnüsse dürfen nicht eingeführt werden.

Einreise mit Haustieren


Bei der Einfuhr von Haustieren nach Surinam gelten folgende Regelungen zu beachten. Für jedes Tier wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt, dass zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als zwei Wochen sein darf. Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutimpfung darf bei der Einreise nicht länger als 30 Tage zurückliegen.
Außerdem muss das Veterinärsamt in Paramaribo von der Einfuhr der Tiere in Kenntnis gesetzt werden

Surinam: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

In Surinam ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht landesweit ein Infektionsrisiko - jedoch mit Ausnahme der Küstenregionen. Etwa 80 - 85% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • Bilharziose
  • Chagas-Erkrankung, insbesonders beim Aufenthalt in Holz- oder Lehmbauten
  • Cholera, aber in der Regel nur für Risikoreisende, die mit kontaminiertem Wasser oder infizierten Lebensmitteln in Kontakt kommen, so wie z.B. Rucksacktouristen
  • Dengue-Fiebererkrankung, landesweites Vorkommen
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Filariose, landesweites Vorkommen
  • Gelbfieber, landesweites Vorkommen
  • Hepatitis A und B
  • Leishmaniose-Erkrankung
  • Tetanus
  • Tollwut, aber nur für Reisende, die mit infizierten Tieren in Kontakt kommen
  • Typhus, aber nur für Reisende, die mit kontaminiertem Wasser oder infizierten Lebensmitteln in Kontakt kommen

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Surinam werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Gelbfieber (unbedingt!!)
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur bei den Reisenden erforderlich, die mit menschlichen Blut in Berührung kommen können
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte jedoch grundsätzlich immer, auch im Heimatland bestehen.
  • Tollwut, aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können
  • Typhus, aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand by-Präparat" mit sich führen.

Impfpflicht
Wie bereits oben erwähnt, besteht für alle Personen, die älter als über ein Jahr sind, und die aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Da Surinam selber als Gelbfieber-Infektionsgebiet gilt, ist eine Impfung gegen Gelbfieber dringend!! anzuraten.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Menschen werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.
Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet.
Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt.

Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Telefon: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de

Surinam: Währung, Einkaufen und Wechselkurs

Die Landeswährung von Surinam ist der Surinam Dollar (SRD).
Eine Währungsreform im Jahre 2004 führte den Surinam-Dolllar ein. Er entspricht 1/1000 des alten Surinam-Guldens (Sf). Die alten Geldscheine blieben wegen des Mangels an neuen Banknoten im Umlauf. Die kleinen Münzen behielten ihren (geringen) Nennwert in Cent.

Die folgenden neuen Geldscheine sind in dem Land gültig und im Umlauf:

  • 1 SRD
  • 2 SRD
  • 5 SRD
  • 10 SRD
  • 20 SRD
  • 50 SRD
  • 100 SRD

Wechselkurs

Einen Währungsrechner finden Sie hier:

www3.forium.de

Banköffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 07:30 - 14:00 Uhr

Einkaufen

Ladenöffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr

Günstige oder landesspezifische Waren, Souvenirs
Die traditionellen Waren wie Körbe, Keramik, Schmuck und Strohhüte sind beliebt bei Touristen. Es empfiehlt sich, für den Zoll alle Quittungen aufzubewahren. In den Duty-Freeshops kann man das Rückflugticket vorlegen, um zusätzlich Rabatt auszuhandeln.

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