Somalia: Feiertage, Entführung der Landshut

Inhaltsverzeichnis

Feiertage

Datum Feiertag
01. Januar Neujahr
Februar/ März Eid al-Adha (Opferfest)
April/ Mai Mouloud (Geburtstag d. Propheten)
1. Mai Tag der Arbeit
14. Mai Ashoura
26. Juni Unabhängigkeitstag
1. Juli Gründung der Republik Somalia
November/ Dezember Eid al-Fitr (Ende des Ramadan)

Die Daten für die islamischen Feiertage werden nach dem Mondkalender berechnet und verschieben sich deshalb jedes Jahr. Während des Fastenmonats Ramadan, der dem Festtag Eid-al-Fitr vorangeht, essen Muslime nicht während des Tages, sondern erst nach Sonnenuntergang. Die Feste Eid al-Adha und Eid-al-Fitr dauern je nach Region 2-10 Tage.

Landessitten

Literatur
Somalia kann auf eine lange Tradition in der Erzählung und Weitergabe von Volksgeschichten und Märchen zurückblicken. Diese Erzählungen gingen von einer Generation zur nächsten über, indem sie mündlich tradiert wurden. Die oft mit islamischen Inhalten versehene reiche Erzählkunst der Somalier wurde in den 1960er Jahren in den beiden periodisch erscheinenden Werken Sahan und Horseed zum ersten Mal schriftlich fixiert. Was hingegen die moderne Literatur Somalias betrifft, so entwickelte sich diese erst, nachdem die somalische Sprache verschriftlicht worden war. Zu den berühmtesten Schriftstellern Somalias gehör(t)en heute Nuruddin Farah und Farah Mohamed Jama Awl.

Alltägliche Verhaltensregeln
Man sollte keinem Somalier die Fußsohlen entgegenhalten, denn die Füße gelten als unrein und so wird eine solche Geste als große Beleidigung aufgefasst. Man isst in Somalia mit der rechten Hand; die linke gilt als unrein und ist für den Toilettengang reserviert. Daher wird auch nicht etwas mit der linken gereicht oder entgegengenommen. Somalier sind sehr gastfreundlich. Man sollte ihre Aufmerksamkeiten wie Geschenke etc. also annehmen. Niemals sollte man religiöse Themen von einem atheistischen Gesichtspunkt aus diskutieren.

Selbst hochgebildete Somalier, die im Ausland studiert haben, werden eine gottesleugnende Haltung nicht gutheißen oder tolerieren. Es ist - wie in anderen Ländern Afrikas auch - in Somalier durchaus verbreitet, Leute anzustarren. Man sollte also nicht böse oder zu verwirrt sein, wenn Frauen, Männer und Kinder einen einfach nur deshalb schon anstarren, weil man ein Ausländer ist. Diese Neugier ist nicht böse gemeint, zeigt eigentlich nur Interesse und sollte mit einem Lächeln beantwortet werden.

Lebensweise und Clanwesen
Die Somalier leben zu 60% als Nomaden und Halb-Nomaden. 25% sind Bauern, während sich der Rest in den urbanen Regionen Somalias angesiedelt hat. Die Somali, die mit Abstand größte Ethnie, machen etwa 85% des Landes aus. Sie siedeln auch im Osten Äthiopiens, in Dschibuti sowie im Nordosten von Kenia. Auffallend ist ihr ausgeprägtes Clan-System, das auf die Gesellschaft des Landes erhebliche Auswirkungen hat. So gehört jeder Somali - in väterlicher Abstammung - zu einem Clan oder Stamm. Die fünf großen Clanfamilien (qaabiil) sind die Hawiye, die Darod, die Isaaq, die Rahanweyn sowie die Dir. Verkompliziert wird dieses gesellschaftliche System, das dem einzelnen zwar Schutz bietet, aber auch immer wieder bspw. Vendetten heraufbeschwört, durch eine große Anzahl an Subclans und Geschlechtern (Somali: reer).

Der Islam in Somalia
Somalia ist fast zu 100% islamisch. Dabei folgen die Menschen der sunnitischen Ausrichtung. Die Muslime unterteilen sich aber in etwa 80% Schafiiten und 20% Hanafiten. Der sunnitische Islam wurde 2004 von der Übergangsverfassung Somalias als offizielle Religion bestimmt, was auch im faktisch autonomen Somali-Land gilt. Weiterhin festgelegt wurde, dass die Menschen nach der Gesetzgebung der Schari'a leben sollen. Während der Islam in dörflichen und nomadischen Strukturen eher gemäßigt und eng mit dem Gewohnheitsrecht der Clans oder Stämme verbunden ist, gibt es seit etwa Mitte der 1970er Jahre insbesondere in den urbanen Teilen des Landes einen wachsenden Einfluss des radikalen wahabitischen Islam, wie er in Saudi-Arabien Staatsreligion ist. Dennoch haben sich im Bürgerkrieg die islamischen Einrichtungen als Hauptinstitutionen der Gewährleistung von Bildung, Rechtsprechung und medizinischer Versorgung herausgebildet, was sich bspw. auf die Lage der Frauen unterschiedlich ausgewirkt hat. Kommt ihnen zwar durch die islamische Rechtsprechung eine bessere Stellung als im Gewohnheitsrecht zu, und haben sich auch einige Geistliche vehement gegen die weibliche Genitalverstümmelung ausgesprochen, so werden Frauen im Gegenzug verstärkter zur Verhüllung angehalten und aus dem öffentlichen Raum gedrängt.

Homosexualität
Auf Homosexualität steht in Somalia die Todesstrafe!!!
Man sollte sich vor Augen halten, dass zwar somalische Männer durchaus Hand in Hand und sich umarmend durch die Straßen laufen und das als Zeichen der Freundschaft meinen. Besuchern aus dem Westen hingegen sei geraten, es ihnen nicht nachzumachen. Es können schnell falsche Eindrücke entstehen. Das Teilen eines Zimmers ist aber normal.

Weibliche Genitalverstümmelung
Selbst als die Verstümmelung weiblicher Genitalien unter der Regierung Siad Barres verboten gewesen war, ist sie landesweit verbreitet geblieben. Heutzutage wird sie an etwa 95% der somalischen Mädchen vorgenommen. Dabei greift man meist auf die besonders brutale Form der Infibulation zurück, bei der die Klitoris und die Schamlippen entfernt und der Scheideneingang auf die Größe eines Streichholzkopfes verengt wird. Ein Verbot aber wurde 1999 von der (faktisch) selbständigen Regierung des Puntlandes ausgesprochen. 2004 setzte eine landesweite Kampagne ein, in welcher Abdikassim Salat Hassan, der damalige Präsident der somalischen Übergangsregierung, die Genitalverstümmelung als ein Verbrechen gegen Religion und Menschlichkeit brandmarkte. Islamische Geistliche schließlich sprachen 2005 eine Fatwa gegen die Mädchenbeschneidung aus und erklärten diese Praxis als unislamisch.

Kleidung und Kleidungsvorschriften
Frauen tragen in Somalia über ihrem Unterrock einen Direh, ein langes, gebauschtes Kleid. Ebenso verbreitet ist der Coantino, ein Kleidungsstück, das über Schulter und Bauch zusammengebunden wird, sowie die Abaya, eine langes und lockeres schwarzes Gewand. Frauen müssen auch beim Baden völlig verschleiert bleiben, denn die islamische Shari’a verbietet es dem weiblichen Geschlecht, viel von seinem Körper zu zeigen.
Für Gäste in einem islamischen Land ist Rücksichtnahme auf die einheimischen Sitten geboten. Besonders Frauen sollten auf dezente Kleidung achten. Aber auch Männer in kurzen Hosen sind tabu. Absolut akkzeptabel ist es, wenn man (auch als nicht-einheimische Frau) die traditionelle Somali-Kleidung trägt.

Alkohol
Besitz und Genuss von Alkohol sind in ganz Somalia verboten. Das gebietet die Sharia, das islamische Gesetz.

Khat - Eine Nationaldroge
In Somalia gilt Khat - auch Chat, Kat, Qat, Qad, Gat oder Miraa - als Nationaldroge. Genutzt werden dafür die Zweigspitzen und jungen Blätter des Kathstrauchs, der auch als Abessinischer Tee bezeichnet wird. Die Blätter dieser Pflanze, die zu den Spindelbaumgewächsen (lat Celastraceae) gehört, werden einfach gekaut. Das so kosnumierte leichte Rauschmittel entfaltet eine Wirkung, die etwa mit der von Koffein zu vergleichen ist. Eine physische Abhängigkeit entsteht dadurch nicht.

Ramadan
Während des Fastenmonats Ramadan ist ein Verzicht auf Essen in der Öffentlichkeit zwingend. Wer dennoch in der Öffentlichkeit isst, kann mit einer Geldbuße oder sogar einem Gefängnisaufenthalt bestraft werden. Der Genuss von Alkohol sollte generell nur dort erfolgen, wo er ausgeschenkt wird (in Hotels, Restaurants).

Fotografieren
Das Fotografieren von Einheimischen ohne deren Erlaubnis ist unbedingt zu vermeiden, da in den islamischen Ländern das Abbild des Menschen traditionsgemäß ein Tabu ist. Auf keinen Fall sollte man Frauen fotografieren - selbst wenn man selbst eine Frau ist. Diese Handlung wird als sehr große Beleidigung wahrgenommen und zieht manchmal auch Reaktionen hinterher, die über böse Worten und wilde Gesten hinausgehen. Auch sollte man es vermeiden, irgendetwas zu fotografieren, das irgendwie nach strategischer Bedeutung aussieht.

Al-Shabab-Islamisten
In weiten Teilen des Landes - insbesondere Südsomalia - trifft man auf die Al-Shabab-Islamisten. Diese radikale Bewegung hat im Bürgerkrieg gegen die äthiopischen Truppen gekämpft und richtet sich nun gegen die Übergangsregierung Somalias. Die Al-Shabab-Anhänger sind wahhabitisch beeinflusst, praktizieren eine sehr strenge Auslegung der Schari'a und intendieren die Errichtung eines islamischen Staates sowie einen weltweiten Dschihad. In ihren Territorien wird die Schari'a rücksichtslos angewandt, zumal keine Regierung Somalias sie wirklich daran hindern kann. Oft angewendete Strafen sind Schläge, Amputationen und auch Exekutionen.

Entführung der Landshut

Die Vorgeschichte
Am 13. Oktober hatten vier Terroristen – zwei Männer und zwei Frauen - die Lufthansamaschine, eine Boeing 737-200, mit dem Namen Landshut auf dem Flug von Palma de Mallorca nach Frankfurt am Main entführt.
Sie wollten zusätzlich zu der Entführung von Hanns Martin Schleyer (1915-1977) am 5. September Druck aufbauen, um damit die in Stuttgart-Stammheim einsitzen RAF-Terroristen Andreas Bader (1943-1977), Gudrun Ensslin (1940-1977) und Jan-Carl Raspe (1944-1977) und weitere acht freizupressen.

Die Entführung hatte noch über Frankreich stattgefunden und wurde nach Larnaka auf Zypern umgeleitet. Wegen Treibstoffmangels musste die Maschine in Rom zwischenlanden, um aufgetankt zu werden. Hier in Rom wurden erstmals die politischen Forderungen der Terroristen bekannt gemacht, die identisch mit denen der Entführer von Hanns Martin Schleyer. Von hier aus konnte die Landshut weiter nach Larnaka fliegen, wo ein Vertreter der PLO vergeblich versucht hatte, die Terroristen zur Aufgabe zu überreden. Nach erneutem Auftanken starte das Flugzeug in Richtung Libanon, da aber die Flughäfen von Beirut, Damaskus, Bagdad und Kuwait-Stadt gesperrt worden waren, flog sie weiter nach Dubai.

Wegen Treibstoffmangel wurde in den Morgenstunden des 14. Oktobers die Genehmigung zur Landung erteilt. Hier stand das Flugzeug über drei Tagen in der prallen Sonne und hatte wegen Treibstoffmangekls keine funktionierende Klimaanlage. Außerdem waren die hygienischen Verhältnisse immer schlimmer geworden.
Nach der Drohung der Terroristen, Geiseln zu erschießen, wurde die Maschine aufgetankt und konnte Richtung in Richtung Oman starten. Da hier eine Landeerlaubnis verweigert worden war, ging es weiter nach Aden im damaligen Südjemen.

Da die hiesige Landebahn gesperrt worden war, musste die Maschine in der Nacht auf einem Sandstreifen neben der Startbahn notlanden. Daher durfte der Flugkapitän Jürgen Schumann(1940-1977) das Fahrwerk zu inspizieren.
Da Schumann erst nach ca. einer Stunde in das Flugzeug zurückgekehrt war, hatte der Anführer der Terroristen Schumann mit einem Kopfschuss hingerichtet. Schumann war bis 1968 Pilot bei der Bundeswehr und hatte u.a. den Starfighter geflogen.

Kurz vor der Befreiung
Der Mord an Schumann hatte die Behörden dazu bewogen, die Maschine erneut aufzutanken, sodass sie in den Morgenstunden des 17. Oktobers von dem Kopiloten Jürgen Vietor (geb. 1942) nach Mogadischu geflogen werden konnte. Hier war sie um 04:30 Uhr (MEZ) gelandet. Hier hatten die Terroristen ein Ultimatum bis 15 Uhr MEZ gesetzt, um die RAF-Terroristen aus der Justizvollzugsanstalt Stuttgart zu entlassen. Danach sollte die Maschine gesprengt werden, denn die Entführer hatten kein weiteres Land mehr zum Weiterflug in Aussicht.
Kurz vor Ablauf des Ultimatums hatten die Terroristen die Passagiere mit Alkohol übergossen und die Sprengsätze scharf gemacht. Die Stewardess Gabriele Dillmann (heute Gabriele von Lutzau) hatte auf Anweisung der Terroristen einen flehentlichen Appell an die deutschen Politiker gerichtet, die RAF-Gefangenen freizulassen, um damit das Leben der Passagiere und Besatzungsmitglieder zu retten.
Um Zeit für die letzten Vorbereitungen für eine Befreiungsaktion zu gewinnen wurden die Terroristen mit der Nachricht getäuscht, dass man ihre Forderungen erfüllen wollte und die RAF-Gefangenen nach Mogadischu ausfliegen lassen wollte.
Die Zusage hatte die Terroristen veranlasst, das Ultimatum bis zum 18. Oktober um 01:30 Uhr MEZ. zu verlängern

Die Befreiung
Kurz nach Mitternacht, um 00:05 Uhr MEZ stürmte daraufhin das GSG-9-Kommando unter der Leitung des Polizeidirektors Ulrich Wegener (geb. 1929) im Zuge der Operation Feuerzauber die Landshut. Während des siebenminütigen Einsatzes wurden drei der vier Terroristen – mit Ausnahme einer der Frauen - getötet. Außerdem wurden ein GSG-9-Beamter sowie die Stewardess Gabriele Dillmann verletzt. Um 0:12 Uhr MEZ konnte der mitgereiste Staatsminister Hans-Jürgen Wischnewski (1922-2005) dem damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt (1918-2015) den Erfolg der Befreiungsaktion mitteilen.

Und danach
Am Morgen des 18. Oktober 1977 wurden die RAF-Terroristen Jan-Carl Raspe, Gudrun Ensslin und Andreas Baader tot in ihren Gefängniszellen aufgefunden. Sie hatten kollektiven Suizid begangen nur Irmgard Möller (geb. 1947) hatte schwer verletzt überlebt.
Am 19. Oktober wurde die Ermordung von Martin Schleyer bekannt gegeben. Man hatte ihn noch am 18. Oktober per Genickschuss ermordet. Seine Leiche wurde am 19. Oktober 1977 im Kofferraum eines in Mülhausen im Elsass abgestellten Audi 100 gefunden.

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