Haiti: Anreise und Verkehr

Wie gelangt man nach Haiti?

Man erreicht Haiti von Europa aus in der Regel mit dem Flugzeug oder etwas exotisch als Passagier auf einem speziell für Passagiere ausgerüstetenFrachtschiff. Der internationale Flughafen von Haiti befindet sich in Port-au-Prince. Die beiden großen Häfen liegen ebenfalls in Port-au-Prince und in Cap Haitien.

Reisen im Land

Bus
Von der Hauptstadt aus bestehen unregelmäßige Busverbindungen in andere Städte.

Straßen
Das Straßensystem von Haiti ist in einem sehr schlechtem Zustand. Nur rund 1.000 km des 4.000 km langen Straßennetzes sind asphaltiert. Außerdem ist mit Überfällen zu rechnen.

Mietwagen
In Port-au-Prince gibt es die gängigen Mietwagenfirmen wie z. B. alamo, avis, budget, dollar oder hertz.

Fährverbindungen
Die größten Häfen befinden sich in Port-au-Prince und Cap Haitien.

Verkehrsregeln

In Haiti herrscht Rechtsverkehr. Um Ärger mit der Polizei oder gar den Gerichten zu vermeiden, sollte man sich strikt an die im Land geltenden Verkehrsregeln halten. Es ist empfehlenswert, beim ADAC dem AvD bereits vor Reiseantritt detaillierte Informationen einzuholen - und beim Auswärtigen Amt über die aktuelle Sicherheitslage.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen von Haiti lautet:

RH

Haiti: Botschaften und Konsulate

Vertretungen von Haiti in Deutschland

Das Gebäude, in dem sich die Botschaft von Haiti befindet, ist ein modernes Bürohaus in der Uhlandstraße kurz vor der Kantstraße. Gegenüber, in der Kantstraße, befindet sich das Möbel- und Einrichtungszentrum "Stilwerk". In der Kantstraße vor dem Restaurant "Parisbar" ist eine Haltestelle der Buslinie M49. Nicht allzu weit entfernt ist zudem der Bahnhof "Zoologischer Garten"

Botschaft der Republik Haiti in Berlin

Uhlandstraße 14
10623 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 88 55 41 34
Fax: 0049 - (0)30 - 88 55 41 35
Email: haitbot@aol.com


Konsulat in Aidlingen
Keplerstraße 31
71134 Aidlingen
Tel: 0049 - (0)7056 - 9 20 21 / 23 67
Fax: 0049 - (0)7056 - 47 51

Konsulat in Bremerhaven
Labradorstraße 5
27572 Bremen
Tel: 0049 - (0)471 - 25 95 88
Fax: 0049 - (0)471 - 25 05 27

Konsulat in Frankfurt/Main
Hynspergstraße 4
60322 Frankfurt a. M.
Tel: 0049 - (0)69 - 55 15 86 / 77 51 39 / 28 31 39 / 28 27 79
Fax: 0049 - (0)69 - 5 06 42 95

Konsulat in Hamburg-Rissen
Tinsdaler Kirchenweg 275 A
22559 Hamburg-Rissen
Tel: 0049 - (0)40 - 28 40 01 20
Fax: 0049 - (0)40 - 28 40 01 20

Konsulat in Mainz
Hölderlinstraße 1
55131 Mainz
Tel: 0049 - (0)6131 - 55 75-0
Fax: 0049 - (0)6131 - 55 75 39

Konsulat in Neustadt
Mandelring 35
67433 Neustadt a. d. Weinstraße/Haardt
Tel: 0049 - (0)6321 - 3 00 54 / 21 68
Fax: 0049 - (0)6321 - 3 00 54 / 21 68

Deutsche Vertretungen in Haiti

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Port-au-Prince
2, Impasse Claudinette, Bois Moquette
Pétion-Ville, Port-au-Prince, Haiti
:
Ambassade de la République Fédérale d'Allemagne
P.O. Box 1147
Port-au-Prince, HaitiTel: 00509 - 29 49 02 02
Fax: 00509 - 22 57 41 31
Email: info@port-au-prince.diplo.de
Web: www.port-au-prince.diplo.de

Honorarkonsulat der Bundesrepublik Deutschland in Cap Haitien
Rue 11 A
Cap Haitien
Tel: 00509 - 62 23 44
00509 - 62 03 81
Fax: 00509 - 62 07 99

Österreichische Vertretungen in Haiti

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Venzuela (Siehe hier >>>).

Österreichisches Honorargeneralkonsulat in Port-au-Prince
Rue Rosa, Impasse Guercy # 8 A
Port au Prince, Haiti
Tel: 00509 - (0)2 - 3 701 85 00
Fax: 00509 - (0)2 - 2 223 18 86
Email: hacken8@aol.com

Vertretungen von Haiti in Österreich

Honorarkonsulat der Republik Haiti in Wien
Prinz Eugen Strasse 56/16
1040 Wien
Tel: 0043 - (0)1 - 943 53 63
Fax: 0043 - (0)1 - 943 53 63
Email: consulat.hon.haiti@chello.at

Schweizer Vertretungen in Haiti

Schweizer Botschaft in Port-au-Prince
Rue Ogé 12
Place Saint-Pierre
6140 Pétion-Ville, Port-au-Prince
Haiti:
Ambassade de Suisse
Boîte Postale 15164
6140 Pétion-Ville / Port-au-Prince
HaïtiTel: 0041 - (0)31 - 322 18 46
Fax: 0041 - (0)31 - 322 18 49
Email: ppc.vertretung@eda.admin.ch
Web: www.eda.admin.ch/portauprince

Vertretungen von Haiti in der Schweiz

Botschaft
Zuständig ist die Botschaft in Paris.

Botschaft der Republik Haiti in Paris
Rue Théodule-Ribot 10
75017 Paris
Tel: 0033 (0)1 - 47 63 47 78
Fax: 0033 (0)1 - 42 27 02 05
Email: ambhaitiparis@orange.fr

Konsulat der Republik Haiti in Zürich
Forchstrasse 182
8032 Zürich
Tel: 0041 - (0)44 - 381 69 89
Fax: 0041 - (0)44 - 381 49 64
Email: office@consulat-haiti.ch

Haiti: Ein- und Ausreisebestimmungen

Formalien, Visa

Ein Reisepass von einer Gültigkeit von noch mind. 6 Monaten ist erforderlich. Deutsche, österreichische und schweizer Staatsangehörige können für einen Aufenthalt in Haiti bis zu drei Monate ohne Visum einreisen. Für einen längeren Aufenthalt ist ein Visum notwendig.

Erteilung von Visa in Deutschland

Visa- Abteilung der Botschaft von Haiti
Meinekestraße 5
10719 Berlin
Tel: +49 (0)30 - 88 55 41 34
Fax: +49 (0)30 - 88 55 41 35
Email: haitbot@aol.com

Erteilung von Visa in Österreich und der Schweiz
Siehe unter Vertretungen von Haiti in Österreich bzw. Vertretungen von Haiti in der Schweiz.

Ein- und Ausfuhr von Devisen
Beträge, die den Gegenwert von 100.000 Gourdes übersteigen, müssen deklariert werden.

Ausreisegebühr / Departure Fee
In zahlreichen Ländern muss bei der Ausreise aus dem Land eine Gebühr entrichtet werden. Diese Gebühr beträgt bei der Ausreise aus Haiti 30 US-Dollar.

Warenein- und Warenausfuhr
Die Ein- und Ausfuhr von Waffen, Munition oder Sprengstoff ist strikt verboten. Außerdem ist die Ein- und Ausfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz geschützten Pflanzen und Tieren verboten. Ein Verstoß kann empfindliche Strafen nach sich ziehen. Zudem ist die Einfuhr von Kaffee, von Alkohol und von Lebensmitteln verboten.

Einreise mit Haustieren

Für die Einfuhr von Haustieren nach Haiti wird ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt. Dieses Gesundheitszeugnis darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als sieben Tage sein. Außerdem müssen die Tiere gegen Tollwut geimpft sein. Die Tollwutschutzimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgt sein und darf nicht länger als elf Monate zurückliegen.

Haiti: Reisemedizin, Impfungen und Warnhinweise

Infektionserkrankungen

Auf Haiti ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektionserkrankungen zu rechnen:

  • Malaria, es besteht in einer Höhe unter 300-500 m ein ganzjähriges und landesweites (mit Ausnahme von Port-au-Prince) Malariarisiko. Die Infektionen erfolgen nahezu ausschließlich mit der sehr gefährlichen Malaria tropica.
  • AIDS, HIV, es besteht ein sehr großes Risiko, ungeschützter Geschlechtsverkehr, Blutübertragungen (z.B. nach Unfällen) oder Spritzen sind unbedingt zu vermeiden
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Ciguatera Fischvergiftung
  • Chagas-Erkrankung
  • Cholera, ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Dengue-Fiebererkrankung
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u. a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen und Wurmbefall sowie alle möglichen Arten an Viren und Bakterien.
  • Filariose
  • Hepatitis A und B, eine Infektion mit Hepatitis B ist nur bei den Personen zu erwarten, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte mit Einheimischen haben.
  • Kinderlähmung
  • Tetanus
  • Tollwut
  • Typhus, ein Infektionsrisiko besteht nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfempfehlungen
Bei Reisen nach Haiti werden die folgenden Impfungen empfohlen:

  • Cholera, nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie, eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Hepatitis A und B, eine Impfung gegen Hepatitis B ist nur für die Personen erforderlich, die mit Blut in Kontakt kommen können oder denen, die sexuelle Kotakte mit Einheimischen haben.
  • Kinderlähmung, Polio, eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tetanus, eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Typhus, nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Wie bereits oben erwähnt, besteht für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Infektionsgebiet einreisen, eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber.

Gelbfieberimpfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über 1 Jahr, in einigen Ländern sogar ab 6 Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z. B. Enzephalitis. Rund zwei Drittel der davon Betroffenen waren Kinder unter 6 Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber-Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "stand-by-Präparat" mit sich führen.

Wer bezahlt in Deutschland Impfungen?

Die meisten Kinder werden in Deutschland bereits im frühen Kindesalter gegen eine Reihe von Infektionskrankheiten geimpft. Allerdings hält der Impfschutz nur bis zu 10 Jahren, in manchen Fällen sogar kürzer. Daher sollte vor einer Auslandsreise genau überlegt werden, gegen welche Infektionserkrankungen in dem betreffenden Land eine Impfung erforderlich bzw. sinnvoll ist und ob der ggf. vorhandene Impfschutz eventuell nicht zu lange zurückliegt.

Die Kosten für die folgenden Impfungen werden seit Juni 2007 von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet. Es entfällt dabei sogar die 10 € Praxisgebühr – aber die Versicherten müssen in der Regel allerdings die gesetzliche Zuzahlung entrichten, die 10% des Impfstoffpreises beträgt – das sind mindestens 5 € und maximal 10 €. Unter diesen Voraussetzungen sind die folgenden Impfungen kostenfrei:

  • Cholera
  • Diphtherie
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A und B
  • Meningokokken-Meningitis
  • Pneumokokken
  • Polyo (Kinderlähmung)
  • Tetanus (Wundstarrkrampf)
  • Tollwut
  • Typhus

Auch die Kosten einer Malaria-Prophylaxe werden von einigen Krankenkassen ersetzt. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen in der Regel (vorher erkundigen) ebenfalls die genannten Kosten.

Gefährdungen / Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt (AA) der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
D-11013 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
Fax: 0049 - (0)30 - 5000 - 51000
www.auswaertiges-amt.de

Haiti: Währung, Einkaufen und Wechselkurs

Die Landeswährung von Haiti ist die

Haitianische Gourde = 100 Centimes
.

Die folgenden Geldscheine sind in dem Land gültig und im Umlauf:

  • 1
  • 2
  • 5
  • 10
  • 50
  • 100
  • 250
  • 500

Münzen gibt es in den folgenden Werten:

  • 5
  • 10
  • 20
  • 50 Centimes
  • 1
  • 5 Gourde

Wechselkurs

Den aktuellen Wechselkurs zum Euro und anderen Währungen finden Sie unter der folgenden Internetadresse der Dresdner Bank:
dresdner-bank.de/pkportal/pk/kmdeviseneurospot.mis?p=pk

Hinweis

Es sollte aber bedacht werden, dass der genannte Kurs nicht der ist, den man auch tatsächlich bei einem Geldumtausch erhält. So differiert er z. B. in Abhängigkeit davon, ob man im Heimatland oder dem Reiseland tauscht, ob man bar umtauscht oder am Automaten Geld abhebt. Außerdem differiert der Kurs beim Eintauschen in die Fremdwährung und beim Zurücktauschen.

Bank-Öffnungszeiten

  • Montag - Samstag: 8:30 bis 16:00 Uhr
  • Sonntag: geschlossen

Einkaufen

Laden-Öffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeiten variieren stark - eine einheitliche Regelung existiert nicht.

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