Wie gelangt man in die Republik Südsudan?
Anreise mit dem Flugzeug
Wer den Südsudan mit dem Flugzeug erreichen möchte, kann in die Hauptstadt Juba fliegen. Dort befindet sich der geschäftigste und am besten entwickelte Flughafen der jungen Republik. Die Flüge nach Juba gehen von Khartoum (Sudan) aus sowie von Entebbe (Uganda), Nairobi (Kenia), Kairo (Ägypten) und Addis Abeba (Äthiopien). Der Juba Airport ist auch Heimatbasis der Feeder Airlines Company. Gegenwärtig gibt es keine Direktflüge nach Djuba, die außerhalb Afrikas beginnen.
Weitere internationale Flughäfen sind Malakal (mit Flügen nach Addis Abeba und Khartoum), Wau (wöchentliche Flüge nach Khartoum) und Rumbek (ebenfalls wöchentliche Flüge nach Khartoum).
Eisenbahnverkehr
Es gibt derzeit keine internationalen Eisenbahnverbindungen zwischen dem Südsudan und seinen Nachbarstaaten. Nur ein Bahnanschluss mit dem Nord-Sudan (über Wau) wurde im Jahre 2010 wieder vollständig eröffnet. Pläne, ein Eisenbahnnetz aufzubauen und es nach Kenia und Uganda hin zu erweitern, sind momentan noch Zukunftsträume.
Autoverkehr
Zwischen dem Südsudan, Kenia und Uganda bestehen Straßenverbindungen.
Busverkehr
Minibusse und Landcruiser fahren von Lokichoggio (Kenia) auf direktem Wege in die südsudanesische Hauptstadt Juba. Die 12stündige Fahrt wird für eine Übernachtung in Torit unterbrochen. Im Spätsommer verkehren Busse auch zwischen Kampala (Uganda) und der Republik Südsudan. Diese Route sollte von Touristen aber gemieden werden, denn sie verläuft durch ein derzeit von der ugandischen Lords Resistance Army (LRA) kontrolliertes Gebiet und ist mithin nicht sehr sicher.
Schiffsverkehr
Auf dem Weißen Nil wird ein recht unregelmäßiger, aber ganzjähriger Schiffsverkehr zwischen Juba, Malakal und Kosti angeboten.
Reisen im Land
Flugverkehr
Inländische Flugverbindungen bestehen zwischen Juba, Malakal und Wau sowie mit anderen Orten, die aber teilweise über wenig mehr als eine einfache, sandigeLandepiste verfügen.
Eisenbahnverkehr
Der Südsudan verfügt über ein Schinenenetz von 248 km Größe. Die Eisenbahn verbindet das nordsudanesische Babonosa mit dem südsudanesischen Wau. Die Strecke war während des langen Bürgerkrieges zerstört und teilweise vermint worden. Mit Hilfe von UN-Geldern konnte es aber wieder aufgebaut werden. Für die Zukunft ist eine Verlängerung des Streckennetzes von Wau nach Juba geplant. Ebenso soll es Anschlüsse an kenianische und ugandische Städte geben.
Autoverkehr
Im Südsudan fährt man auf der rechten Straßenseite.
Die Erdstraßen des Südsudan sind wegen des Bürgerkrieges teilweise noch vermint; seit 2005 werden sie aber Schritt für Schritt gesichert. Die Minen haben es bis dato verhindert, die Straßen mit einem wetterfesten Schotterbelag auszustatten. Sicher ist aber, dass die durchgehende Schotterstraße von Juba (über Wau) nach Khartoum befahren werden kann.
Zusammengefasst muss man sagen, dass die Highways im Südsudan fast alle unbefestigt sind und die Hauptstadt Juba keine geflasterten Verbindungen zum Umland besitzt.
Internationales Kfz-Kennzeichen
Das internationale Kfz-Kennzeichen des Südsudan ist:
SSD |
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Hinweis
Formalien, Visa
Für die Einreise in den Südsudan benötigt man einen Reisepass, der bei Einreise ins Land noch mindestens 6 Monate gültig sein muss. Weiterhin braucht man ein Visum, das man im für Deutschland zuständigen südsudanesischen Verbindungsbüro in Brüssel beantragen kann. Zudem kann man Visa für den Südsudan auch in den afrikanischen Verbindungsbüros (etwa in Nairobi) sowie an den Landgrenzen zum Südsudan erhalten.
Wer ohne ein Visum ins Land einreist, kann wegen eines Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen in Haft genommen werden.
Noch ein Wort zu den Reisegenehmigungen: Diese sind zwar von offizieller Seite aufgehoben worden, doch ist die polizeiliche Praxis im Südsudan nicht einheitlich. So gibt es unterschiedliche Sicherheitsdienste, die vor allem für Bahr El Gazal, Jonglei, Unity State, Upper Nile und für das Grenzgebiet zu Äthiopien Reisegenehmigungen sehen wollen. Es ist also ratsam, sich vor einer Reise in den Südsudan mit dem Tourismusministerium in Verbindung zu setzen, das solche Reisegenehmigungen kostenlos ausstellt.
Landeswährung, Devisenvorschriften
Die Landeswährung des Südsudan ist das:
Südsudanesische Pfund (SDG).
Die Einführung der (neuen) südsudanesischen Währung wurde vom südsudanesischen Informationsminister Barnaba Marial Benjamin auf den 18.07. 2011 festgesetzt, wobei sich die Verbreitung der Währung und der Umtausch des alten sudanesischen Pfundes noch lange hinzog. Zwei Monate wurden dafür angegeben, obwohl die logistischen Probleme im Lande diesen Zeitraum in Frage stellten.
Die Menschen im Lande können ihr Geld Eins zu Eins gegen das südsudanesische Pfund eintauschen. Auf den Geldscheinen ist der Nationalheld John Garang abgebildet, der früher die südsudanesische Volksbefreiungsarmee angeführt hat. Auf der Rückseite des Geldes sind Abbildungen zu sehen, welche sich auf den kulturellen Reichtum des Südsudan beziehen.
- Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt gestattet. - Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt gestattet.
Waren und Zollbestimmungen
Günstige Waren, Souvenirs
Gern gekaufte Souvenirs sind Korbwaren, Ebenholzschnitzereien, Gold- und Silberschmiedearbeiten und verschiedene weitere Kunsthandwerksartikel. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen.
Zollbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Lebende Tiere können ohne Probleme, Pflanzen nur mit einer speziellen Genehmigung eingeführt werden. Pornographisches oder zu freizügiges Bild- und Filmmaterial darf nicht ins Land eingeführt werden. Funde aus antiken Grabungsstätten sowie geschützte Tiere und Pflanzen dürfen nicht aus dem Land ausgeführt werden.
Infektions-Erkrankungen
Im Südsudan ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:
- Malaria: Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
- AIDS, HIV
- Amöbenruhr
- Bakterienruhr
- Bilharziose
- Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
- Dengue Fieber
- Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
- Ebola, es kommt immer wieder zu allerdings meist lokal begrenzten Ausbrüchen dieser extrem gefährlichen Virus-Infektionserkrankung
- Filariose
- Fleckfieber
- Gelbfieber - Vorkommen etwa in den Landesteilen südlich des nördlichen 12. Breitengrades
- Guinea Wurm-Infektion
- Hepatitis A und B
- Japan Enzephalitis
- Kala-Azar
- Meningokokken-Meningitis
- Kinderlähmung, Polio
- Schlafkrankheit
- Tollwut
- Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
- Zeckenbissfieber
Impfempfehlungen
- Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
- Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Gelbfieber - dringend empfohlen
- Hepatitis A und B
- Japan Enzephalitis
- Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Meningokokken-Meningitis
- Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
- Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
- Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.
Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber -Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Der Südsudan südlich des nördlichen 12. Breitengrads gilt als von der WHO ausgewiesenes Gelbfieber-Infektionsgebiet.
Gelbfieberimpfung von Kindern
In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!
Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.
Aktuelle Warnhinweise
Das Auswärtige Amt rät:
"Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Südsudan wird derzeit abgeraten.
Südsudan hat zum 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt. Im Umfeld der Unabhängigkeit kann es zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung im Land kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen, insbesondere im Bereich unmittelbar nördlich und südlich der Grenze zwischen Nord- und Südsudan. Von Reisen in die Regionen Jonglei, Unity State, Upper Nile, Warrap wird wegen aktueller militärischer Auseinandersetzungen, politischer Spannungen sowie immer wieder bewaffneter, ethnischer und Stammesauseinandersetzungen dringend abgeraten.
Reisende sollten vor Einreise die aktuellen politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen verfolgen."
Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de/de
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