Sudan: Diverse Reiseinfos

Formalien, Visa

Touristen benötigen für die Einreise nach Sudan einen gültigen Reisepass, ein Visum, ein Rückflug- bzw. Weiterreiseticket sowie ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt.

Visa-Abteilung der Botschaft des Sudans
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Tel: 0049 - (0)30 - 890 69 80
Email: post@sudan-embassy.de

Wie gelangt man in den Sudan?

Achtung!!!
Unabhängige Reisende – also jene, die mit dem eigenen Auto oder dem öffentlichen Personennahverkehr im Sudan unterwegs sind – benötigen eine Reiseerlaubnis (engl. Permit To Travel), wenn sie in Gegenden gehen wollen, welche die Regierung für unstabil hält. Solch eine Permit benötigt man aber nicht für den Nord-Sudan oder die Straße nach Äthiopien, wohl aber für das Gebiet um die eritreische Grenze, Darfur und Süd-Kordofan. Um eine Reiserlaubnis zu erhalten, muss man etwa 13 Euro und einen ganzen Tag einplanen. Unabhängige Reisende müssen sich ebenfalls in jeder sudanesischen Stadt bei der Polizei registrieren, was indes schnell und schmerzfrei verläuft.

Flugverbindungen
Dank der Fluggesellschaft Sudan Airways werden (meist über Khartoum) Inlandsflüge in die folgenden Städte gewährleistet: Khartoum, El Debba, Dongola, El-Obeyid, Wadi Halfa, Wau, Wad Madani, Merowe, Port Sudan, El Fasher, Nyala, Malakal und Dschuba (Juba). All diese Städte - außer Khartoum - verfügen nur über einen kleinen Flughafen. Man sollte immer auf Flugstreichungen und Verspätungen gefasst sein.

Eisenbahn
Das Eisenbahnnetz im Sudan umfasst ca. 6.000 km. Jedoch ist die Eisenbahn als Mittel für den Personennahverkehr eher untergeordnet.
Es gibt einen wöchentlichen Zug von Wadi Halfa nach Khartoum, den man nehmen kann, nachdem man mit der Fähre aus Ägypten im Sudan angekommen ist. Der Zug kann aber durchaus auf sich warten lassen – bis zu 2 Tagen. Die Fahrt nach Khartoum kann dann noch bis zu 50 Stunden dauern. Da man bis Khartoum kein frisches oder sauberes Wasser finden wird, ist es sehr ratsam, sich mit Frischwasser zu versorgen, bevor man Wadi Halfa verlässt.
Eine weitere Zugverbindung gibt es zwischen Khartoum und Port Sudan (via Atbara) sowie zwischen Nyala und Er-Rahad. Von Khartoum aus fahren Züge nach Wadi Halfa und Port Sudan. Abfahrt ist am Hauptbahnhof Khartoum North (Bahri).

Fährverbindungen
Von den etwa 4.100 Kilometern Wasserstraßen des Sudan können etwa 1.723 ganzjährig befahren werden. Zwischen den Städten am (Blauen und am Weißen) Nil verkehren Flussdampfer, die jedoch für Touristen weniger empfehlenswert sind. Anlaufhäfen befinden sich in Khartoum, Dongola, Malakal, Nimlule, Karima, Kusti, Wadi Halfa und Juba. Im Süden des Landes wird noch an dem 320 km langen Jonglei-Kanal gebaut. Der mit Abstand wichtigste Seehafen des Landes ist der von Port Sudan. Über ihn wird mit Hilfe einer Pipeline das Erdöl aus dem Landesinneren exportiert.

Reisen im Land

Flugzeug
Das Tor in den Sudan mit dem Flugzeug ist der Khartoum Airport (KRT). Der Khartoum Airport wird von zahlreichen europäischen, afrikanischen und Airlines aus dem Nahen Osten bedient. Mit der Lufthansa sind Direktflüge zwischen Frankfurt/Main und Khartoum möglich. Preisgünstiger fliegt man aber mit der Egypt Air (über Kairo) oder der Turkish Airlines (über Istanbul). Weitere direkte Flugverbindungen nach/von Sudan sind: Abu Dhabi (Etihad und Sudan Airways), Addis Abeba (Ethiopian Airlines), Amsterdam (KLM), Amman (Royal Jordanian und Sudan Airways), Bahrain (Gulf Air), Kairo (Sudan Airways, Ethiopian Airlines und Kenya Airways), Damaskus (Syrian Airlines und Sudan Airways), Doha (Qatar Airways), London (British Airways, British Midlands und Sudan Airways), Dubai (Emirates und Sudan Airways) und Nairobi (Kenya Airways und Sudan Airways).

Man erreicht den Khartoum Airport mit Hilfe der gelben Taxis, die aber routinegemäß überteuert sind. Eine bessere Alternative sind die Taxis der Taxigesellschaft LimoTrip, die Taxameter und gute Fahrzeuge verwenden. Man erreicht sie unter 00249 - 183 - 591 - 313 oder info@limotrip.net.
Internationale Flugverbindungen bestehen aber auch nach Juba im Südsudan und Port Sudan. Während Juba für Flüge von und nach Nairobi zur Verfügung steht, gewährleistet der Port Sudan Airport Flüge nach Djiddah (Saudi-Arabien) und Kairo.

Eisenbahn
Es gibt keine internationalen Eisenbahnverbindungen zwischen dem Sudan und seinen Nachbarstaaten.

Boot und Fähre
Der - abgesehen vom Flugzeug - sicherste Weg, den Sudan von Ägypten aus zu erreichen, ist die wöchentliche Fähre von Assuan über den Nasser-Stausee ins sudanesische Wadi Halfa. Derzeit verkehrt die Fähre montags in Richtung Sudan und mittwochs zurück. Die Preise liegen bei etwa 30 Euro pro Person. Man sollte keinen großen Luxus erwarten, denn das Boot ist alt und meist überfüllt. Den besten Schlafplatz findet man unerwarteterweise an Deck und zwar inmitten der mitgenommenen Fracht. Getränke und Essen kann man auf dem Schiff kaufen.
Regelmäßig fahren auch Fähren zwischen dem Sudan und Saudi-Arabien. Tickets erhält man am Hauptbahnhof von Khartoum.

Busverkehr
Selbst wenn der Grenzübergang geöffnet ist, gibt es derzeit keinen öffentlichen Personennahverkehr von Ägypten aus in den Sudan. Indes fahren Busse aus Nairobi (Kenia) zur Südgrenze des Sudan.

Autoverkehr
Man kann mit dem Auto von Äthiopien aus anreisen, doch sollte man nicht vergessen, dass die Grenze zwischen Äthiopien und Eritrea derzeit geschlossen ist. Um die Grenze zwischen dem Sudan und Äthiopien zu passieren, muss man den Grenzübergang in Gallabat benutzen. Immens wichtig ist es, sich aufgrund der Spannungen zwischen beiden Ländern und den damit verbundenen Grenzschließungen im Voraus zu informieren, ob die Grenze auch wirklich offen ist. Bei der Einreise wird dann ein für den Sudan gültiges Zolldokument benötigt, ein so genannter Carnet de Passage.

Weitere Straßenverbindungen vom/ins Ausland bestehen derzeit zwischen dem Südsudan sowie Kenia und Uganda, aber auch zwischen dem West-Sudan, dem Tschad und der Zentralafrikanischen Republik. Diese Routen – insbesondere die von Dafur aus – sind nicht ungefährlich und sollten vermieden werden.

Internationales Kfz-Kennzeichen

Das internationale Kfz-Kennzeichen des Sudan lautet:

SUD

Landeswährung, Devisenbestimmungen

Landeswährung
Die Landeswährung des Südsudan ist das (Neue) Sdanesische Pfund (SDG).

1 (neues) Sudanesisches Pfund = 100 Piaster

  • Ein- und Ausfuhr der Landeswährung
    Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist unbeschränkt gestattet.
  • Ein- und Ausfuhr von Fremdwährungen
    Die Ein- und Ausfuhr von Fremdwährung ist unbeschränkt gestattet.

Waren, Zollbestimmungen

Günstige Waren, Souvenirs
Gern gekaufte Souvenirs sind Korbwaren, Ebenholzschnitzereien, Gold- und Silberschmiedearbeiten und verschiedene weitere Kunsthandwerksartikel. Gepardenfelle (Cheetah) sollten nicht gekauft werden, da Geparden vom Aussterben bedroht sind und unter das Artenschutzabkommen des World Wildlife Fund fallen.

Zollbestimmungen
Gegenstände für den persönlichen Bedarf können zollfrei eingeführt werden. Lebende Tiere können ohne Probleme, Pflanzen nur mit einer speziellen Genehmigung eingeführt werden. Hinsichtlich der Ausfuhr von Waren sind keine Beschränkungen bekannt.

Infektions-Erkrankungen

Im Sudan ist mit den folgenden in Deutschland bzw. Mittel- und Nordeuropa nicht oder eher seltener verbreiteten Infektions-Erkrankungen zu rechnen:

  • Malaria : Mit Ausnahme des nördlichen Drittels des Landes sowie der Hauptstadt Khartum besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Etwa 80% bis 90% der Infektionen erfolgen mit der sehr gefährlichen Malaria tropica, der Rest mit der Malaria tertiana.
  • AIDS, HIV
  • Amöbenruhr
  • Bakterienruhr
  • Bilharziose
  • Cholera - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können
  • Dengue Fieber
  • Darminfektionen durch verunreinigte Lebensmittel oder kontaminiertes Wasser, so u.a. durch Amöben, Lamblien, Salmonellen, Shigellen, Wurmbefall und alle möglichen Arten an Viren und Bakterien
  • Ebola , es kommt immer wieder im Süden des Landes zu, allerdings meist lokal begrenzten, Ausbrüchen dieser extrem gefährlichen Virus-Infektionserkrankung
  • Filariose
  • Fleckfieber
  • Gelbfieber - Vorkommen etwa in den Landesteilen südlich des nördlichen 12. Breitengrades
  • Guinea Wurm-Infektion
  • Hepatitis A und B
  • Japan Enzephalitis
  • Kala-Azar
  • Meningokokken-Meningitis
  • Kinderlähmung, Polio
  • Schlafkrankheit
  • Tollwut
  • Typhus - ein Infektionsrisiko besteht aber nur für die Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Zeckenbissfieber

Impfempfehlungen

  • Cholera - aber nur bei den Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmitteln in Berührung kommen können.
  • Diphtherie - eine Impfung gegen Diphtherie sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Gelbfieber - dringend empfohlen
  • Hepatitis A und B
  • Japan Enzephalitis
  • Kinderlähmung, Polio - eine Impfung gegen Polio sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Meningokokken-Meningitis
  • Tetanus - eine Impfung gegen Tetanus sollte grundsätzlich immer, auch im Heimatland, bestehen.
  • Tollwut - aber nur bei Risikoreisenden, die mit den Überträgertieren in Berührung kommen können.
  • Typhus - aber nur bei Reisenden, die mit verschmutztem Wasser oder kontaminierten Lebensmittel in Berührung kommen können.

Impfpflicht
Für alle Personen, die älter als ein Jahr sind und aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber -Infektionsgebiet einreisen, besteht eine Impfpflicht gegen eine Erkrankung mit Gelbfieber. Der Sudan südlich des nördlichen 12. Breitengrads gilt als von der WHO ausgewiesenes Gelbfieber -Infektionsgebiet.

Gelbfieber impfung von Kindern

In den meisten Ländern, in denen eine Gelbfieber impfung vorgeschrieben ist, gilt dies auch für Kinder mit einem Alter über einem Jahr, in einigen Ländern sogar ab sechs Monaten. Dazu ist festzustellen: Bei einer Impfung gegen Gelbfieber gab es eine Reihe von Nebenwirkungen, so z.B. Enzephalitis. Rund Zweidrittel der davon Betroffenen waren Kinder unter sechs Monaten. Daher dürfen Kinder unterhalb dieses Alters auf keinen Fall geimpft werden. Aber auch Kinder unter einem Jahr sollten möglichst nicht geimpft werden. Im Zweifel müssen Gelbfieber-Infektionsgebiete dann gemieden werden. Jede Impfung gegen Gelbfieber darf nur in speziell dafür autorisierten Gelbfieber -Impfstellen durchgeführt werden!

Malariaprophylaxe
Bei Reisen in das Land ist es dringend angeraten, sich einer Malariaprophylaxe zu unterziehen. Wem die Nebenwirkungen bedenklich erscheinen, sollte aber wenigstens ein "Stand-by-Präparat" mit sich führen.

Aktuelle Warnhinweise

Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
Bürgerservice
Tel: 0049 - (0)30 - 5000 - 2000
www.auswaertiges-amt.de

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